Kein neues Gesetz besser als ein schlechtes?

Die Bundesregierung bleibt beim Thema Gentechnik uneins

Eine Anhörung zum Gentechnikgesetz zeigt, dass die Bundesregierung trotz vorliegendem Entwurf gespalten ist. Das Ende des Verfahrens ist weitgehend offen - aktuell sieht es nicht nach einer Einigung vor der Bundestagswahl aus.

(pdf)

Es deutete sich schon nach der Verabschiedung des Gesetzes durch das Bundeskabinett an: Der derzeit vorliegende Entwurf für die Novellierung des Gentechnikgesetzes wurde in der Runde der BundesministerInnen nur mühsam und notdürftig zusammengekleistert. Im Verlauf der Beratungen im Parlament zerfällt er nun in seine Einzelteile.

Wir erinnern uns: Das Gentechnikgesetz muss überarbeitet werden, weil auf der EU-Ebene die Freisetzungsrichtlinie um die sogenannte Opt out-Regelung erweitert wurde. Derzufolge sollen die Mitgliedstaaten der Union niederschwellig den Anbau bestimmter gentechnisch veränderter Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet verbieten dürfen. Seit Jahren ist es eine der zentralen Forderungen der europaweiten Gentechnik-kritischen Bewegung: Regionen müssen entscheiden können, ob bei ihnen gentechnisch veränderte Pflanzen auf den Acker kommen sollen oder nicht. Dafür wurde die EU-Richtlinie 2015/412 verabschiedet. Als Richtlinie muss sie in nationales Recht übertragen werden, um in den Mitgliedstaaten wirksam zu werden. Daher entsteht die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung.

Nach der Vorlage des Entwurfes durch die Bundesregierung - namentlich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) - im vergangenen November hatte sich die Bundestagsfraktion der SPD bereits mit Kritik zu Wort gemeldet. Anlässlich einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am 16. Januar 1 machte Elvira Drobinski-Weiß deutlich, dass es ohne Änderungen „keine Zustimmung“ der SPD-Bundestagsfraktion geben werde. Inwieweit diese Ankündigung von der Mehrheit der Fraktion getragen wird, war zunächst mehr als unklar. Drobrinski-Weiß kritisiert in erster Linie die sogenannte Einvernehmensregel, derzufolge sechs Bundesministerien zustimmen müssen, „bevor das zuständige Landwirtschaftsministerium den Antragsteller (also das Saatgutunternehmen) auffordern kann, das Bundesgebiet ganz oder teilweise aus dem Antrag auf eine GVO-Anbaugenehmigung auszunehmen“ (sogenannte Phase 1 des Opt out). Der SPD schwebt vor, dass ein Einvernehmen von Landwirtschafts- und das Umweltministerium ausreichen sollte, um diese Phase 1 zu aktivieren. Weitere Kritikpunkte betreffen das sogenannte Opt in-Verfahren, das die Rückkehr eines Bundeslandes zum Anbau von GVO beschreibt und die Lockerung der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen GVO. Auch fordert sie die Klarstellung, dass das Vorsorgeprinzip auch für neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR-Cas9 uneingeschränkt Anwendung findet.

Damit liegt die SPD-Berichterstatterin im Ausschuss in den genannten Punkten durchaus auf einer Linie mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen. Deren Forderungen gehen aber weiter: Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft zum Beispiel fordert die Streichung der sogenannten Länderöffnungsklausel. Diese ermöglicht es den Bundesländern in der Phase 2 des Opt out 2 parallel zum Bund aktiv zu werden. Darin liege jedoch einerseits die Gefahr, dass sich der Bund aus seiner Verantwortung stiehlt. Andererseits drohe ein Flickenteppich, wenn es auf der Ebene der Bundesländer zu unterschiedlichen Rechtssprechungen kommt.

Letzte Signale aus Bundestag und Ministerien deuten darauf hin, dass die CDU/CSU-Fraktion nicht auf die Wünsche - besser: Forderungen - der SPD-ParlamentarierInnen eingehen will. Der Entwurf steckt fest. Die Zeichen stehen auf Komplett-Neustart nach der Bundestagswahl.

  • 1Umfangreiche Materialien - unter anderen eine Video-Dokumentation der Anhörung - finden sich auf den Internetseiten des Bundestages in der Mediathek. www.bundestag.de > Mediathek > Ausschusssitzungen.
  • 2Phase 2 des Verfahrens wird notwendig, wenn die Firmen, die eine gentechnisch veränderte Pflanze in Europa auf den Markt bringen wollen, der Aufforderung - manche sprechen von Bitte - eines Mitgliedstaates der EU, das eigene Territorium aus der Anbau-Genehmigung auszusparen, nicht akzeptieren. Für weitere Details siehe zum Beispiel den Beitrag „Entwurf für Gentechnikgesetz“ von Christof Potthof im GID 239, Dezember 2016 (www.gen-ethisches-netzwerk.de/3443) oder den Beitrag „Anbauverbot rückt näher“ von Annemarie Volling im GID 231, August 2015 (www.gen-ethisches-netzwerk.de/3103).
GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
240
vom Februar 2017
Seite 25

Christof Potthof war bis Ende April 2020 Mitarbeiter im GeN und Redakteur des GID.

zur Artikelübersicht

Nur durch Spenden ermöglicht!

Einige Artikel unserer Zeitschrift sowie unsere Online-Artikel sind sofort für alle kostenlos lesbar. Die intensive Recherche, das Schreiben eigener Artikel und das Redigieren der Artikel externer Autor*innen nehmen viel Zeit in Anspruch. Bitte tragen Sie durch Ihre Spende dazu bei, dass wir unsere vielen digitalen Leser*innen auch in Zukunft aktuell und kritisch über wichtige Entwicklungen im Bereich Biotechnologie informieren können.

Ja, ich spende!  Nein, diesmal nicht