Erntet Gebühren, wer Zwietracht sät?

Der Feldzug Monsantos gegen Argentiniens Patentpolitik hat eine neue Stufe erreicht. Der US-Konzern nimmt es jetzt mit den argentinischen und den europäischen Behörden auf. Die EU-Kommission hat signalisiert, Buenos Aires zu unterstützen. Die argentinische Regierung führt als Drittpartei einen Prozess, weil Monsanto in Europa Patentgebühren für transgenes Soja einklagen will, das in dem südamerikanischen Land gewachsen ist.

Im Juni 2005 reichte der US-Saatgutkonzern Monsanto Klage ein gegen die zwei europäischen Importunternehmen Danish Lokale Andel (DK) und Cargill (USA/DK) am dänischen High Court und gegen die Firma Cefetra an der niederländischen Rechtbank s’-Gravenhage. Monsanto bezichtigt die Unternehmen darin des illegalen Imports von gentechnisch verändertem (gv) Roundup Ready (RR) Soja aus Argentinien, welches gegen das firmeneigene Herbizid Roundup (Glyphosat) resistent ist. Monsanto besitzt in Europa ein Patent auf diese Genresistenz und pocht nun auf sein Recht, innerhalb der europäischen Grenzen über Herstellung, Benutzung, Verkauf und Import des patentierten Gens zu verfügen. Inzwischen sind in weiteren sechs Fällen auch noch andere Importfirmen wegen angeblich illegalen Imports vor Gericht gezogen worden.(1) Monsanto fordert von den angeklagten Sojaimporteuren Entschädigungsgebühren - offensichtlich als Kompensation für den Ausfall von Gebühren im Exportland Argentinien, wo das RR-Saatgut nicht patentiert werden konnte. Damit bringt Monsanto einen schon lange schwelenden Patentrechtsstreit mit der argentinischen Regierung in den Blick der internationalen Öffentlichkeit. Gleichzeitig macht der Konzern aber deutlich, dass er ein lokales Abkommen in Argentinien dem Klageprozess vorziehen würde. Die Gerichtsfälle stellen unseres Wissens nach den erstmaligen Versuch eines Patentinhabers dar, über den Import von landwirtschaftlichen Gütern zu bestimmen und den Handel mit Rohstoffprodukten zu regulieren. NGOs (Nichtregierungsorganisationen) befürchten, dass Monsanto auf diese Weise neue Patentrechte an verarbeiteten Produkten durchsetzen könnte. Neben den ganz grundsätzlichen Fragen nach den sozialen und ökologischen Folgen des industrialisierten Monokulturanbaus von Soja in Südamerika sowie deren Bedeutung für die Ernährungssouveränität dieser Länder, ist zu überlegen, welche handelspolitischen Veränderungen sich aufgrund der Monopolstellung einer Firma durch ihr Patent ergeben könnten. Gibt das anerkannte Patent Monsanto das Recht, den Import von Sojabohnen, -mehl oder -schrot nach Europa zu kontrollieren? Steht den Deregulierungstendenzen im staatlichen Bereich ein Machtzuwachs auf Seiten der Patentinhaber gegenüber? Welchen Einfluss hat das RR-Patent der Firma Monsanto auf die politische Souveränität eines Entwicklungs- oder Schwellenlandes, dessen Hauptexportgut gerade von diesem Patent betroffen ist? Beobachter sind indessen mit Prozessen konfrontiert, die für die Öffentlichkeit nicht transparent gemacht werden – sei es aus Schutz für den Angeklagten oder aus firmeneigener Verbotsorder. Dieser Artikel hat das Ziel, den Rechtsstreit näher zu beleuchten und mögliche politische Folgen zu erkunden.

Argentiniens Agro-Exportindustrie und RR-Soja

RR-Soja ist ein Schlüsselfaktor der argentinischen Wirtschafts- und Schuldentilgungspolitik. 25 Prozent des Exporteinkommens stammen aus dem Verkauf von Soja nach Übersee und ebenso viel Prozent des Schuldendienstes werden durch Steuererlöse aus dem Exportsektor abgestottert.(2) Daher scheint die Sojaproduktion entscheidend für den Ausweg aus der wirtschaftlichen Krise Argentiniens zu sein. Kritiker weisen jedoch auf die ökologischen und sozialen Folgeschäden dieser Produktion hin, die in den letzten Jahren zudem weiter forciert worden ist. Die kapitalintensive, aber arbeitsextensive Sojaproduktion hat die Böden ausgelaugt und Zehntausende von Bauern in die Landflucht getrieben. 15,2 Millionen Hektar Land, mehr als die Hälfte des landwirtschaftlich genutzten Bodens, sind bereits mit gv-Soja bebaut, weitere vier Millionen Hektar sollen laut Regierungsplan bis 2010 hinzukommen.(3) Die Vorherrschaft des Anbaus von gv-Sorten in Argentinien ist auffällig. Aufgrund der hohen Weltmarktpreise für Agrarprodukte während der 90er Jahre wurde das gv-Saatgut im Zuge der Strukturreformen in der argentinischen Landwirtschaft eingeführt. 1996 bewilligte das Secretaria de Agricultura, Ganaderia y Pesca (SAGPyA) Monsanto den kommerziellen Anbau des RR-Soja. Der Verkauf erfolgte über verschiedene Lizenznehmer, allen voran die niederländische Handelskompanie Nidera. Soja schien nicht nur wegen der prosperierenden Weltmarktpreise attraktiv, sondern auch weil Monsanto den Bauern das Saatgut günstig anbot. Das dazugehörige Glyphosat war ebenfalls vergleichsweise billig zu haben. Ein Patent auf RR-Soja konnte Monsanto in Argentinien jedoch nicht durchsetzen. Die Begründung der argentinischen Regierung verweist auf die nationale und internationale Gesetzgebung, wonach das Unternehmen sein Patentbegehren nach Ablauf der einjährigen Nachgangsfrist eingereicht hat. Monsanto ging bis vor das oberste Gericht, musste dort aber 2001 eine Niederlage hinnehmen. Deshalb konnte der Multi nur auf das bestehende Sortenschutzrecht zurückgreifen, welches den Bauern die Wiederverwendung von eigenem Saatgut erlaubt. Auf internationaler Ebene ist Argentinien dem Act of the Convention for the Protection of New Varieties of Plants (UPOV) von 1978 beigetreten, welcher einen begrenzten Schutz von Pflanzensorten gewährt und den freien Nachbau zulässt. Doch gerade dieser patentlose Zustand beschleunigte den Siegeszug des gv-Sojas: Während die Bauern in Nordamerika Patentrechtsleistungen erbringen mussten, gehörten die fettesten Margen jahrelang den argentinischen Sojafarmern. Monsanto wurde flugs zum Marktbeherrscher. Verschiedene NGOs bewerten dies als geschickten Schachzug Monsantos, um den argentinischen Markt mit gv-Saatgut zu überschwemmen.(4) Von Argentinien aus gelangte das gv-Soja illegal nach Brasilien, Paraguay und Bolivien, die erst vor kurzem den kommerziellen Anbau von gv-Soja zugelassen haben.

Die Jagd nach Lizenzgebühren

Monsanto ist es trotz jahrelanger Lobbyarbeit nicht gelungen, die argentinische Regierung zu einer Patentrechtsänderung zu bewegen. Nicht zuletzt unter Druck der US-Landwirte unternahm Monsanto wiederholt Versuche, Gebühren auf gv-Soja einzutreiben. Seit 1999 bindet der Konzern den Saatgutverkauf an Verträge, die sogenannte "erweiterte Gebühren" (extended royalties) beinhalten. Dadurch werden die Bauern verpflichtet, pro 50-Kilo-Sack Eigensaatgut zwei Dollar plus Steuer zu bezahlen. Obwohl diese Praxis gegen das Saatgutgesetz verstößt, unternimmt die argentinische Regierung nichts dagegen. Monsanto selbst begründet sein Vorgehen damit, auf diese Weise in Forschung und Entwicklung investieren zu können. 2001 lief schließlich Monsantos Patent für Glyphosat ab, und der Konzern sah sich mit Billigimitaten aus China konfrontiert. Außerdem breitete sich der illegale Saatgutverkauf aus, der wegen der dabei verwendeten Säcke ohne Etiketten auch unter dem Stichwort "bolsas blancas" bekannt geworden ist. Nach Schätzungen des SAGPyA stammen nur 20 Prozent der argentinischen Sojabohnen aus lizenziertem Saatgut, während fast ein Drittel aus eigenem Nachbau stammt und gut die Hälfte auf dem Schwarzmarkt gekauft wird.(5) Monsanto verkündete deshalb im Januar 2004, dass sich das Unternehmen aus dem Sojageschäft in Argentinien zurückziehen wolle; der Verkauf von gv-Sojasaatgut sowie das landesspezifische Entwicklungs- und Forschungsprogramm wurden gestoppt. Ein Vorschlag des argentinischen Landwirtschaftsministeriums, einen eigenen Technologiefonds einzurichten, wurde nicht umgesetzt.(6) Nachdem Monsanto weder durch Druck auf die Soja-Exportfirmen noch durch Sondiergespräche mit argentinischen Bauernorganisationen zum gewünschten Erfolg kam, eskalierte der Konflikt im Sommer 2005. Bereits seit Anfang des Jahres ließ der Konzern in Dänemark, den Niederlanden, England und Spanien Frachter mit argentinischen Sojamehlladungen in den Häfen Warenkontrollen unterziehen. In Italien untersagte die Regierung Monsanto dieses Vorgehen. Ziel war, nachzuweisen, dass die Schiffe illegal RR-Soja nach Europa transportierten, wo die untersuchte Ware Patentschutz genießt. Im Sommer des vergangenen Jahres kam es dann zu den oben beschriebenen Klagen vor Gericht. Eine nähere Betrachtung der Prozesse zeigt, welche Argumente von den involvierten Parteien angeführt werden, worauf diese basieren und welche Auswirkungen dieser Fall auf Handel und Patentschutz haben kann.

Patente auf Pflanzengene und ihre Reichweite

Monsantos Klage stützt sich auf das 1996 vom Europäischen Patentamt erteilte Patent EP 546090, welches gv-Pflanzen umfasst, die gegen das firmeneigene Herbizid Glyphosat resistent gemacht wurden. Falls der Konzern die Prozesse gewinnt und die Sojaimporteure zu Entschädigungsleistungen verpflichten kann (7), würden die für die Importeure anfallenden Kosten wahrscheinlich an die argentinischen Bauern weitergereicht. Hinzu kommt die Gefahr von Absatzschwierigkeiten und eines Preissturzes. Argentiniens Wirtschaftsministerin Felisa Miceli schätzt, dass der Verkauf von Soja in der Höhe von 3,6 Milliarden Dollar in Gefahr sei.(8) Der Landwirtschaftsverband Sociedad Rural Argentina (SRA) glaubt deshalb, dass die Sojafarmer kaum eine andere Wahl haben, als klein beizugeben. Die argentinische Regierung hingegen ging in die Offensive und verlangte Ende Januar 2006 bei den jeweiligen europäischen Gerichten die Anerkennung als Drittpartei. ”The lawsuits”, so der argentinische Landwirtschaftsabgeordnete Campos, ”endanger fair trade and call into question Argentina’s ability to exercise its sovereign rights”.(9) Im März bat die argentinische Regierung zudem die Europäische Kommission um Unterstützung und die Überprüfung der rechtlichen Schritte Monsantos, speziell, ob es sich bei diesem Vorgehen um den Missbrauch einer dominanten Marktposition handelt. Einen Monat später erläuterte der argentinische Botschafter in Brüssel der Landwirtschaftskommissarin der EU die rechtlichen Argumente seiner Regierung im Prozess gegen Monsanto.(10) Zentral erscheint dabei vor allem, dass der Patentschutz, welcher dem Konzern auf das RR-Gen gewährt wird, weder Sojabohnen als Exportprodukt noch die Derivate der Sojabohne wie zum Beispiel Sojamehl abdecke. Das Argument stützt sich auf eine Formulierung in der EU-Biopatentrichtlinie (Art. 9), wonach sich der Patentschutz "auf jedes Material, in das ein Erzeugnis Eingang findet und in dem die genetische Information enthalten ist und ihre Funktion erfüllt", erstreckt.(11) Bei der Ware, welche von den Zollbeamten in Dänemark und Holland kontrolliert wurde, handelt es sich allerdings um Sojamehl das allein zu Ernährungs- und Produktionszwecken nach Europa exportiert wurde. Der Patentanspruch ist somit in diesem Fall unwirksam, denn er erstreckt sich nur auf die Funktion der Glyphosat-Resistenz und nicht auf das Gen per se. Durch einen solchen Anspruch auf Produkte, welche durch RR-Saatgut gewonnen wurden, würde das Patent unrechtmäßig ausgedehnt werden. Gerade bei Soja würde dies eine große Bandbreite von Lebensmitteln betreffen. Im Monsanto-Patent wird neben dem Gen auch die Produktionsmethode gesichert. Solche Verfahrenspatente umfassen gemäß Artikel 8 der Biopatent-Richtlinie aus dem biologischen Material durch generative oder vegetative Vermehrung unmittelbar gewonnene Produkte. Doch auch diese Ansprüche Monsantos sind in Bezug auf Sojamehl hinfällig. Diese Position wird auch von namhaften südamerikanischen wie europäischen Patentrechtlern vertreten.(12) Carlos Correa, Dozent am Centro de Estudios Interdisciplinarios de Derecho Industrial y Económico in Buenos Aires, sieht den Prozess sogar als ein rein strategisches Unternehmen Monsantos an, um die argentinische Regierung zu einer Gesetzesänderung nach dem Gusto des Multis zu zwingen.(13) Die europäischen Importunternehmen erscheinen so betrachtet nur mehr als Nebenopfer, tatsächlich zeigt sich hier, auf welche Art und Weise heute Konflikte zwischen multinationalen Firmen und den Staaten, in welchen diese operieren, ausgetragen werden. Ein Rechtsgutachten der Europäischen Kommission, in dem die Argumentation der argentinischen Regierung unterstützt und der Patentanspruch auf die importierten Derivate der Sojabohne abgelehnt wird, wird nun allen Europäischen Zollbehörden zugeschickt. Doch weder ist dieses Gutachten vor den nationalen Gerichten bindend, noch ist die Europäische Kommission bislang in die Rechtsfälle involviert. Die Firma Monsanto denkt daher nicht daran, ihren Feldzug gegen Argentiniens Patentpolitik einzustellen: "We are not aware of any official document, but even if it is confirmed, the development of the present cases should not be effected".(14)

Die Folgen des Rechtsstreits

Sollte Monsanto wider Erwarten den Rechtsstreit gewinnen, wird dies den Handel mit landwirtschaftlichen Gütern massiv beeinflussen. Bis jetzt standen dabei noch nie Patentstreitigkeiten im Vordergrund, – denn gv-Nutzpflanzen sind in den meisten Ländern erst seit wenigen Jahren überhaupt patentierbar und Anbau sowie Handel haben erst in den letzten Jahren internationale Ausmaße angenommen. Hier liegen deshalb bisher kaum richtungsweisende Rechtsurteile vor. Es handelt sich vielmehr um einen Präzedenzfall, der sowohl für die Interpretation der Biopatent-Richtlinie als auch für den Handel mit landwirtschaftlichen Gütern grundlegend ist. Sollte Monsanto den Fall gewinnen, kann es im Nahrungsmittelbereich zu einer ähnlichen Situation kommen wie bei Medikamenten, wo die Preise patentgeschützter Produkte in die Höhe getrieben und diese Produkte damit für ärmere Bevölkerungsschichten unerschwinglich werden. Im Rahmen der WTO (Welthandelsorganisation) wurde in den vergangenen Jahren versucht, Handelsschranken aufzuheben oder zumindest abzubauen. Sollte sich aber das Recht des Patenteigners von Nutzpflanzen auf verarbeitete Produkte (wie zum Beispiel Sojamehl) ausdehnen, könnten Privatfirmen dadurch neue Handelsbarrieren errichten, da der Patenteigner berechtigt wäre, den Import der patentierten Ware zu kontrollieren beziehungsweise zu verbieten – vorausgesetzt, er hat im Importland ein Patent erhalten. Man könnte nun entgegnen, dass es soweit nicht kommen wird, da ja die Chancen von Monsanto, den Fall zu gewinnen, juristischen Gutachten zufolge nicht gut stehen. Doch die zunehmende Kontrolle der Saatgutkonzerne über den internationalen Handel ist deshalb noch lange nicht vom Tisch: 1. Die Klage Monsantos schafft wegen der unklaren Rechtslage bereits jetzt ein negatives Umfeld für den Export von Soja aus Argentinien. Zum einen geschieht dies durch die Verunsicherung der angeklagten Importeure, zum anderen dadurch, dass Monsanto vermutlich versuchen wird, die Gerichtsfälle in die Länge zu ziehen, um die argentinische Regierung und die Händler zu zermürben. 2. Die Annahme, dass Monsanto diesen Fall vor Gericht verlieren wird, bedeutet nicht, dass andere Fälle ebenfalls chancenlos sind. Jeder Fall muss aufgrund der in der Patentschrift enthaltenen Ansprüche sowie der importierten Ware neu beurteilt werden. So gibt es zum Beispiel Patente, die explizit auch verarbeitete Produkte umfassen und Konzerne werden immer wieder versuchen, ihre Ansprüche in diese Richtung auszuweiten. 3. Hinzu kommt, dass die Kontrolle des Imports von landwirtschaftlichen Erzeugnissen theoretisch nicht nur Patenteignern möglich ist, sondern auch den Besitzern von Sortenschutzrechten nach dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) von 1991. Aus diesem Übereinkommen kann eine Vertragspartei ihre Rechte auf Erzeugnisse ausweiten, die durch ungenehmigte Benutzung aus jenem Erntegut hergestellt wurden (Art. 14.3). Zu guter Letzt zeigt dieser Fall auch, wie interessant die Terminator-Technologie für Konzerne werden könnte, wenn sie ihre Patentansprüche nicht wie gewünscht durchsetzen können. Falls es ihnen gelingt, Saatgut nur noch in steriler Form abzugeben, und die Bauern jedes Jahr neues Saatgut kaufen müssen, werden sie nicht mehr auf das Patentrecht angewiesen sein, um ihre Forderungen gegenüber den Bauern durchzusetzen. Dies zeigt wie ein politisch anerkanntes Recht (das Recht auf Nachbau) durch eine neue Technologie unterminiert werden kann. Deshalb müssen solche Technologien vor der Zulassung nicht nur auf ihre ökologischen, sondern auch auf ihre sozio-ökonomischen Auswirkungen hin geprüft werden. Der Fall Monsanto versus Argentinien ist ein Modellfall des Versuchs eines multinationalen Konzerns, das geltende Recht eines Staates nach seinen eigenen Interessen zu formen. Es ist offensichtlich, dass ein Patentrecht, das den Bedürfnissen von Argentinien entspricht, von Monsanto nicht gewünscht wird. Es ist dem argentinischen Staat hoch anzurechnen, dass er bis jetzt nicht nachgegeben hat und gewillt ist, für seine Anliegen auch vor europäischen Gerichten zu kämpfen. Es ist ein Kampf für Ernährungssouveränität und für politische Souveränität.

  1. European Commission supports Argentina in Monsanto battle, MarketWatch (DowJones) vom 10.08.2006 unter www.marketwatch.com (search: soy, Argentina).
  2. Liliane Joensen et al.: Argentina: A Case Study on the Impact of Genetically Engineered Soya, London 2005, S. 10.
  3. Miguel Altieri/Walter Pengue: Genetically Engineered Soybeans: Latin America’s New Colonizer, The Seedling 2006, im Netz unter www.grain.org
  4. Soja, Soja und nochmals Soja...: Interview mit Liliane Joensen im Gen-ethischen Informationsdienst 164. Im Netz unter: www.gen-ethisches-netzwerk.de.
  5. Taos Turner: Argentina to Fight Monsanto in Court, Dow Jones, USA vom 1.7.2005.
  6. Vgl. Monsanto’s royalty grab in Argentina, Grain, 2004, im Netz unter www.grain.org/articles/?id=4.
  7. Monsanto verlangt - laut Guardian - eine Gebühr zwischen 15 US-Dollar und 18.75 US-Dollar pro Tonne (bei einem momentanen Handelspreis von 178 US-Dollar pro Tonne).
  8. Vgl. Fußnote (1).
  9. Monsanto stops more Argentine soy in Europe, Reuters vom 8.2.2006, im Netz unter: www.genet-info.org.
  10. Legal Grounds for the Submission of the Argentine Government in the Ongoing Lawsuits over the Exports of RR Soybeans to Denmark and Netherland, unveröffentlichtes Argumentarium der argentinischen Regierung, April 2006.
  11. Artikel 9 der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen.
  12. Etwa Carlos M. Correa: La disputa Monsanto vs. Argentina sobre soja transgénica, in: Le Monde Diplomatique vom August 2006.
  13. Correa, La disputa, S. 6.
  14. Vgl. Fußnote (1).
GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
178
vom Oktober 2006
Seite 30 - 33

François Meienberg ist Mitarbeiterin bei der schweizerischen Nichtregierungsorganisation "Erklärung von Bern".

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Rachel Nellen-Stucky ist Mitarbeiterin bei der schweizerischen Nichtregierungsorganisation "Erklärung von Bern".

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