Finger weg...
Aktionstagebuch
Paragraph 17 Absatz 8 - das hört sich nach trockener Juristerei an. Aber das Kleingedruckte kann auch und gerade in einem Gesetz große Folgen haben. Im Fall des derzeit im Bundestag verhandelten Gendiagnostik-Gesetzes (GenDG) hat die Koalition in diesen Absatz Regelungen gepackt - sozusagen hier versteckt -, die eine massive Diskriminierung von MigrantInnen und Menschen ohne deutschen Pass nach sich ziehen.
Die Kampagne „Finger weg von meiner DNA“ des Gen-ethischen Netzwerks sorgte in den letzten Wochen und Monaten dafür, dass das Kleingedruckte ans Licht der Öffentlichkeit kam. Hilfreich waren verschiedene Instrumente aus dem Politik-Werkzeugkasten: Es gab eine große Infoveranstaltung mit Podiumsdiskussion in Berlin, eine Postkartenaktion, Protestbriefe an die Gesundheitsministerin und den Gesundheitsausschuss (nochmals danke an alle fürs Mitmachen!), Gespräche mit Abgeordneten, Radio-Interviews, Briefings für JournalistInnen - und dann am 21. Januar anlässlich der Anhörung im Bundestag eine Kundgebung (siehe Foto) und eine Stellungnahme vor dem Gesundheitsausschuss.
Zweierlei Maß
Wir sind nicht die Einzigen, die gegen ein Gendiagnostik-Gesetz mit zweierlei Maß aktiv wurden: Mit PRO ASYL und dem Deutschen Anwaltverein (DAV) gaben wir gemeinsam eine Presseerklärung heraus; sie wurde von der Frankfurter Rundschau und der taz aufgegriffen. Auch die Kirchen sowie einige zur Anhörung geladene Einzelsachverständige reagierten empört auf die gesetzliche Doppelmoral. Grundtenor (wenn auch im parlamentarischen Stil nicht immer explizit benannt): Der Paragraph 17(8) hat eine rassistische Dimension. Etwas anders hörte sich die Argumentation des Bundesrates gegen den 17(8) an: Der Absatz sei ein „Fremdkörper“ im Gesetz und gehöre eher in die Ausländergesetzgebung. Für alle, die noch lautstark „Finger weg von meiner DNA!“ rufen wollen: Viel Zeit bleibt nicht mehr - mit der Verabschiedung des Gesetzes ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
Susanne Schultz lehrt Soziologie an der Goethe-Universität Frankfurt a. M., forscht zu Demografiepolitik, ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Rosa Luxemburg Stiftung und promovierte zum Thema Frauengesundheitsbewegungen.
Das Gendiagnostik-Gesetz beansprucht, vor genetischer Diskriminierung zu schützen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. In Paragraph 17(8) etabliert es aber gravierende Ausnahmen von diesem Prinzip. Hier geht es um DNA-Tests, um Verwandtschaftsverhältnisse bei Pass- und Visaanträgen zu beweisen. Das Gesetz erlaubt prinzipiell, dass Ausländerbehörden und deutsche Auslandsvertretungen DNA-Tests einfordern, wenn ihnen die eingereichten Dokumente - um etwa den Nachzug eines Kindes zu den in Deutschland lebenden Eltern zu beantragen - nicht ausreichend erscheinen. Darüber hinaus setzt der Paragraph bei diesen Tests sonst im Gesetz etablierte Schutzstandards außer Kraft. Hier gilt nicht, dass der DNA-Test nur von ÄrztInnen gemacht werden darf, dass die Betroffenen die Proben und das Testergebnis jederzeit vernichten lassen können und dass sie das Recht haben, das Testergebnis nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen. Zu allem Überfluss erlaubt es der Absatz 17(8) gar, den DNA-Test zur Strafverfolgung weiterzuleiten, auch wenn sonst im ganzen Gesetz nicht von Strafverfolgung die Rede ist; denn diese liegt eigentlich explizit außerhalb der Reichweiter des Gesetzes.
Weitere Informationen unter www.fingerwegvonmeinerDNA.de
(Susanne Schultz)
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