Schweiz: Unethische Forschung ist genehm

Brisanter Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen

Forschung am Menschen soll in der Schweiz in Zukunft einheitlich geregelt werden. Der neu geschaffene Verfassungsartikel stieß trotz ethischer Brisanz auf breite Zustimmung.

Der Volksentscheid am 7. März fiel eindeutig aus: Über 70 Prozent der Beteiligten stimmten mit „Ja“ für die neue Regelung. Mit der Verfassungsbestimmung soll die bis dahin lückenhafte und über verschiedene Gesetze verstreute Regelung der Forschung am Menschen in der Schweiz vereinheitlicht werden. Die Details der Humanforschung werden anschließend nicht in der Verfassung selbst, sondern im Gesetz über die Forschung am Menschen geregelt, das bereits zur Beratung im Parlament ansteht. Der Bund erhält damit die Kompetenz, Schutzvorschriften zu erlassen. Sie sollen immer dann zum Zuge kommen, wenn durch Forschung die Würde und Persönlichkeit des Menschen gefährdet sind. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art der Forschung es sich handelt, medizinische oder sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte sind gleichermaßen angesprochen. Doch auch die For­schungs­freiheit wird im Verfassungsartikel explizit genannt. Damit hat das Parlament dafür gesorgt, dass Forschungsfreiheit und Menschenwürde gegeneinander abwägbar werden.

Es geht auch ohne Einwilligung

Umstritten war im Vorfeld der Abstimmung vor allem der Passus zur Forschung an jenen Menschen, die nicht selbst in Forschungsprojekte einwilligen können: Kinder, Demente, Alzheimerkranke, geistig Behinderte, schwer psychisch kranke Menschen oder auch Menschen in Notfallsituationen. An diesen urteilsunfähigen Menschen soll nach der neuen Regelung selbst dann geforscht werden dürfen, wenn sie durch die Teilnahme an einem Forschungsprojekt keinen eigenen Nutzen erfahren. Der Basler Appell gegen Gentechnologie war nahezu die einzige Organisation, die solch fremdnützige Forschung an „Urteilsunfähigen“ in Frage stellte und sich deshalb für eine Ablehnung des Verfassungsartikels engagierte. Dabei ist die fremdnützige Forschung an Kindern, Alzheimer-PatientInnen und geistig Behinderten nicht nur aus ethischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen fragwürdig. Schließlich ist die freiwillige und informierte Zustimmung der betroffenen Person eine Grundvoraussetzung jeglicher Forschung am Menschen. Urteilsunfähige Menschen sind nicht dazu in der Lage, sich über die Art, das Ausmaß, die Risiken und die möglichen Folgen einer Teilnahme an einem Forschungsprojekt ein Bild zu machen. Aus diesem Grund ist eine freie Zustimmung hier nicht möglich. Auch die Zustimmung einer Drittperson ist zumindest nach Eidgenössischem Recht in einem solchen Fall an das Wohl der urteilsunfähigen Person gebunden. Eine Einwilligung in ein fremdnütziges Forschungsprojekt widerspricht also geltendem Recht!

... wenn viele einwilligen

Für niemanden, auch nicht für Urteilsunfähige, darf es eine Verpflichtung zur Teilnahme an Forschungsprojekten geben. Eine Solidaritätsleistung - und die Teilnahme an einem fremdnützigen Forschungsprojekt wäre als solche zu verstehen, da sie ausschließlich anderen Interessen dient - kann immer nur freiwillig erfolgen. Die Eidgenössische Verfassung garantiert sowohl die Achtung der Menschenwürde als auch die körperliche und geistige Unversehrtheit. Gerade der besondere Schutz, auf den urteilsunfähige Personen einen Anspruch haben, wird nun in Frage gestellt! Trotz dieser Einwände gab es aber in der Schweiz kaum Widerstand gegen die neue Bestimmung. Aus dem rechtspopulistischen Lager der Schweizerischen Volkspartei (SVP) kam sogar das Argument, der Verfassungsartikel sei zu forschungsfeindlich. Alle anderen Parteien mit Ausnahme der Grünen standen hinter dem Artikel. Und auch die Grünen konnten sich nicht dazu entschließen, öffentlich Widerstand zu leisten, sondern hielten sich lieber bedeckt.

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
199
vom Mai 2010
Seite 47

Pascale Steck ist Biologin und Geschäftsführerin von biorespect in Basel / Schweiz. Der Gentechnik- und Biotechnologie-kritische Verein wurde im Jahr 1988 als Basler Appell gegen Gentechnologie gegründet, hat sich zu Beginn dieses Jahres umbenannt und findet sich im Netz unter www.biorespect.ch.

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