Polizeiliche DNA-Erfassung: Drohende Verschärfung!

Redebeitrag von Susanne Schultz (Vorstand GeN) auf der Fachtagung „Racial Profiling & erweiterte DNA-Analysen in kriminalpolizeilichen Ermittlungen"

Am 27. März 2018 fand in Berlin die Fachtagung „Racial Profiling & erweiterte DNA-Analysen in kriminalpolizeilichen Ermittlungen“ statt, veranstaltet vom Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma und der Amadeu Antonio-Stiftung. Wir dokumentieren hier den Redebeitrag von Susanne Schultz (Vorstand Gen-ethisches Netzwerk e.V.).

Wattestäbchen

Quelle: Pixabay.com / pisauikan

Wir vom Gen-ethischen Netzwerk freuen uns sehr, dass seit gut einem Jahr immer mehr kritische Wissenschaftler_innen und nun auch zivilgesellschaftliche Organisationen zu den drängenden Problemen der polizeilichen DNA-Erfassung arbeiten. Vieles spielt dabei eine Rolle – die rechtlichen Rahmenbedingungen, die alltäglichen polizeilichen Praktiken und auch die Art und Weise, wie humangenetisches Wissen medial vermittelt wird. Zudem reicht die Problematik von der DNA-Probengewinnung über die DNA-Analyse bis zur DNA-Profilspeicherung, wobei derzeit die Dimension der DNA-Analyse im Vordergrund steht – wegen der zu befürchtenden Legalisierung der erweiterten DNA-Analyseverfahren.

In den letzten Jahren gab es eher wenig Protest und Kritik an polizeilicher DNA-Erfassung in Deutschland: Einiges davon haben wir in dem im April 2014 erschienen Sammelband „Identität auf Vorrat - zur Kritik der DNA-Sammelwut“ zusammengefasst, für das wir mit verschiedenen Organisationen aus der Datenschutzcommunity und Rechtshilfegruppen zusammengearbeitet haben.1

Für eine Mobilisierung ist es höchste Zeit. Die rechten Sicherheitskampagnen überschlagen sich derzeit - und schlagen auch politisch und rechtlich durch: Die bayrische Reform des Polizeigesetzes steht unmittelbar bevor, die Koalitionsregierung mit Seehofer als Innenminister wird sicher schnell nachziehen wollen. Zudem wurde eine Reform bereits 2017 ohne jede öffentliche Diskussion verabschiedet - nämlich die Reform des Paragraphen 81h, der die Reihenuntersuchungen regelt. Bei Reihenuntersuchungen können nun auch sogenannte Beinahetreffer erfasst werden, so das unübersichtliche Sammelsuriumgesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung der Strafverfolgung“. Auf dieser Grundlage kann gegen Verwandte der Probengeber_innen ermittelt werden. Als eine der wenigen kritischen Stimmen hatte sich der Deutsche Anwaltverein im Vorfeld kritisch geäußert. Es sei für Teilnehmende an einem Massengentests nicht abschätzbar und daher unzumutbar, eine Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verwandten im Vorfeld abgeben zu können. Ein weiteres großes Problem ist, dass eine indirekte Erfassung der DNA von unbeteiligten Dritten einer enormen Ausweitung der Datenbanken gleichkommt – und dass dies hier ohne irgendeine Transparenz für geschweige denn Zustimmung durch die Betroffenen geschieht. In den USA und Großbritannien, wo die Suche nach Teiltreffern in den polizeilichen Datenbanken bereits erlaubt ist (in Deutschland gilt dies bisher nur für die Daten bei Reihenuntersuchungen) wird dies auch mit der ungleichen größeren Erfassung von rassistisch diskriminierten Bevölkerungsgruppen in den Datenbanken in Zusammenhang gebracht.

Hier schließt sich ein weiterer grundsätzlicher Punkt an: Wir können die Gefahren der rassistischen Diskriminierung auf der Grundlage der erweiterten DNA-Analyse 2 nicht losgelöst von den schon bisher problematischen und willkürlichen Alltagspraktiken polizeilicher DNA-Erfassung verstehen. Wir können sie nicht losgelöst von den rechtlichen Grauzonen und auch dem problematischen fließenden Übergang zwischen Strafverfolgung und sicherheitsstaatlicher „Prävention“ kritisieren. All dies ist bereits in dem Paragraphen 81 der StPO in vieler Hinsicht institutionalisiert worden und wurde durch die unter Rotgrün abgesegnete Reform von 2005 massiv verschärft. Seitdem ist es möglich, den Gerichtsbeschluss zur Speichelprobe durch eine schriftliche Zustimmung bei der Polizei zu ersetzen – und seitdem kommt Kleinkriminalität als prognostizierte „Wiederholungstat“ einer erheblichen Straftat gleich. Dies führte dazu, dass die DNA-Analyse-Datei des BKA enorm angewachsen ist. Zudem gibt es - mit Ausnahme einiger weniger Stichproben der Datenschutzbeauftragten - keine unabhängige Instanz, die überprüfen würde, ob die Polizei die rechtlichen Hürden zur DNA-Datenspeicherung auch einhält. Leider haben sich die Landesdatenschutzbeauftragten in den letzten Jahren wenig für diese Thema engagiert, sei es wegen Überlastung oder auch wegen mangelnder öffentlicher Aufmerksamkeit

Wie wirkt sich die mangelnde Kontrolle und öffentliche Aufmerksamkeit auf den Alltag der DNA-Erfassung aus? Zunächst einmal wissen Betroffene bei Polizeiverhören meist nicht über ihre Rechte Bescheid: Es ist davon auszugehen, dass Jugendliche in sogenannten Problemkiezen oder rassistisch stigmatisierte Gruppen, die eher ins Visier polizeilicher Ermittlungen geraten als andere Bevölkerungsgruppen, inzwischen überproportional erfasst sind. Viele wissen nicht, dass sie auf einen Gerichtsbeschluss beharren können. Datenschutzbeauftragte gehen bei über 90 Prozent der Speichelproben davon aus, dass sie freiwillig auf der Polizeiwache abgegeben werden - ohne richterliche Überprüfung. Schließlich weiß auch das Umfeld der Betroffenen, seien es Sozialarbeiter_innen, Community-NGOs oder antirassistische Gruppen wenig über deren Rechte und Handlungsmöglichkeiten, wenn sie zur Speichelprobe aufgefordert werden. Dazu kommt der alltägliche institutionelle polizeiliche Rassismus: Was das heißt, möchte ich an zwei Beispielen verdeutlichen.

Der Fall des NSU ist auch jenseits des Komplexes „Phantom von Heilbronn“ bezeichnend: Im Fall der Ermittlungen gegen die Morde, die später dem NSU zugeordnet werden konnten, wurden die Familienangehörigen der Opfer massiv kriminalisiert und auch regelmäßig und oft unmittelbar nach den Todesfällen zur Speichelprobe aufgefordert, so Berichte auf dem NSU-Tribunal 3 : „‘Ich habe mich gefühlt wie ein Verbrecher.(…) Wir kamen zurück und die komplette Wohnung war versiegelt.- Jedes Mal Fingerabdrücke und Speichel!.‘(…) Die 10jährige Tochter von Habil Kılıç fragt, als sie bei einem Verhör zur DNA-Entnahme gebracht werden soll: ‚Glauben die, dass ich meinen Papa umgebracht habe?‘“ Demgegenüber ist vom letzten NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss kritisiert worden, „dass auch von zentralen Akteuren der damaligen Neonaziszene mit Bezug zur Terrorgruppe ‚NSU‘ – wie M., Jan Werner oder Carsten Szczepanski – ein DNA-Profil nicht vorliegt. Von Tino Brandt – obwohl Ende 2014 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verurteilt – lag DNA-Material trotz gegebener gesetzlicher Voraussetzungen jedenfalls bis November 2016 nicht vor, soll aber zwischenzeitlich erhoben worden sein.“4

Dass wir die aktuell drohenden Verschärfungen vor dem Hintergrund bereits diskriminierender Praktiken diskutieren müssen, das zeigt auch die Art und Weise, wie eine DNA-Reihenuntersuchung letztes Jahr in Berlin-Lichtenberg angesichts des Funds einer Babyleiche von statten ging: Auf der Grundlage einer Isotopenanalyse grenzten die Ermittler_innen die Suche auf Frauen mit Geburtsland in oder Staatsangehörigkeit aus 14 südosteuropäischen Staaten ein. Hier möchte ich nur auf die Art und Weise aufmerksam machen, wie die Frauen über die eigentlich freiwillige Teilnahme am Massengentest „aufgeklärt“ wurden. Das dafür verteilte Blatt „Erläuterungen zur Einverständniserklärung“ ist in keinerlei Hinsicht übersichtlich und verständlich – vor allem aber vermischt es alle möglichen Informationen zu DNA-Proben bei Verdacht und zu DNA-Proben bei Massengentests. Auf den ersten Blick fällt die Überschrift auf: „Was geschieht, wenn Sie Nein sagen?“ Daraufhin folgen Angaben, die auf den Massengentest eben gerade nicht zutreffen. Es wird damit gedroht „dass „Ihre Akten der Staats- und Amtsanwaltschaft und dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt werden, um eine richterliche Anordnung einzuholen“. Letzter Satz: „Aufgrund des Gerichtsbeschlusses kann auch die Untersuchung der Speichelprobe oder Blutprobe anschließend gegen Ihren Willen durchgeführt werden“.

Unseres Erachtens ist dieses Informationsblatt eine Unverschämtheit. Es erklärt den Angeschriebenen nicht einfach die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme und ihr Recht, dem fernzubleiben, sondern verschickt eine unübersichtliche juristische Belehrung über den Gesamtkomplex polizeiliche DNA-Proben, die – so würde ich mal unterstellen – absichtlich eher darauf ausgerichtet ist, einzuschüchtern und möglichst viele zur Teilnahme zu drängen, als einfach und verständlich aufzuklären.

Soweit zu den beiden Beispielen.

Aus all diesen Gründen werden wir vom Gen-ethischen Netzwerk uns weiterhin gegen die genannten Ausweitungen polizeilicher Kompetenzen in der DNA-Erfassung einmischen und freuen uns, dass nun auch Organisationen von rassistisch diskriminierten Menschen in Deutschland sich für das Thema interessieren. Wir sind gerne bereit, zusammenzuarbeiten und unsere Gegenexpertise in die Debatte einzubringen.

28. April 2018

Susanne Schultz lehrt Soziologie an der Goethe-Universität Frankfurt a. M., forscht zu Demografiepolitik, ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Rosa Luxemburg Stiftung und promovierte zum Thema Frauengesundheitsbewegungen.

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