Freiheit 4.0 - Gegen die Ausweitung polizeilicher DNA-Befugnisse!

(Berlin, 08.09.17) Das Gen-ethische Netzwerk ruft als Teil des Bündnisses Freiheit 4.0 – Rettet die Grundrechte! zusammen mit über 50 Organisationen zur Demonstration gegen Überwachung am 9. September 2017 in Berlin auf. Fokus der Kritik des GeN ist die zunehmende Ausweitung polizeilicher DNA-Befugnisse, wie die kürzlich beschlossene Legalisierung von Teiltreffersuche bei DNA-Reihenuntersuchungen.

Freiheit 4.0 – Rettet die Grundrechte

Freiheit 4.0 – Rettet die Grundrechte! Demo gegen Überwachung am 9. September 2017 in Berlin

Gegen die Ausweitung polizeilicher DNA-Befugnisse!

Flyer hier als PDF herunterladen.

Sorgfältig mit digitaler Kommunikation umzugehen oder sein Handy mal zu Hause zu lassen, sind nervige aber machbare Maßnahmen, um sich vor Überwachung zu schützen.

Vor einer Überwachungsform schützt aber keine noch so starke Verschlüsselung: DNA-Spuren hinterlässt jeder Mensch immer und überall.
Nicht nur in Haaren und Körperflüssigkeiten, sondern auch an allen angefassten Gegenständen – überall wo wir mal waren, können DNA-Spuren von uns gefunden werden! Durch moderne Analyseverfahren können inzwischen minimale Spuren untersucht und Personen zugeordnet werden.

Um so wichtiger ist es, die staatlichen Befugnisse der DNA-Analyse und -Speicherung einzuschränken!
Doch diese sind zeitgleich mit dem technischen Fortschritt immer weiter ausgebaut worden. Die polizeilichen DNA-Datenbanken sind drastisch angewachsen. Im September 2016 umfasste die DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamts 1,16 Millionen Datensätze. Darunter sind 862.000 Personendatensätze – Daten, die Personen identifizieren: Das entspricht mehr als 1 Prozent der Bevölkerung! Und Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass die Möglichkeiten der DNA-Analyse stetig ausgebaut werden.

Die meisten Daten werden nicht wegen Kapitalverbrechen sondern wegen Kleinkriminalität gesammelt.
Allein 70 Prozent aller Datenbanktreffer beziehen sich auf Diebstahldelikte. 2013 waren laut BKA DNA-Daten von über 1.400 Menschen wegen eines Verdachtes auf Beleidigung gespeichert. Seit 2005 reicht bereits der Verdacht, jemand habe mehrere kleinere Straftaten begangen, um DNA-Daten aufzunehmen.
Der nächste Schritt wurde erst kürzlich beschlossen: Ende Juni 2017 wurde das Gesetz über effektivere und praxistauglichere Strafverfahren fast ohne öffentliche Diskussion verabschiedet. Im Anschluss regte sich viel Protest – vor allem gegen die skandalösen Erlaubnis von Spionagesoftware und Online-Durchsuchungen. Eine weitere folgenschwere Veränderung fand leider kaum Beachtung:

Das Gesetz macht es jetzt möglich, bei DNA-Reihenuntersuchungen auch nach Teiltreffern zu suchen.
So sollen Verwandte gefunden werden, die selbst nicht an dem Test teilgenommen haben. Bisher konnten nur die direkt bei Massengentests abgegebenen DNA-Proben, mit dem gesuchten DNA-Profil vom Tatort verglichen werden. Ab jetzt kann auch gegen die Verwandten einer teilnehmenden Person ermittelt werden, wenn es eine Teilübereinstimmung zwischen der DNA-Probe der Person und dem gesuchten DNA-Profil gibt.

So werden Menschen erfassbar, die nie informiert wurden und die nie eingewilligt haben!
Zudem wird es bei der Suche nach Teiltreffern rein rechnerisch zu einer hohen Fehlerquote kommen. Zufällige Übereinstimmungen zwischen der DNA-Spur und Teilnehmenden bei der DNA-Reihenuntersuchung sind vorprogrammiert, zumal das Gesetz keine Untergrenze festlegt, wie hoch die Übereinstimmung sein muss. Teilnehmende einer DNA-Reihenuntersuchung können die Tragweite einer Einwilligung zur Speichelprobe unmöglich abschätzen - mit Onkeln, Tanten, Nichten und Neffen ist  ein potenziell sehr großer Personenkreis betroffen.

Und die nächste Ausweitung der polizeilichen Befugnisse ist bereits geplant!
Bei der Innenministerkonferenz im Juni wurde es beschlossen: Das „genetische Phantombild“ soll kommen. Sowohl Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fordern, in der nächsten Legislaturperiode die Analyse von Augen-, Haar- und Hautfarbe, sowie einer „biogeografischer Herkunft“ zu erlauben. Die Aussagekraft der Vorhersagewahrscheinlichkeiten der Methode wird dabei systematisch übertrieben.

In dem momentanen rassistischen Klima bergen die Analysen ein hohes Diskriminierungspotenzial.
Wohin das führen kann, zeigt der Fall des „Heilbronner Phantoms“ besonders dramatisch: Hier waren Spuren mit demselben DNA-Profil an unzusammenhängenden Tatorten gefunden worden, unter anderem bei dem NSU-Opfer Michèle Kiesewetter. Die Analyse der „biogeografischen Herkunft“ lenkte die Ermittlungen gegen Roma-Frauen. Ursache für die Spur war jedoch eine Kontamination bei der Herstellung der Probenträger durch eine Wattestäbchenverpackerin.  

Wir müssen die weitere Ausweitung der polizeilichen DNA-Befugnisse verhindern!

  • Unterstütze unsere Arbeit mit einer Spende oder werde Mitglied beim GeN!

  • Informiere dich bei uns über deine Rechte bezüglich DNA-Probenabnahme!

  • Protestiere mit uns gegen die folgenschwere Verschlechterungen des Datenschutzes, die ohne öffentliche Diskussion im Schnellverfahren verabschiedet werden!

 

Stellungnahmen

Pressemitteilung 27.06.2017
25.04.2017

Stellungnahme zu drei aktuellen Gesetzesinitiativen bzgl. §81 StPO, Lehrstuhl für Science and Technology Studies Freiburg, (PDF) 02.06.2017
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zum Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, Stellungnahme Nr.: 40/2016, August 2016
 

Artikel und Buch

Artikel im GID Februar 2017 von Susanne Schultz

Koalition will mit Massen-Gentests nach Verwandten fahnden, FAZ, 19.11.2013
Identität auf Vorrat - zur Kritik der DNA-Sammelwut, 2. Auflage (gratis als PDF), April 2017, Herausgeber: Gen-ethisches Netzwerk, Redaktion: Susanne Schultz und Uta Wagenmann

8. September 2017

Gen-ethisches Netzwerk e.V.

zur Artikelübersicht