Der jahrelange Rechtsstreit um Stammzellpatente in Europa geht seinem Ende entgegen. Im Oktober entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH): Wenn für die Gewinnung von Stammzelllinien befruchtete oder geklonte Eizellen zerstört werden, dürfen weder die Verfahren noch die hergestellten Zellen patentiert werden. Dass die späte Entscheidung die Kommerzialisierung des Forschungsbereiches aufhalten kann, darf allerdings bezweifelt werden.