Kurz notiert – Mensch und Medizin

Sexistische Studie zurückgezogen

Die gynäkologische Fachzeitschrift Fertility and Sterility hat eine umstrittene Studie von 2013 mit dem Titel „Attractiveness of women with rectovaginal endometriosis: a case-control study“ zurückgezogen. Die verantwortlichen italienischen Wissenschaftler*innen hatten Patientinnen mit und ohne Endometriose nach ihrer Attraktivität bewertet, nach ihren sexuellen Erfahrungen befragt und ihre Körper vermessen. Laut ihrem Artikel seien Frauen mit Endometriose attraktiver und hätten früher Geschlechtsverkehr. Abgesehen von dieser wissenschaftlich fragwürdigen Schlussfolgerung war die Studie kritisiert worden, weil die untersuchten Frauen keine Einwilligung zur Bewertung ihrer Attraktivität gegeben hatten und nicht wussten, dass die Studiendaten während einer Routineuntersuchung erhoben wurden. Die Studie war trotzdem durch das Ethikkomitee der Universität Mailand genehmigt und durch öffentliche Mittel finanziert worden. Nach jahrelanger Kritik haben sich die Autor*innen nun für die „Unzufriedenheit“, die ihr Artikel erzeugt habe, entschuldigt und ihn zurückgezogen, denn „Respekt vor Frauen“ sei ihnen „eine Priorität“. (The Guardian, 05.08.30, www.theguardian.com; RetractionWatch, 14.09.20, www.retractionwatch.com) (ib)

Vorgeburtliche Rhesusfaktor-Bestimmung

Zukünftig sollen rhesus-negative Schwangere pränatal die Rhesus-Eigenschaften des Fötus auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmen lassen können. Diese können aus einer Blutprobe der schwangeren Person mittels nichtinvasiver Pränataldiagnostik (NIPT) bestimmt werden. Ziel des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sei es, medizinisch unnötige Anti-D-Prophylaxen, eine Vorsorge-Impfung für Schwangere, zu vermeiden. Bislang erhielten alle rhesus-negativen Schwangeren eine solche Immunisierung. Der medizinische Hintergrund: Kommt es während der Schwangerschaft oder Geburt zu einer Blutübertragung von einem rhesus-positiven Fötus auf eine rhesus-negative schwangere Person, so kann diese Antikörper gegen das fremde Oberflächenantigen entwickeln. Im Fall einer erneuten Schwangerschaft mit einem rhesus-positiven Fötus würde es zu einer Immunreaktion kommen, die eine Blutarmut des Fötus und in schweren Fällen eine Fehlgeburt verursachen könnte. (G-BA, 20.08.20, www.g-ba.de) (ts)

Ermittlungen gegen Sanofi ausgeweitet

Seit Februar ermittelt die französische Justiz wegen Irreführung und Körperverletzung gegen den Pharmakonzern Sanofi. Wie der Spiegel berichtete, kommt nun auch der Tatbestand der fahrlässigen Tötung hinzu. Das Psychopharmakon Depakine (Wirkstoff Valproat), seit 1967 eingesetzt zur Behandlung von Epilepsie und bipolaren Störungen, hat gravierende Auswirkungen auf Föten, beispielsweise Autismus und geistige oder körperliche Beeinträchtigungen. Sanofi soll Schwangere nicht ausreichend über diese seit den 1980ern bekannten Nebenwirkungen informiert haben, sodass nach Schätzung der französischen Behörden bis zu 4.100 körperlich schwer beeinträchtigte Babys nach Einnahme von Depakine zur Welt kamen. Mindestens vier Säuglinge starben. Das auch auf dem deutschen Markt erhältliche Medikament darf in Frankreich seit 2015 nur noch in Ausnahmefällen an Schwangere abgegeben werden, außerdem wurde eine Entschädigung der Opfer parlamentarisch durchgesetzt. (Spiegel, 03.08.20, www.spiegel.de) (tr)

BGM untersucht Duogynon-Skandal

Nach jahrelanger Ablehnung leitet das Bundesgesundheitsministerium (BGM) nun Untersuchungen im Fall Duogynon ein. Der von 1950 bis 1981 in Westdeutschland und Großbritannien erhältliche Schwangerschaftstest enthielt eine hohe Hormondosis, die durch das Ausbleiben einer vaginalen Blutung eine Schwangerschaft anzeigte. Obwohl eine Häufung schwerer körperlicher Beeinträchtigungen bei auf diese Weise nachgewiesenen Föten bereits 1967 bekannt war, wurde der Test in Deutschland bis 1978 vermarktet. Die Bundesregierung argumentierte zuletzt stets, ein Zusammenhang sei nicht ausreichend belegbar gewesen. Forscher*innen der Universität Oxford bewiesen jedoch 2018 das Gegenteil. Nachdem eine Kommission im Juli 2019 der britischen Regierung einen mangelnden Schutz der Bevölkerung vorwarf und staatliche Entschädigungszahlungen empfahl, will das BGM nun untersuchen, ob Verstrickungen zwischen der zuständigen Aufsichtsbehörde und dem Hersteller Schering AG (heute Bayer AG) bestanden, die den Test auf dem Markt hielten. Staatliche Entschädigungen der Opfer werden hingegen weiterhin nicht diskutiert. (Jungle World, 06.08.20, www.kurzelinks.de/gid255-trd; DAZ.online, 22.09.20, www.deutsche-apotheker-zeitung.de) (tr)

Reform des Embryonenschutzgesetzes?

Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) regelt den medizinischen Umgang mit befruchteten Eizellen und Embryonen. Der Arbeitskreis „Offene Fragen der Reproduktionsmedizin“ der Bundesärztekammer (BÄK) veröffentlichte Anfang September 2020 ein Memorandum mit Empfehlungen für eine „behutsame“ Reform des ESchG. Angesichts des rasanten medizinwissenschaftlichen Fortschritts einerseits und eines langanhaltenden gesetzgeberischen Stillstandes andererseits sei es dringend notwendig, das ESchG anzupassen. Die BÄK sehe sich in einer beratenden Rolle und wolle ihre fachliche Expertise dem Gesetzgeber und der Öffentlichkeit unterstützend anbieten. Mit Blick auf eine politische Umsetzbarkeit fokussierten sich die Autor*innen auf die drei „wichtigsten Problembereiche aus der reproduktionsmedizinischen Behandlungspraxis“, so Prof. Scriba, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats. Sie plädieren erstens für eine Abschaffung der sogenannten Dreierregel, die besagt, dass pro Behandlungszyklus höchstens drei Eizellen befruchtet und transferiert werden dürfen. Im Memorandum wird für Individualfallentscheidungen und eine Begrenzung auf maximal zwei einzeitig übertragene Embryonen plädiert, um risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden. Zweitens sprechen sie sich für eine Legalisierung der „altruistischen Eizellspende“ aus und erachten drittens eine rechtliche Regelung zur Embryonenspende, die derzeit nicht explizit geregelt ist, für angezeigt. Begründet werden die Empfehlungen insgesamt mit dem Hauptziel unnötige „seelische Belastungen“ von Menschen mit Kinderwunsch zu vermeiden. (BÄK, 14.02. und 02.09.20, www.bundesaerztekammer.de) (ts)

Spenderkinder und Gentests

Wie schon in einer Umfrage im Jahr zuvor gaben ein Drittel der befragten Spenderkindern an, durch einen Online-Gentest erfahren zu haben, dass ihre sozialen nicht ihre biologischen Eltern sind. An der internationalen Umfrage der Organisation We Are Donor Conceived nahmen 2020 481 Menschen teil, von denen 95 Prozent angaben, aus Samenspenden entstanden zu sein. In ihren Antworten zeigte sich ein starker Zusammenhang zwischen dem Geburtsjahr und dem Anteil der Personen, die schon im Kindesalter durch ihre Eltern bezüglich ihrer genetischen Herkunft aufgeklärt wurden. Von Menschen, die in den 1970ern geboren wurden, erfuhren nur fünf Prozent von ihren Eltern, dass sie aus einer Keimzellspende entstanden waren. Bei Menschen, die nach der Jahrtausendwende geboren wurden, waren es 60 Prozent. 78 Prozent haben über kommerzielle Gentests einen biologischen Elternteil gefunden, nur vier Prozent griffen dafür auf offizielle Register zurück. Von denen, die versuchten ihre biologischen Elternteile zu kontaktieren, wurde rund ein Viertel ignoriert oder abgewiesen. Drei Viertel der Befragten stimmten der Aussage zu, anonyme Keimzellspenden seien unethisch. (WADC, 17.09.20, www.wearedonorconceived.com; siehe „Spenderkinder nutzen Gentests“ unter Kurz Notiert, GID 250, S.31) (ib)

USA: Sterilisation von Migrant*innen

Wie vielerorts werden in den USA zehntausende illegalisierte Migrant*innen wegen Grenzübertritten, gestellten Asylanträgen oder geplanten Deportationen inhaftiert. Die zuständige Behörde des Heimatschutzministeriums, die Immigration and Customs Enforcement, überlässt den Betrieb der Haftanstalten privaten Unternehmen. In einem Offenen Klagebrief erheben nun Anwält*innen, Menschenrechtsorganisationen und eine Krankenschwester des Irwin County Detention Center schwere Vorwürfe gegen den dortigen Betreiber LaSalle Corrections. Nicht nur Schutzmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung würden aktiv umgangen, Insass*innen seien generell von mangelnder Sanitärhygiene und einer lückenhaften oder ausbleibenden Gesundheitsversorgung betroffen. Alarmierend sei zudem die hohe Zahl der durch die Einrichtung durchgeführten Hysterektomien. Vielen der operierten Menschen seien die Gründe und Ziele ihrer Gebärmutterentfernung nicht klar gewesen. Auf Nachfragen und Richtigstellungen, auch seitens des Personals, werde mit Aggressionen und Einschüchterungen reagiert. (Project South, 14.09.20, www.projectsouth.org; CNN, 16.09.20, www.edition.cnn.com) (tr)

DNA von Minderheiten uninteressant

Viele Biobanken geben sich große Mühe, DNA- und Gesundheitsdaten möglichst repräsentativ für die jeweils untersuchte Bevölkerung zu sammeln und der Forschung zur Verfügung zu stellen. Doch am Ende scheinen Wissenschaftler*innen trotzdem oft nur als „europäisch“ markierte DNA als beforschenswert zu befinden. Wissenschaftler*innen der kanadischen McGill University haben sich 58 Studien mit Daten der beiden Biobanken UK Biobank und US Health and Retirement Study angeschaut: Bei 45 Studien wurden die Daten von ethnischen Minderheiten aus der Analyse ausgeschlossen. Laut den Autor*innen ist diese Praxis ethisch problematisch, denn sie verstärkt die Unterrepräsentation der betroffenen Bevölkerungsgruppen in der Forschung und negiert den Beitrag eines Teils der Proband*innen. Sie fordern Forschende daher auf, die Daten von Minderheiten nicht zu ignorieren, um auch über diese „nützliches Wissen“ zu sammeln. Bisher haben die Daten aus Biobanken jedoch allgemein wenig medizinisch nutzbares Wissen ergeben. (Nature, 08.09.20, doi: 10.1038/d41586-020-02547-3) (ib)

Industrielle Einflussnahme

Die ärztliche freiwillige Selbstkontrolle zur Offenlegung von Zuwendungen seitens der Pharmaindustrie funktioniert offenbar nicht. Der Anteil an Ärzt*innen, die sich beteiligen, ging in den letzten Jahren zurück: 2015 waren es 31 Prozent, 2018 nur noch rund 20 Prozent – während entsprechende Ausgaben der Unternehmen, z.B. für Anwendungsbeobachtungen, stiegen. Das sind Studien mit geringem Erkenntnisgewinn, bei denen Ärzt*innen jedoch pro Person, an die sie ein bestimmtes Medikament verschreiben, ein Honorar erhalten. Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen gegen diese Form der Beeinflussung ärztlichen Handelns – mit Verweis auf die informationelle Selbstbestimmung der Ärzt*innen. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion hervor. Niklas Schurig, Vorstandsmitglied der Ärzt*inneninitiative „Mein Essen zahl ich selbst“ (MEZIS), warnte vor einer „massiven Einflussnahme der Industrie auf das ärztliche Verordnungsverhalten“ und verwies auf die steigenden Arzneimittelkosten der gesetzlichen Krankenkassen. 2019 erreichten diese eine Rekordsumme von 43,9 Milliarden Euro. Hauptkostentreiber seien patentgeschützte Arzneimittel, mit denen die Hersteller immer größere Gewinne erzielen würden. (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/21827, 25.08.20; MEZIS, 23.09.20, www.mezis.de) (ib)

Zuschläge für Kinder- und Jugendmedizin

Sicherstellungszuschläge werden durch die Krankenkassen an Krankenhäuser gezahlt, die den Versorgungsbedarf der Bevölkerung über das derzeit gültige Entgeltsystem im Gesundheitswesen nicht kostendeckend finanzieren können. Als bedarfsnotwenig galten bisher die Fachabteilungen für Innere Medizin, Allgemeinchirurgie und Gynäkologie und/oder Geburtshilfe. Am 01. Oktober 2020 einigte sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darauf, dass künftig auch Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin zu jenem Basisangebot zählen, „das Krankenhäuser in ländlichen Regionen für eine optimale Versorgung vorhalten sollen“. Betroffene Kliniken erhielten seit 2020 pauschale Förderungen in Höhe von 400.000 Euro pro Standort. Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz plant der Gesetzgeber ab 2021 eine Staffelung dieser Förderung: Vereint ein Krankenhausstandort mehr als zwei bedarfsnotwendige Fachabteilungen, werden für jede weitere Abteilung zusätzlich 200.000 Euro ausgezahlt. (Ärzteblatt, 07.08.20, www.aerzteblatt.de; G-BA, 01.10.20, www.g-ba.de) (ts)

Vertrauen in wissenschaftliche Methodik

Wissenschaftliche Forschungsergebnisse müssen zur Validierung mehrfach und durch verschiedene Forschende wiederholt werden. Die in den letzten 20 Jahren vermehrt durchgeführten Reproduktionsversuche schlugen jedoch häufig fehl, was eine wissenschaftsinterne Debatte auslöste. Die Befürchtung, das öffentliche Vertrauen in die Wissenschaft gerate durch diese Krise ins Wanken, ist jedoch unbegründet, wie eine Analyse von Telefonumfragedaten durch die Universität Zürich und die Initiative Wissenschaft im Dialog ergab. Nur 24 Prozent der rund 1.000 deutschen Befragten hatten zuvor von einer „Reproduktionskrise“ gehört. Die Mehrheit von ihnen fand, Reproduktionsversuche seien ein Beleg für die Durchführung von Qualitätssicherungen in der Forschung. Nur 18 Prozent meinten, eine fehlende Reproduzierbarkeit zeige, dass der Wissenschaft nicht vertraut werden könne, darunter vermehrt ältere Personen und AfD-Wähler*innen. Die Autor*innen vermuten in ihrem Fazit, dass die überproportionale Präsenz von AfD-Wähler*innen in den sozialen Medien antiwissenschaftliche Einstellungen in der Gesellschaft verstärken könnte. (Public Understanding of Science, 14.09.20, doi: 10.1177/0963662520954370) (tr)

Ancestry aufgekauft

Die Investmentfirma Blackstone kauft für 4,7 Millliarden US-Dollar 75 Prozent der Ahnenforschungs-Webseite Ancestry. Ancestry besitzt allein in den USA über sechs Milliarden ahnenforschungsrelevante Dokumente und ist der Marktführer für kommerzielle Abstammungsgentests. Die DNA-Datenbank der Firma beinhaltet Profile von über 18 Millionen Kund*innen. Blackstone besitzt als weltweit größter Vermieter hunderttausende Immobilien. Nach einem UN-Bericht von 2019 trägt die Firma durch aggressive Zwangsräumungen zu einer globalen Wohnungskrise bei. Wie Blackstone versicherte, werde die Firma keinen Zugriff auf die Daten von Ancestry haben. Die Datenschutzexpertin Erin Murphy von der New York University School of Law reagierte auf dieses Versprechen skeptisch. Schließlich sei es das Geschäftsmodell von Privatkapitelgesellschaften, Profit zu maximieren und die Idee hinter dem Sammeln von personalisierten Daten sei es, diese über verschiedene Geschäftsfelder hinweg zu verwenden. (Gizmodo, 06.08.20, www.gizmodo.com; CBS, 07.08.20, www.cbsnews.com) (ib)

Verfassungsbeschwerde zu den Triage-Empfehlungen

Die Ende März 2020 veröffentlichten und von verschiedenen (behinderten-)politischen Akteur*innen kritisierten Triage-Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) zogen im Sommer eine Verfassungsbeschwerde nach sich. Die Kläger*innen forderten eine gesetzliche Regelung der dort empfohlenen Auswahlkriterien, die Ärzt*innen im Falle einer Überlastung des Gesundheitssystems helfen sollen, unzureichende medizinische Ressourcen zu verteilen. Einen zugehörigen Eilantrag auf vorübergehendes Einsetzen eines regulierenden Gremiums lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli ab. Die Grundrechte der Kläger*innen seien aufgrund der aktuell unbedenklichen Auslastung der Intensivbetten nicht in akuter Gefahr. In der Beschwerde selbst sieht das Gericht jedoch eine komplexe und relevante Fragestellung, zu der es im Oktober einen an Politik und Expert*innen gerichteten Fragenkatalog vorlegte. Kritiker*innen der aktuellen Empfehlungen befürchten, eine Priorisierung von Patient*innen anhand ihrer geschätzten Überlebenswahrscheinlichkeit könne dazu führen, dass älteren oder beeinträchtigten Menschen die Chance auf eine Therapie verwehrt wird. Der Fragenkatalog soll u.a. bestehende Triage-Verfahren, z.B. in anderen Ländern, sowie die Vor- und Nachteile einer gesetzlichen Regelung erörtern. Stellungnahmen werden bis zum 15.12.20 gesammelt. (siehe „Menschenrechte in der Krise“, GID 254, S.10-11; BVerfG – 1 BvR 1541/20, 14.08.20, www.bundesverfassungsgericht.de ; AbilityWatch, 08.10.20, www.abilitywatch.de) (tr)

Mehr Totgeburten

Wie die Fachzeitschrift Nature berichtet, dokumentieren inzwischen mehrere Studien aus verschiedenen Ländern einen Anstieg der Rate an Totgeburten seit Beginn der Coronapandemie. Grund ist laut Studienautor*innen nicht das Virus, sondern die geringere Gesundheitsversorgung von Schwangeren durch Lockdown-Maßnahmen. Dadurch würden Schwangerschaftskomplikationen seltener erkannt und behandelt. Die größte Studie dieser Art kommt aus Nepal und umfasst die Geburten von 20.000 Schwangeren aus neun Krankenhäusern. Hier stieg die Totgeburtenrate um 50 Prozent von 14 auf 21 pro 1.000 Geburten nach Einsetzen der Coronamaßnahmen. Eine Studie aus Großbritannien in der Fachzeitschrift der American Medical Association (JAMA) war zuvor zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. (JAMA, 10.09.20, doi: 10.1001/jama.2020.12746; Nature, 15.09.20, doi:
10.1038/d41586-020-02618-5) (ib)

Ungleich betroffen

Die Rate an COVID-19-Todesfällen unter Afroamerikaner*innen und Lateinamerikaner*innen nimmt in den USA stark zu. Zu diesem Schluss kommt das Projekt The Color of Coronavirus, dass die ungleichen Auswirkungen der Coronapandemie auf gesellschaftliche Minderheiten in den USA dokumentiert. Laut Andi Egbert, einem der für die Datensammlung verantwortlichen Forscher*innen, seien die Todeszahlen in den ersten beiden Augustwochen für Afro- und Lateinamerikaner*innen wesentlich stärker angestiegen als für weiße US-Amerikaner*innen. „Jetzt, wo sich der Herbst nähert und Schulen und Universitäten sowie andere Ansteckungsmöglichkeiten wieder öffnen, deutet sich eine sehr beängstigende Zukunft an“, so Egbert. Das Projekt sei gegründet worden, weil die Centers for Disease Control and Prevention (CDC), die US-Gesundheitsbehörden, keine aktuellen COVID-19-Daten publizieren und Unterschiede zwischen den Bevölkerungsgruppen verschweigen würden. Das Projekt füllt diese Lücke, indem es die Daten der einzelnen Bundesstaaten abfragt und sammelt. (The Guardian, 08.09.20, www.theguardian.com; AMP Research Lab, www.apmresearchlab.org/covid/deaths-by-race) (ib)

USA: Gefährlicher Impf-Wettlauf

Laut dem Chef der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA, Stephen Hahn, könnte die FDA die üblichen Zulassungsverfahren für einen Impfstoff gegen COVID-19 umgehen. Wie Hahn Ende August gegenüber der Financial Times (FT) sagte, könnte eine „Notfallzulassung“ für einen solchen Wirkstoff schon im Oktober beschlossen werden – ohne auf vollständige Daten aus Phase 3-Studien zu warten. Er bestand jedoch darauf, damit nicht US-Präsident Donald Trump bei der Wiederwahl unterstützen zu wollen. Kurz zuvor hatte Trump behauptet, „deep state“-Elemente in der Arzneimittelbehörde würden den Zulassungsprozess für Impfungen gegen COVID-19 verlangsamen, um ihn politisch zu schaden. Nur einen Tag nach Berichterstattung der FT kündigten Trump und Hahn zusammen die Notfallzulassung für eine Behandlung an, bei der das Plasma gesundeter COVID-19-Patient*innen verwendet wird. Hahn wurde kritisiert, den Nutzen dieser Behandlung stark übertrieben zu haben: Er hatte behauptet, sie würde 35 von 100 Patient*innen das Leben retten, während es laut Studiendaten eher 5 von 100 sind. US-Gesundheitsexpert*innen fordern nun, eine unabhängige Kommission über die Zulassung eines Impfstoffes entscheiden zu lassen. (FT, 30.08.20, www.ft.com) (ib)

Beschleunigte Zulassung von Impfstoffen

Die europäische Arzneimittelaufsicht EMA hat das beschleunigte Zulassungsverfahren für den mRNA-Impfstoffkandidaten BNT162b2 (Biontech, Pfizer) begonnen. Das neu angewendete „Rolling-Review-Verfahren“ verzichtet zu Beginn auf vollständige klinische Daten. Stattdessen prüft die EMA fortlaufend, ob die vorliegenden Daten für eine (vorläufige) Zulassung ausreichen. Die Ergebnisse der seit April auch in Deutschland durchgeführten Phase I/II-Studien werden aktuell begutachtet. Anfang Oktober genehmigte das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zudem die Durchführung der weltweiten Phase III-Studie auch in Deutschland, was eine weitere Beschleunigung der Zulassung auf nationaler Ebene ermöglichen kann. Ein zweiter Impfstoff-Kandidat (AstraZeneca) wird ebenfalls aktuell bei der EMA geprüft, etwa ein Dutzend befinden sich weltweit in Phase III-Studien. In China und Russland wurden bereits Teile der Bevölkerung mit dortigen Wirkstoffen geimpft, Phase III-Studien liegen hier jedoch nicht vor. Diese Informationslücke auf Kosten der Sicherheit wurde international stark kritisiert. Auch Klaus Cichutek, Präsident des PEI, hält Phase III-Daten zur Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses für unabdingbar. Diese Prüfungsphase dauere normalerweise ein bis zwei Jahre an, eine vorläufige Zulassung unter Auflagen könne jedoch auch in Deutschland vor ihrem Abschluss erfolgen. (tagesschau.de, 08.09.20 und 06.10.20, www.tagesschau.de) (tr)

Ethische Gewinnmargen?

Der Impfstoffhersteller CureVac ist nach einer ersten Finanzierungsrunde an der Börse durchgestartet. Auch die deutsche Bundesregierung hatte sich mit 300 Millionen Euro an der Firma beteiligt. Am ersten Tag stieg der Wert der Aktie des Unternehmens um 249 Prozent. Wie der CureVac-Finanzchef Pierre Kemula sagte, könnte die Firma den Impfstoff „nicht zum Selbstkostenpreis machen“, denn für langjährige Investoren solle es „eine kleine Redite“ geben, man wolle daher „eine gewisse ethische Marge“ erzielen. Zuvor hatten die Pharmakonzerne AstraZeneca und Johnson & Johnson angekündigt, im Rahmen großer Vorbestellungen durch EU- und US-Behörden zumindest während der Pandemie keinen Gewinn mit möglichen Impfstoffen anzustreben. CureVac gab zudem bekannt, die Firma werde die Produktionskapazitäten noch weiter ausbauen und schließt die Möglichkeit beschleunigter Zulassungsverfahren nicht aus. Der Beleg, dass der von CureVac entwickelte mRNA-Impfstoff wirkt, steht bisher noch aus. (siehe „Staatliche Pharma-Beteiligung“ unter Kurz Notiert, GID 254, S.31; finanzen.net, 17.08.20, www.finanzen.net; Bloomberg, 14.09.20, www.bloomberg.com) (ib)

Risikofaktor Neandertaler-DNA

Stammen bestimmte Risikofaktoren für eine COVID-19-Erkrankung aus dem Neandertalergenom? Das legt eine Studie von zwei Forschern des Max-Planck-Instituts für Evolutionäre Anthropologie in Leipzig nahe, die in der Fachzeitschrift Nature publiziert wurde. Für ihre Analyse haben sie die genetischen Daten von rund 3.000 Patient*innen und gesunden Menschen in der Datenbank der COVID-19 Host Genetics Initiative ausgewertet. Eine vorherige Studie hatte gezeigt, dass ein statistischer Zusammenhang zwischen Genregionen auf dem Chromosom 3 und einem schweren COVID-19-Erkrankungsverlauf vorliegen. Nun wurde dieses Erkrankungsrisiko auf eine dort liegende DNA-Sequenz zurückgeführt, die ursprünglich aus dem Neandertalergenom stammen soll und heute bei rund der Hälfte der Menschen in Südasien und rund 16 Prozent der Menschen in Europa zu finden ist. Mark Maslin, Professor am University College London, warnte jedoch davor, die Pandemie auf einen genetischen Risikofaktor zu reduzieren. Es sei eine komplexe Erkrankung, deren Schweregrad von vielen Faktoren beeinflusst werde. Viele der weltweit schwer betroffenen Bevölkerungen hätten keine Neandertalergene, so Maslin. (Nature, 30.09.20, doi: 10.1038/s41586-020-2818-3; The Guardian, 30.09.20, www.theguardian.com) (ib)

Sicherheitslücke Coronaliste

Digitale Gästelisten, die einige Restaurants und Bars im Zuge der Coronapandemie führen, stellen ein großes Datenschutzrisiko dar. Das ergaben Recherchen des Chaos Computer Clubs (CCC). CCC-Mitglieder waren bei dem Besuch eines Restaurants gebeten worden, sich in eine Cloud-basierte digitale „Coronaliste“ des Anbieters gastronovi einzutragen und hatten daraufhin die Schwachstellen dieses Systems untersucht. Ihnen gelang der Zugriff auf insgesamt 87.313 Corona-Kontakterhebungen von 180 Restaurants. Das System beinhaltete jedoch auch Reservierungen, Bestellungen und Kassenumsätze – insgesamt war der Zugriff auf 4,8 Mio. Personendatensätze aus über 5,4 Mio. Reservierungen möglich, wie der Cloud-Service bestätigte. Das Unternehmen wurde auf die Schwachstellen aufmerksam gemacht und behob diese sofort. Der CCC warnt jedoch generell vor der Nutzung digitaler Corona-Gästelisten. Der Verein empfiehlt ein System auf Papier, bei dem einzelne Personendatensätze in verschlossenen Umschlägen aufbewahrt und bei Ablauf der Frist vernichtet werden. (CCC, 28.08.20, www.ccc.de) (ib)

Polizei verwendet Corona-Gästelisten

Die bayerische Polizei nutzt Gästelisten, auf denen sich Besucher*innen von Lokalen eintragen müssen, auch zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Beleidigungen und Diebstahl. Bereits im Juli war die Zweckentfremdung der Daten durch die Polizei bekannt geworden – damals hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) von schweren Straftaten und Notfällen gesprochen. Doch wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, zeigt eine Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Martin Hagen, dass dies nicht stimmt. Dieser kommentierte das Vorgehen der Polizei als „hochproblematisch“. „Diese Gästelisten wurden ausschließlich zur Pandemiebekämpfung eingeführt. Eine Zweckentfremdung zerstört das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln und die Akzeptanz für die Coronaregeln“, so Hagen. Die bayerische Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze plädiert für bundeseinheitliche gesetzliche Regeln – um klarzustellen, dass Daten „nicht willkürlich, sondern nur zu explizit definierten Ermittlungszwecken verwendet werden dürfen“. (siehe „Corona-Kontaktlisten“ unter Kurz Notiert, GID 254, S.30; SZ, 02.09.20, www.sueddeutsche.de) (ib)

 

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
255
vom November 2020
Seite 28 - 31

GID-Redaktion

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