Des Kolonialismus neue Kleider

Die EPA der EU mit Afrika

Schon seit langem existieren ungerechte Handelsabkommen zwischen Afrika und dem Rest der Welt. Afrika dient dabei der billigen Versorgung mit Rohstoffen und wird in konstanter Armut gehalten. Ein aktuelles Beispiel sind die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Sie dienen der Handelsliberalisierung und könnten auch Auswirkungen auf die Saatgutgesetzgebung haben.

Seit September 2002 verhandeln die Länder aus Afrika, der Karibik und der pazifischen Region - die so genannten AKP-Staaten - neue Handelsabkommen mit der Europäischen Union. Diese EPAs (Economic Partnership Agreements, deutsch: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) sollen die Ökonomien der ehemaligen europäischen Kolonien weiter liberalisieren. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf Landwirtschaft, Fischerei, Bergbau, ArbeiterInnen und KonsumentInnen in den drei Regionen.

Bereits heute existieren Handelsabkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten unter dem Dach des Cotonou-Abkommens. Eine dieser Vereinbarungen ist die „Alles außer Waffen“-Initiative, die den am wenigsten entwickelten Ländern zollfreien und mengenmäßig unbegrenzten Marktzugang in die EU gewährt, ohne dass sie selbst ihre Märkte öffnen müssen.

Handelsliberalisierung als Ziel

Offiziell begründet die EU die Notwendigkeit einer neuen Vereinbarung damit, dass die Abkommen in Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation gebracht werden müssen. Das tatsächliche Ziel ist jedoch, die Handelsliberalisierung in den drei Regionen voranzutreiben - zugunsten der Kapitalinteressen europäische Exporteure und Investoren - sowie einen globalen Markt mit einheitlichen Regeln zu schaffen. Die AKP-Staaten sollen angeblich durch ein höheres Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie durch Technologietransfer profitieren. Exakt dieselben Versprechen wurden schon im Zusammenhang mit den Strukturanpassungsprogrammen der 1980er Jahre gemacht. Diese Programme sind mittlerweile gescheitert, aber unter den Folgen leiden die AKP-Staaten noch heute.

Ebenso wie die früheren Strukturanpassungsprogramme basieren die aktuellen EPAs auf der kolonialen Arbeitsteilung, in deren Rahmen Afrika der Ausbeutung von Rohstoffen dient. Diese Arbeitsteilung besteht bis heute - Jahrzehnte nach der Unabhängigkeit vieler afrikanischer Staaten. Die verschiedenen Vereinbarungen dürfen daher nicht getrennt voneinander betrachtet und analysiert werden. Sie alle verfolgen das Ziel, die Ökonomien auf dem afrikanischen Kontinent zu lähmen.

Auswirkungen auf die regionale Integration

Statt EPAs mit allen 79 AKP-Staaten zu verhandeln, teilte die EU sie in sieben Blöcke auf: Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika (engl. East African Community, EAC), Östliches und südliches Afrika (engl. Eastern and Southern Africa, ESA), Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (engl. Southern African Development Community, SADC), Karibik und Pazifik. Der Verhandlungsprozess läuft mittlerweile seit fast 15 Jahren und die aktuelle Situation ist ziemlich unübersichtlich.

Bisher hat nur die karibische Region ein endgültiges EPA mit der EU unterzeichnet. Die Abkommen mit den afrikanischen Regionen sowie mit dem Pazifik wurden auf Interimsabkommen zurückgestuft, die bisher nur den Handel mit Gütern umfassen. Die EU hat immer behauptet, dass die EPAs auch die wirtschaftliche und politische Integration innerhalb der Regionen voranbringen würde. Der aktuelle Stand der Dinge zeigt hingegen, dass die Verhandlungen diese Integrationsprozesse eher destabilisiert und unterbrochen haben. Beispielsweise ist das EPA mit Westafrika bisher nur von Ghana und Westafrika unterzeichnet worden, während Nigeria und Senegal ihre Unterschrift explizit verweigern. Und das Abkommen mit Zentralafrika wurde lediglich von Kamerun unterzeichnet und ratifiziert.

Folgen für Kleinbauern

Der Landwirtschaftssektor hat eine außerordentlich wichtige Bedeutung für Afrika. 80 Prozent der Landwirtschaftsfläche im sub-saharischen Afrika wird von Kleinbauern und -bäuerinnen bewirtschaftet, die wiederum 80 Prozent des dortigen Lebensmittelbedarfs decken. Diese KleinbäuerInnen produzieren für den lokalen Markt, sie haben weder die Kapazität noch das Interesse, Güter für die EU zu produzieren. Aber sie haben viel zu verlieren: Die Abkommen mit der EU würden ihre Lebensmittel vom Markt drängen und europäischen Unternehmen ermöglichen, mehr Plantagen, Fischfarmen und andere exportorientierte Produktionsstätten zu eröffnen - was sich auf den Zugang der Bevölkerung zu Land, Wasser, Saatgut und Märkte auswirken würde.

Bei oberflächlicher Betrachtung sehen die Liberalisierungszeitpläne, die die EPAs vorgeben, Ausnahmeregelungen für junge Industriezweige und für sensible Produkte vor. Ein genauer Blick fördert jedoch die eklatanten Widersprüche dieser Regelungen zutage. Beispielsweise sieht das Abkommen der EU mit Ostafrika einen Zollsatz von 50 Prozent auf Maismehl vor. Maisstärke, ein Beiprodukt von Maismehl, wird hingegen liberalisiert. Ähnliche Widersprüche finden sich auch bei anderen Produkten wie Maniok oder Kartoffeln. Derartige Liberalisierungsvorgaben stehen der Entstehung von Wertschöpfungsprozessen durch die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten im Weg. Angesichts der engen Verknüpfungen zwischen Landwirtschaft und verarbeitender Industrie gefährden sie zudem die Lebensmittelsicherheit.

Die lokalen LandwirtInnen, die Mais, Maniok und Kartoffeln produzieren, und die durch die Abkommen keinerlei Vorteile haben, werden also einen wichtigen Teil ihres Marktes - die Weiterverarbeitung ihrer Produkte - verlieren, weil Importe aus der EU unter den EPAs erlaubt werden.

Einige EU-Mitgliedstaaten sind zudem auch Teil der Neuen Allianz für Ernährungssicherheit, einer Initiative der G7-Staaten, die direkte Unterstützung dafür leistet, dass große Agrar- und Lebensmittelkonzerne wie Bayer oder Unilever ihre Aktivitäten auf dem afrikanischen Kontinent ausweiten können.1 Dadurch unterstützen sie die Agenda der Europäischen Union, den Zugang zu afrikanischen Märkten zu erweitern und neue Absatzmöglichkeiten für Pestizide, gentechnisch verändertes Saatgut und billige Fertigprodukte zu schaffen.

Senkung von Zöllen

Die EPAs sehen vor, dass afrikanische Staaten ihre Zölle erheblich senken. Die ostafrikanische Region beispielsweise hat zugestimmt, über den Verlauf von 15 Jahren 80 Prozent ihrer Märkte für EU-Importe zu liberalisieren (einschließlich Rohstoffe und Investitionsgüter, die schon heute zollfrei gehandelt werden dürfen). Eine solche Veränderung würde den Landwirtschaftssektor unfairem Wettbewerb aus der EU aussetzen, was wiederum den regionalen Handel ins Wanken bringen und lokale LandwirtInnen verdrängen würde, die mit billigen Produkten aus der EU nicht konkurrieren können. Aus diesem Grund werden „sensible“ Produkte zunächst von den Zollsenkungen ausgenommen und bleiben vorerst „geschützt“. Das gilt zum Beispiel, von einigen Ausnahmen abgesehen, für Milchprodukte.

Rechte für die Saatgutindustrie

Wie bereits erwähnt, regeln die EPAs zwischen der EU und afrikanischen Staaten bisher lediglich den Handel mit Gütern. Allerdings enthalten sie eine so genannte Rendezvous-Klausel: Diese besagt, dass nach einem Zeitraum von fünf Jahren weitere Kapitel verhandelt werden. Das schließt Verhandlungen über Dienstleistungen, Investment, öffentliche Beschaffungsmaßnahmen, nachhaltige Entwicklung, Wettbewerbspolitik oder auch geistige Eigentumsrechte mit ein.

Um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie zukünftige Regeln zum geistigen Eigentum aussehen könnten, lohnt sich ein Blick auf das Abkommen zwischen der EU und der Karibik, das bereits in Kraft getreten ist und entsprechende Klauseln enthält. Sie gehen weiter als die gegenwärtigen Standards der Welthandelsorganisation.2 Wenn dieses Abkommen als Modell herangezogen wird, werden afrikanische Staaten vermutlich dazu aufgefordert werden, ihre Regeln zum geistigen Eigentum an Pflanzenzüchtungen an die UPOV-Konvention anzugleichen.3 Das wird die Gewinne multinationaler Saatgutkonzerne steigern. Möglicherweise wird ihnen darüber hinaus nahegelegt, der UPOV-Konvention auch selbst beizutreten.

Neben der Saatgutgesetzgebung wird auch der Zugang zu Land eine große Rolle in den zukünftigen Verhandlungen spielen. Freihandelsabkommen folgen in der Regel dem Prinzip der so genannten Inländerbehandlung, demzufolge ausländischen InvestorInnen die gleichen Rechte zuteilwerden müssen wie inländischen InvestorInnen. Wenn die afrikanischen Staaten sich hier nicht behaupten, könnte es durch die EPAs beispielsweise illegal werden, den Zugang zu Ackerland für ausländische InvestorInnen zu beschränken. Auch über den Zugang zu Land hinaus werden die EPA-Klauseln zu Investitionen sicherstellen, dass europäische Agrar- und Lebensmittelkonzerne - von Nestlé bis Danone - umfangreiche Vorteile aus ihrer Präsenz in Afrika ziehen. Die uralte Asymmetrie in den Handelsbeziehungen wird somit weitergeschrieben.

 

Übersetzung: Anne Bundschuh

  • 1Siehe dazu auch die Artikel im Schwerpunkt des GID 230 (Juni 2015), online unter www.gen-ethisches-netzwerk.de/gid/230; Anm.d.Red.
  • 2Siehe auch den Bericht „New trade deals legalise corporate theft, make farmers’ seeds illegal“, GRAIN 2016, online verfügbar unter www.grain.org/e/5511.
  • 3Die UPOV-Konvention (Union International pour la Protection des Obtentions Végétales, deutsch: Internationale Union zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) trat 1968 in Kraft und wurde seitdem dreimal geändert. Heute relevant sind die Fassungen von 1978 und 1991. UPOV zielt beim Sortenschutz auf exklusive Eigentumsrechte für die ZüchterInnen. Die Mitgliedstaaten müssen daher Mindeststandards für Pflanzenzüchterrechte garantieren, beispielsweise ist die Zustimmung der ZüchterInnen bei der Erzeugung oder Vermehrung seiner Sorte sowie beim Import und Export von Vermehrungsmaterial erforderlich; Anm.d.Red.
GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
241
vom Mai 2017
Seite 18 - 19

Die Nichtregierungsorganisation GRAIN setzt sich weltweit für die Rechte von Bäuerinnen und Bauern ein. Zentrales Thema ist der Zugang zu Saatgut und Land.

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