Freie und unabhängige Forschung gewährleisten!
Agrarkonzerne verweigern Zugang zu Untersuchungsmaterial
Agrarkonzerne verweigern regelmäßig den Zugang zu Untersuchungsmaterial und verhindern so die Forschung mit gentechnisch veränderten Organismen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Recherche des GeN.
Dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) beziehungsweise seinen Auftragnehmer*innen im Bereich Risikoforschung mit gentechnisch veränderten Organismen ist in den Jahren zwischen 2013 und 2018 fünf Mal der Zugang zu gentechnisch verändertem Saatgut für die Forschung verweigert worden.
Das hat eine Anfrage des Gen-ethischen Netzwerks an das BfN auf der Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) ergeben.1 Konkret geht es um gentechnisch verändertes (gv) Mais-, Soja- und Kartoffel-Saatgut und die entsprechenden nicht gentechnisch veränderten Events.2 In den fünf Fällen beziehungsweise drei Forschungsprojekten hatten die Unternehmen Monsanto, Pioneer und BASF den Zugang zu dem Untersuchungsmaterial verweigert – teilweise ohne Angabe von Gründen.
Das BfN entwickelt regelmäßig eigene Forschungsprojekte, so auch in dem Bereich der Biosicherheit von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Hier ist das Bundesamt am Vollzug des Gentechnikrechts beteiligt. Das heißt die BfN-Mitarbeiter*innen sitzen mit am Tisch, wenn zum Beispiel über Zulassungen von neuen GVO entschieden wird. Auch vertreten sie Deutschland international, zum Beispiel in Brüssel oder bei den Vereinten Nationen.
Das übliche Prozedere sieht wie folgt aus: das BfN entwickelt selbst Forschungsprojekte, schreibt diese in der Regel aus und lässt die Projekte entsprechend bearbeiten. Die Forschungsnehmer*innen, zum Beispiel Wissenschaftler*innen von Hochschulen oder privatwirtschaftliche Gutachter*innen, wenden sich im Zuge dieser Bearbeitung mit ihrem Material-Bedarf an die Unternehmen.
In einem der Forschungsprojekte ging es dem BfN zum Beispiel um sogenannte Omics-Techniken3, die bei der Bewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen helfen sollen. Monsanto (heute Teil des Bayer-Konzerns) und Pioneer (heute Teil von Corteva Agriscience) hatten die Bereitstellung des Materials verwehrt. Holger Elfes, Sprecher der Crop Science-Abteilung im Bayer-Konzern erklärte auf aktuelle Nachfrage des Autors, der Konzern halte es „für verfrüht, Evaluierung auf Grundlage von Omics-Methoden zu machen.“
Pioneer hatte die Entscheidung 2017 gegenüber dem BfN damit begründet, dass die „Biosicherheit des angefragten Materials bereits bestätigt“ sei. Zudem seien die – im geplanten Projekt vorgesehenen – „Analysemethoden nicht etabliert“ und „[k]ein geeignetes Kontroll- und Referenzmaterial vorhanden“.4 Eine aktuelle Anfrage an Pioneer blieb ohne Antwort.
Für die staatlichen Naturschützer*innen sind grundsätzliche Fragen von Forschung und Wissenschaft betroffen, Margret Engelhard, Fachgebietsleiterin im BfN: „Unter diesen Bedingungen können Fragen zur Biosicherheit von GVO nicht frei und unabhängig erforscht werden und die Forschung und Forschungsfreiheit sind deutlich eingeschränkt. Ergebnisse aus firmeninternen Studien oder von Forschenden, denen exklusiv Zugang zu Saatgutmaterial gewährt wurde, können so nicht unabhängig überprüft und reproduziert werden.“5 In der Wissenschaft gilt die Reproduzierbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen als wichtiges Kriterium für eine gute wissenschaftliche Praxis.
Behörden-Ping-Pong
Auch den Forschungsnehmer*innen des Projektes „Basisdaten Schmetterlinge“ war der Zugang zu dem nötigen Material verwehrt worden. Hier sollte es um die „Bewertung der Auswirkungen von Bt-Mais-Pollen auf Nicht-Ziel-Lepidopteren“, also gegebenenfalls unabsichtlich getötete Schmetterlinge gehen. Daraufhin ist das BfN selbst auf den Pioneer-Konzern zugegangen – ohne Erfolg. Das BfN hat auch die Europäische Kommission um Unterstützung gebeten: In der Zeit zwischen dem 8. Juli und dem 21. Dezember 2016 werden nicht weniger als sieben Schreiben zwischen dem BfN und der EU-Kommission ausgetauscht. In freundlichem Ton drücken und winden sich die Vertreter*innen der Brüsseler Kommission mit immer neuen Nachfragen und Vorschlägen davor, selbst mit Pioneer in Kontakt zu treten.
Zuletzt verweist die Kommission auf die national zuständige Behörde, in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Aber auch das hilft nichts. Eine aktuelle Nachfrage des Autors an das BVL wird von dessen Pressesprecher kurz und knapp beantwortet: „Ja“, das Amt wisse von Fällen des verwehrten Zugangs zu gentechnisch verändertem Saatgut und den – jeweils – entsprechenden isogenen Linien. Es bestehe „derzeit keine Rechtsgrundlage, nach der Dritten Zugang zu GV Saatgut gewährt werden muss. (...) Das BVL [werde] anlassbezogen Dritten helfen, Zugang zu GV Saatgut zu bekommen“.6 Nicht in diesem Fall.
Verwehrter Zugang ist kein neues Problem ...
Das Problem, dass Wissenschaftler*innen nur sehr eingeschränkt Zugang zu Untersuchungsmaterial von gentechnisch veränderten Organismen haben, ist vermutlich so alt wie die Gentechnik selbst. 2009 hatte sich in den USA eine Gruppe von 26 Wissenschaftler*innen an die Bundesumweltbehörde EPA gewandt. Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens hatten die Autor*innen an die EPA geschrieben: „Als Resultat des beschränkten Zugangs kann keine ernsthaft unabhängige Forschung zu vielen kritischen Fragen dieser Technologie (...) und ihren Interaktionen mit der Biologie von Insekten legal durchgeführt werden.“ Entsprechend sei der Fluss an Forschungsergebnissen an die US-Umweltbehörde in unangemessener Weise beschränkt.7 In der Folge hatten unter anderem die New York Times 8 und das Wissenschaftsmagazin Nature Biotechnology darüber 9 berichtet. In dem Nature Biotech-Artikel werden Beispiele beschrieben, die bis in das Jahr 2001 zurückreichen. In diesen Beispielen wird der verwehrte Zugang zu dem Untersuchungsmaterial dargestellt, wie auch das Verbot, bestimmte Forschungsergebnisse mit gentechnisch veränderten Sorten zu veröffentlichen.
... weder in der EU ...
2011 hatte auch der damals zuständige EU-Kommissar John Dalli das Problem erkannt. Dalli erklärte im März des Jahres, EuropaBio, den wichtigsten europäischen Lobby-Verband der Biotech-Industrie, angefragt zu haben, die einfache Bereitstellung von gv-Saatgut für Forscher*innen zu gewährleisten.10 Bis heute hat sich jedoch nichts Grundlegendes geändert. Formell beziehen sich die Unternehmen in der Regel auf das Patentrecht. Auf dessen Basis werden beim Verkauf beziehungsweise Erwerb des gv-Saatguts Verträge abgeschlossen, in denen genaue Nutzungsbeschränkungen formuliert sind. Das BfN beschreibt dies in einer E-Mail an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: „In der Nutzungsvereinbarung von Monsanto von 2014 ist gelb markiert die Einschränkung für die Verwendung (keine freie Forschung) markiert [sic]“.11
... noch in Deutschland
Das BfN informierte auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).12 In einer E-Mail vom Dezember 2016 schlägt das BfN vor, dass dieses Problem grundlegend gelöst werden müsse, zum Beispiel durch die Einrichtung einer festen Anlaufstelle in der EU. Margret Engelhard vom BfN dazu in ihrer aktuellen Antwort an den Autor dieses Textes: „Saatguthersteller sind bisher nicht verpflichtet Saatgut zu Forschungszwecken zur Verfügung zu stellen und haben eigene Mechanismen, nach denen sie entscheiden. Relevant für die vollzugsbegleitende Forschung ist aber, ob ein freier Zugang zu biologischem Material und Saatgut langfristig zuverlässig sicherzustellen ist. Hier sehen wir Handlungsbedarf, um eine freie und unabhängige Forschung zu gewährleisten.“
- 1Antwort des Bundesamtes für Naturschutz vom 22.11.19 auf die UIG-Anfrage des GeN „Zugang zu Untersuchungsmaterialien (gentechnisch verändertes Saatgut und die jeweils isogenen Linien)“ vom 14.08.2019.
- 2Als Event wird eine gv-Nutzpflanze mit einer ganz spezifischen gentechnischen Veränderung bezeichnet. Event in diesem Zusammenhang von „transformation event“ (engl.) abgeleitet; wörtlich übersetzt etwa: Transformations-Ereignis im Sinne von Ergebnis einer gentechnischen Veränderung. Ein bekanntes Event ist zum Beispiel der gv-Mais MON810, ein Mais, der unter anderem ein Gen (cry1Ab) erhalten hat, das ursprünglich aus einem Stamm des bodenlebenden Bakteriums Bacillus turingiensis isoliert wurde.
- 3Als Omics-Techniken werden molekularbiologische Methoden zusammengefasst, die den (jeweils) aktuellen physiologischen Zustand von Zellen beziehungsweise Organismen beschreiben. Geht es zum Beispiel um Proteine, wird deren Summe in einem Moment oder Zeitraum als Proteom, die entsprechenden Methoden als Proteomik (engl. proteomic) bezeichnet.
- 4Siehe Fußnote 1, Anlage.
- 5BfN (2020): E-Mail von Fachgebietsleiterin Margret Engelhard an den Autor (15.01.20).
- 6BVL (2020): E-Mail von Pressereferent Ansgar Weiß an den Autor (09.01.20).
- 7Anonymus (2008): Stellungnahme von Wissenschaftler*innen an die US-Umweltbehörde EPA im Rahmen einer Evaluation des Risikos der Resistenzentwicklung. Eingabe-Nummer EPA-HQ-OPP-2008-0836-0043. Online: www.regulations.gov [letzter Zugriff: 10.07.2009].
- 8Pollack, A. (2009): Crop Scientists Say Biotechnology Seed Companies Are Thwarting Research. New York Times, online, 20.02.2009. Online: www.nytimes.com oder www.kurzlink.de/gid252_zz [letzter Zugriff: 12.01.2020].
- 9Waltz, E. (2009): Under Wraps. In: Nature Biotechnology, 2009, 27, S.880-882.
- 10EU-Kommission (2011): Rede von John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, 17.03.11. Referenz: SPEECH 11/187. Online: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detai… oder www.kurzlink.de/gid252_yy [letzter Zugriff: 24.01.2020].
- 11BfN: E-Mail an Empfänger*innen im BMEL vom 12.05.2014 (als Teil der Antwort des BfN auf die UIG-Anfrage des GeN; siehe Fußnote 1, Anlage 2; in den Dokumenten sind persönliche Daten anonymisiert, E-Mail-Adressen erscheinen verkürzt auf den Bereich ab dem „@“, zum Beispiel „@bmel.de“).
- 12BfN: E-Mails an Empfänger*innen im BMEL vom 12.05.2014 und 21.12.2016 (als Teil der Antwort des BfN auf die UIG-Anfrage des GeN; siehe Fußnote 1, Anlagen 2 und 3; in den Dokumenten sind persönliche Daten anonymisiert, siehe Fußnote 11).
Christof Potthof war bis Ende April 2020 Mitarbeiter im GeN und Redakteur des GID.
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