Versuchs-Freisetzungen

Piktogramm: Keimender Samen in Petrischale

Bevor gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell auf die Felder kommen, werden sie in sogenannten Versuchs-Freisetzungen im Freiland getestet. Das in Deutschland relevante Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) der EU schreibt zwar vor, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nach ihrer Entwicklung im Labor oder Gewächshaus nur Schritt für Schritt in die Umwelt entlassen werden dürfen. Freisetzungsversuche also theoretisch zeitlich und räumlich beschränkt sind. Sicherstellen kann das Verfahren diesen Anspruch jedoch nicht. Praktisch können einmal in die Umwelt entlassene GVO kaum kontrolliert werden und ein parallel stattfindender, bewusst gentechnikfreier Anbau kann nur sehr schwer sichergestellt werden. Unzählige Freisetzungsversuche haben zu Verunreinigungen von konventionellen und ökologischen Sorten mit gentechnisch verändertem Material geführt.

Freisetzungsversuche bieten immer wieder auch Gelegenheit für lokale Diskussionen und Proteste. Diese hat das Gen-ethische Netzwerk über viele Jahre angeregt und unterstützt. Der letzte Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland wurde 2012 durchgeführt. Auch in anderen Ländern Europas ist die Anzahl der Versuchs-Freisetzungen in den letzten Jahren zurückgegangen.

Beiträge zu diesem Thema

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    GeN

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