Option Vielfalt

EU-Saatgutrecht muss Kulturpflanzenvielfalt stärken

Eine nachhaltige und klimaangepasste Landwirtschaft beginnt mit vielfältigem und samenfestem Saatgut. Das Europäische Saatgutrecht schränkt die Kulturpflanzenvielfalt aber drastisch ein. Der soeben gestartete Reformprozess muss genutzt werden, um die Vielfalt zu fördern.

Global Justice Now

Das bäuerliche Recht auf den freien Tausch von Saatgut darf nicht mit der Vermarktung gleichgesetzt werden. Foto: Global Justice Now (CC BY 2.0)

Eine Vielfalt an Kulturpflanzen ist nicht nur gut für die Umwelt und unsere Versicherung für Krisen, sie bringt auch Freude, Farbe und Geschmack auf unsere Teller. Allerdings sind seit 1990 laut der Welternährungsorganisation (FAO) 75 Prozent der pflanzengenetischen Ressourcen verloren gegangen.1 Die in der Europäischen Union geltenden Vorschriften für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Saatgut sind für diesen Verlust mitverantwortlich. Die aus den 1960er Jahren stammenden Gesetzestexte zwingen unter dem Deckmantel der Produktivitätssteigerung die Kulturpflanzenvielfalt in bürokratische Nischen. Die Weitergabe von Saat- und Pflanzgut wird überreguliert. Grundpfeiler dieses Systems ist die Sortenzulassung. In der Regel darf nur Saat- und Pflanzgut zugelassener Sorten vermarket werden. Nur Sorten, die unterscheidbar, homogen und beständig sind, werden – nach kostspieligen und zeitaufwendigen amtlichen Prüfungen – für den breiten Markt zugelassen. Vor allem die Anforderung, dass die einzelnen Pflanzen innerhalb der Sorte einen hohen Grad an Uniformität aufweisen müssen, schließt viele alte Sorten und Landrassen aus. Die Bereitstellung dieser Sorten wird stattdessen auf Tausch, kleine Mengen, kleine Packungen oder eine „Ursprungsregion“ beschränkt. Es sind aber genau diese Unterschiede zwischen den einzelnen Pflanzen, die ihnen Widerstands- und Anpassungsfähigkeit verleihen. Die Klimakrise macht diese Eigenschaften nochmals relevanter. Trotzdem dürfen laut EU-Saatgutrecht alte und bäuerliche Sorten immer noch nicht uneingeschränkt verkauft werden. Von dieser rechtlichen Benachteiligung profitieren eine Handvoll Konzerne, die den Saatgutmarkt dominieren und auf Hybridsorten setzen.

Weitere Verschlimmerungen drohen

Die EU-Kommission legte 2013 einen Vorschlag für die Überarbeitung des EU-Saatgutrechts vor. Dieser hätte den Industriestandard für Saat- und Pflanzgut weiter ausgebaut und die Weitergabe zwischen Landwirt*innen beziehungsweise von Landwirt*innen an Private stark eingeschränkt. Nach einer europaweiten Kampagne von Erhaltungsorganisationen, bäuerlichen Vertreter*innen, biologischen Pflanzenzüchter*innen und Umweltorganisationen wurde der Vorschlag im März 2014 durch das EU-Parlament abgelehnt. Nun stehen neue Reformvorschläge vor der Tür und die Interessensgemeinschaft für den Erhalt der Vielfalt vor einer großen Herausforderung.

Studie startete Reform­prozess

Als offiziellen Startschuss veröffentlichte die EU-Kommission Ende April dieses Jahres eine Studie über Optionen zur Modernisierung des Saatgutrechts.2 Sie beschreibt darin Saatgut und Pflanzgut als Beginn der landwirtschaftlichen Produktionskette und somit als essenziell für die Verfügbarkeit von vielfältigen, gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Positiv fällt auf, dass die EU-Kommission anerkennt, dass die derzeitige Gesetzgebung die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen behindert. Weiterhin wird die Sicherung alter und traditioneller Sorten aber hauptsächlich als Reservoir für die Züchtung gesehen, und damit der inhärente Wert vielfältiger Sorten verkannt. Die Kommission beschreibt die Pflanzenzüchtung als unerlässlich, um extreme Wetterereignisse und neue Pflanzenschädlinge zu bekämpfen. Offen bleibt jedoch, welche Art der Züchtung sie damit meint. Sollen partizipative Pflanzenzüchtung und Züchtung von für den Biolandbau geeigneten Sorten gefördert werden? Oder soll auf vermeintliche technologische Problemlöser wie die neue Gentechnik gesetzt werden, auf deren gefährliche Deregulierung die Industrie gerade mit allen Mitteln drängt? Alarmierend ist auch, dass die Kommission nicht ausschließt, das Tauschen von Saatgut zwischen Bäuer*innen mit dessen Vermarktung gleichzusetzen. Das würde das im Völkerrecht verankerte bäuerliche Recht auf den freien Tausch von Saatgut beschneiden.3
Aufgrund der sich zuspitzenden Klima- und Biodiversitätskrisen sowie des langjährigen zivilgesellschaftlichen Engagements wird in der Studie immerhin die Notwendigkeit anerkannt, auf Nachhaltigkeit zu bauen. Dass die tiefliegende systemische Krise der auf Produktivität und Gewinnmaximierung getrimmten europäischen Landwirtschaft nicht in vollem Umfang erkannt wird, zeigt sich an den Reformoptionen, die die EU-Kommission vorstellt.

Öffentlicher Konsultationsprozess

Die EU-Kommission beschreibt im Grundlagendokument für die erste Runde an Stakeholder Feedback, dem sogenannten Inception Impact Assessement, vier Reformoptionen.4 Option 0 steht für das Beibehalten der bisherigen Gesetzgebung. Option 1 sieht weniger weitreichende und Optionen 2 und 3 sehr grundlegende Veränderungen vor. Option 2 verspricht mehr Raum für Vielfalt, indem die bestehenden Nischenregelungen für Erhaltungs- und Amateursorten ausgebaut werden sollen, Erhaltungsorganisationen und Hobbygärtner*innen vom Geltungsbereich ausgenommen werden, und eine ad-hoc Regulierung für den Tausch von Saatgut zwischen Bäuer*innen etabliert werden soll. Option 3 hingegen schlägt vor, all diese Aktivitäten zu regulieren und die bestehenden Nischen weiter zu beschränken. Diese Option würde somit große Teile der Arbeit zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Kulturpflanzenvielfalt verunmöglichen. Bis Anfang Juli konnten interessierte Stakeholder, von Wissenschaft über Unternehmen und NGOs bis zu Privatpersonen, über das EU-Konsultationsportal Have your say erstes Feedback zu Optionen und Analyse einbringen. Als nächsten Schritt wird im letzten Quartal dieses und im ersten des nächsten Jahres ein weitreichender öffentlicher Konsultationsprozess stattfinden, um die möglichen Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf ökonomische, soziale und ökologische Aspekte zu beleuchten. Ein Gesetzesentwurf der EU-Kommission wurde für Dezember2022 angekündigt.

Förderung der Kulturpflanzenvielfalt

Kulturpflanzenvielfalt ist ein immenses soziokulturelles Erbe, die Grundlage für Ernährungssicherheit sowie das Fundament für den notwendigen Übergang zu einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Landwirtschaft. Das EU-Saatgutrecht muss das anerkennen und vielfältiges, samenfestes Saatgut fördern, anstatt es weiter zu beschränken. Option 2 der EU-Reformoptionen zeigt erste gute Ansätze, an denen weitergearbeitet werden sollte. Erhaltungsarbeit und der Verkauf an Hobbygärtner*innen sollen nicht mehr reglementiert und eingeschränkt werden. Die Schlüsselrolle informeller Saatgut-Systeme in der Entwicklung, Erzeugung und Abgabe von Saatgut durch Bäuer*innen und Gärtner*innen für die Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzen muss anerkannt werden. Es ist höchste Zeit, die ökologische und lokale Saatgutproduktion von ihren bürokratischen Fesseln zu befreien und sie zu stärken.

  • 1FAO (1999):Women: users, preservers and managers of agrobiodiversity. Online: www.kurzelinks.de/gid258-jf [letzter Zugriff 12.07.21].
  • 2Europäische Kommission (2021): Study on the Union’s options to update the existing legislation on the production and marketing of plant reproductive material. Online: www.kurzelinks.de/gid258-jg [letzter Zugriff: 12.07.21].
  • 3Die UN-Erklärung der Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten (UNDROP) hält im Recht auf Saatgut fest, dass Saatgut in ausreichender Qualität und Menge zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen muss. Kleinbauern und andere in ländlichen Regionen arbeitende Menschen haben das Recht, ihr landwirtschaftlich gewonnenes Saatgut oder Vermehrungsmaterial aufzubewahren, zu verwenden, auszutauschen und zu verkaufen. Online: www.kurzelinks.de/gid258-jh [letzter Zugriff: 12.07.21].
  • 4Europäische Kommission (2021): Inceprtion Impact Assessment - Revision of the plant and forest reproductive material legislation. Online: www.kurzelinks.de/gid258-ji [letzter Zugriff: 12.07.21].
GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
258
vom August 2021
Seite 26 - 27

Magdalena Prieler ist Sozioökonomin mit einem Schwerpunkt auf Umweltthemen und arbeitet als politische Referentin für Arche Noah.

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