Unrühmlicher Start

Brüssel entscheidet: Amflora-Zulassung war nur der Anfang

Die neue EU-Kommission hat in der Gentechnikpolitik einen unrühmlichen Start hingelegt: Kaum drei Wochen nach Amtsantritt wurde die transgene Kartoffel Amflora zum Anbau zugelassen. Weitere Entscheidungen stehen an. Zeit zum Handeln.

Vor den Wahlen zum Europa-Parlament im letzten Juni und der Ernennung der neuen EU-Kommission im Februar dieses Jahres lagen weiterreichende Entscheidungen zum Thema Gentechnik auf Eis. Kaum war die neue Kommission im Amt, hat sie jedoch bereits die Gentechnik-Kartoffel Amflora für Anbau, Verzehr und Verfütterung zugelassen. Schon in seiner dritten Amtswoche hat John Dalli damit das immerhin zwölf Jahre alte Moratorium über Anbauzulassungen der EU-Mitgliedstaaten beendet. Seit 1998 war in der EU keine einzige Gentechnik-Pflanze mehr für den Anbau zugelassen worden.

Barrosos treues Gefolge

Schon bei den Anhörungen der neuen EU-Kommissare vor dem Europäischen Parlament folgten sowohl der neue Verbraucherschutz-Kommissar John Dalli als auch sein Agrarkollege Dacian Ciolos linientreu den Forderungen Barrosos: mehr Spielräume für die Mitgliedstaaten bei der Entscheidung über den Anbau von Gentechnik-Saatgut. Dalli äußerte sich in seiner Anhörung durch die Parlamentarier trotz mehrfacher Nachfragen wenig zum Thema Gentechnik. Dalli hat in seiner Rede betont, dass, wer keinerlei Risiken eingehen wolle, Wachstum und Innovationen nicht vorantreiben könne.1 Ausserdem müssten alle Entscheidungen, die Zulassungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) betreffen, wissenschaftlich fundiert sein. Zwischen den Zeilen lässt sich daraus lesen, dass die Kommission den Empfehlungen der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) folgen soll, die sich bisher in allen Antragsverfahren für die Zulassung ausgesprochen hat. VertreterInnen der Nichtregierungsorganisationen kommentierten diese Aussage mit dem Hinweis, die EFSA sei für die Abschätzung der gesundheitlichen und Umwelt-Risiken zuständig; die Kommission als zuständige Behörde für das Risiko-Management stehe jedoch in der Pflicht, eine Entscheidung entsprechend des Vorsorgeprinzips zu treffen, das der gemeinsamen Umweltpolitik laut EU-Verträgen zu Grunde liege. Nach einem Beschluss über die Ressortzuschnitte ist Dallis Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz nun formell alleine zuständig für Gentechnik-Zulassungen. Der neue EU-Agrarkommissar Ciolos aus Rumänien scheint das Thema entsprechend seinem Kollegen überlassen zu wollen, obwohl das Europäische Koexistenzbüro in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Landwirtschaft gerade begonnen hat, an Leitlinien für das Nebeneinander von GVO mit anderen Bewirtschaftungen zu arbeiten.2 Máire Geoghegan-Quinn lässt als Forschungskommissarin erkennen, dass sie eine starke Befürworterin der Gentechnik ist, was dazu führen kann, dass anderen Forschungsansätzen als der Biotechnologie der Zugang zu Mitteln erschwert wird.3 Allerdings sind dies nur erste Einschätzungen. Sowohl die Kommissare selbst, wie auch ihre Kabinette sind noch so neu im Amt, dass alle weiteren Interpretationen eher Kaffeesatzleserei wären als Analyse.

Mit Lissabon - Zulassung fast wie gehabt

Obwohl der Vertrag von Lissabon seit Dezember 2009 in Kraft ist und die Rechte des Parlaments deutlich gestärkt wurden, handeln die Rechtsexperten der Kommission und des Parlaments erst jetzt aus, was das im Detail bedeutet. Allerdings spricht wenig dafür, dass die Rechte des Parlaments bei den Zulassungen für Anbau oder Import von gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln nennenswert zunehmen, denn hier handelt es sich laut aktueller Rechtsauffassung um die Umsetzung von Gesetzen. Demgegenüber war das Parlament in Gesetzgebungsverfahren - wie beispielsweise für die Freisetzungsrichtlinie - schon vor dem Lissabon-Vertrag in der Mitentscheidung. Auch für das Instrument Europäische Bürgerinitiativen werden die Verfahrensregeln noch diskutiert.4 Wie viele Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus wie vielen EU-Ländern sind nötig, damit die Kommission tätig werden muss? Welche rechtliche Beratung brauchen die Initiativen wiederum von der Kommission? Um die Demokratie auf Ebene der EU zu fördern, sollte die Kommission mindestens verpflichtet werden, den Inhalt von Initiativen mit einer Million Unterschriften zu behandeln und Parlament und Mitgliedstaaten darüber zu informieren.5

Weitere Entscheidungen

Gentechnisch veränderter MON810-Mais wird in diesem Jahr in der EU in Portugal, Tschechien, der Slowakei, Rumänien und vermutlich Polen auf relativ geringen Flächen und darüber hinaus, auf mehr als 80 Prozent der EU-Anbaufläche, in Spanien angebaut. Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Deutschland, Österreich und Ungarn haben den Mais verboten. Für diese Sorte hatte Monsanto bereits 2007 eine Neuzulassung beantragt. Diese ist sehr umstritten, da etliche Sicherheitsfragen unbeantwortet sind. Auch wird das Zulassungssystem der EU an sich für nicht ausreichend eingeschätzt: Im Dezember 2008 forderten die EU-Umweltminister zum Beispiel, dass Pflanzen, die selbst ein Insektengift bilden, ähnliche Sicherheitsbewertungen durchlaufen sollen, wie dies für Pestizide üblich ist - was mit der Einführung von standardisierten Langzeittests einherginge.6 Darüber hinaus schickten im Mai 2009 zwölf EU-Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Brief an die EFSA. Darin betonten sie unter anderem, dass bei der Bewertung der Umweltrisiken des Mais die Resistenzentwicklung des Maiszünsler berücksichtigt werden müsse. Auch wurde kritisiert, dass Monsanto keine ausreichenden Daten zu den Auswirkungen auf Nichtzielorganismen vorgelegt habe. Nichtsdestotrotz gab die EFSA im Juni 2009 grünes Licht für die MON810-Neuzulassung. Die Bedenken der Mitgliedstaaten waren nicht aufgegriffen worden. Studien zu in Europa wichtigen Nichtzielorganismen fehlen weiterhin. Der nächste Schritt für die Neuzulassung ist die Abstimmung im Ständigen Ausschuss der Mitgliedstaaten. Erreichen die Vertreter der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss und danach im Ministerrat keine qualifizierte Mehrheit gegen die Zulassung, kann die Kommission ohne Einbeziehung des EU-Umweltrates über die Zulassung entscheiden. Auch Dupont und Syngenta drängen auf eine Anbauzulassung für ihren GVO-Mais. Der Mais 1507 von Dupont ist resistent gegen das Pestizid Glufosinat. Dieses Pestizid wird voraussichtlich ab 2018 in der EU verboten sein. Bt11 von Syngenta ist gegen den Maiswurzelbohrer und ebenfalls gegen Glufosinat resistent. Nachdem keine Entscheidung im ständigen Ausschuss zustandekam, ist in diesem Verfahren eine Abstimmung im Ministerrat der nächste Schritt. Kommt auch dort keine qualifizierte Mehrheit zustande, kann die Kommission - wie zuletzt bei der Amflora - die Entscheidung treffen. Bisher scheinen weder Kommissar John Dalli noch die EFSA die umfassende Kritik an den unzureichenden Sicherheitsbewertungen der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft aufzugreifen. Überall wird die Position Deutschlands von entscheidender Bedeutung sein, da Deutschland in den Abstimmungen der EU relativ viele Stimmen hat.

Nationale Lösung oder unanständiges Angebot?

Die langsamen GVO-Zulassungsverfahren - Amflora brauchte vierzehn Jahre - sind Barroso seit Jahren ein Dorn im Auge. In den Leitlinien für die neue Kommission hat er den Mitgliedstaaten ein Angebot gemacht, um die Blockade bei den Anbauzulassungen zu beenden.7 Die Mitgliedstaaten sollen bei der Frage des Anbaus von Gentechnik-Pflanzen mehr nationale Spielräume bekommen. Unterstützt wird der Vorschlag sowohl von der Gentechnik-freundlichen niederländischen Regierung als auch von der ausdrücklich kritischen Regierung in Wien. Ohne dass Informationen über die rechtliche Umsetzung vorliegen, kann diese Initiative nicht beurteilt werden. Allerdings liegt die

  • 1Siehe die schriftlichen Antworten des designierten Kommissars John Dalli an das Europäische Parlament, Januar 2010. Im Netz unter: www.europarl.europa.eu/hearings/static/commission….
  • 2Das Europäische Koexistenz-Büro (European Coexistence Bureau) im Netz unter: http://ecob.jrc.ec.europa.eu.
  • 3„Research groups (in organic farming) have often been small and funding has been at a relatively low level compared to other areas of agriculture, especially biotechnology.“ European Commission 2005, http://ec.europa.eu/research/agriculture/pdf/orga… ; TP Organics www.tporganics.eu.
  • 4Unmittelbar vor Redaktionsschluss wurde der Vorschlag der EU-Kommission veröffentlicht. Demzufolge ist es erst nach Verabschiedung einer entsprechenden Umsetzung möglich, eine Initiative zu starten. Kommissionsdokument „European Citizens' Initiative (ECI)“, Kennung: MEMO 10/116 vom 31.03.10, im Netz unter: http://europa.eu/press_room/index_en.htm.
  • 5Aktuell versucht die US-Organisation AVAAZ mit einer Online-Aktion auf die europäische Politik Einfluss zu nehmen. Im Netz unter: www.avaaz.org, siehe auch im Magazin dieser GID-Ausgabe.
  • 6Schlussfolgerungen des Rates zu Genetisch veränderten Organismen (GVO) vom 5. Dezember 2008: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/08/st1….
  • 7José Manuel Barroso (2009): Politische Leitlinien für die nächste Kommission. Darin: „So müsste es beispielsweise beim Thema gentechnisch veränderte Organismen möglich sein, ein auf wissenschaftlicher Grundlage beruhendes EU-Zulassungssystem einzuführen, zugleich aber den Mitgliedstaaten die Freiheit der Entscheidung zu lassen, ob sie in ihrem Hoheitsgebiet gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen möchten oder nicht.“ http://ec.europa.eu/commission_barroso/president/….
GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
199
vom Mai 2010
Seite 43 - 45

Antje Kölling ist Dipl.Agr.Ing. und leitet die Abteilung Politik bei Demeter e.V.

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Mute Schimpf war Vorstandsmitglied des GeN und ist Food Campaigner bei Friends of the Earth Europe.

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