EU-Gericht stärkt Vorsorgeprinzip

Neue Klagewege gegen Zulassung von Gentech-Pflanzen

Nichtregierungsorganisationen können die gesundheitlichen Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen gerichtlich überprüfen lassen. Das hat das Gericht der Europäischen Union jetzt bestätigt.

Im Mai 2015 hatte Testbiotech gemeinsam mit der Organisation GeneWatch UK einen Antrag auf Überprüfung einer Importzulassung für Gentechnik-Sojabohnen mit veränderter Ölqualität eingereicht. Die NGO waren der Ansicht, dass die Gentechnik-Sojabohnen der Firmen Monsanto und Pioneer nicht ausreichend auf gesundheitliche Risiken getestet worden seien. Die EU-Kommission hatte jedoch behauptet, gemäß der entsprechenden EU-Verordnung (1367/2006) könnten nur Umweltrisiken überprüft werden, nicht aber Risiken für die menschliche Gesundheit. Gegen diese Rechtsauslegung hatte Testbiotech eine Grundsatzklage eingereicht ( T- 33/16). Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage im März dieses Jahres für zulässig erklärt. Allerdings kann die EU-Kommission gegen diese Entscheidung noch Beschwerde einlegen.

Testbiotech hat am EU-Gericht zwei weitere Klagen gegen Importzulassungen von Gentechnik-Soja eingereicht. In einem Fall besteht unter anderem die Gefahr, dass Insektengifte allergische Reaktionen auf andere Inhaltsstoffe der Bohnen verstärken (C-82/17 P). In dem anderen Fall wurden Sojabohnen von der Firma Bayer gegen die Anwendung von gleich mehreren Herbiziden resistent gemacht. Deren Rückstände lassen sich in den Bohnen nachweisen. Die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken wurden aber nicht überprüft (T- 173/17).
Nachdem das Gericht jetzt entschieden hat, dass entsprechende Klagen zulässig sind, muss geklärt werden, wie das Gericht mit wissenschaftlich begründeten Einwänden umgeht und welche Rolle das Vorsorgeprinzip dabei spielt. Unklar ist auch, welche Beweislast die EU-Kommission für den Nachweis der Sicherheit der gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen trägt. Diese Fragen sind mit dem jetzt ergangenen Urteil nicht abschließend beantwortet. Testbiotech hat der höchsten Instanz des EU-Gerichtes aber bereits Fragen vorgelegt (C-82/17 P), die Aufschluss darüber geben sollen, wie das EU-Gericht in diesem Zusammen- hang mit wissenschaftlich begründeten Bedenken umgeht.

Wirksames Instrument?

Ob dieser Klageweg ein wirksames Instrument für Umweltorganisationen ist, um die Zulassung von Gentechnik-Pflanzen zu überprüfen, wird sich also erst noch zeigen. Die drei anhängigen Klagen könnten wesentlich dazu beitragen, die Standards für die Risikoprüfung der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA anzuheben. Die Behörde muss jetzt damit rechnen, dass ihre Bewertung gerichtlich überprüft werden kann. Und auch die EU-Kommission dürfte sich ihre Zulassungsentscheidungen in Zukunft gründlich überlegen. Insgesamt ist diese Entschei- dung deswegen tatsächlich ein Gewinn für den vorsorgenden Schutz der Umwelt und der Verbraucher.

Auf keinen Fall können Klagen dieser Art aber gute Argumente, gesellschaftliche Debatten und politische Auseinandersetzungen um die Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen und Produkte ersetzen. Hier ist die Zivilgesellschaft in Zukunft noch stärker als bisher gefordert. Der Einfluss der Konzerne auf Medien, Wissenschaft und Politik wird nach der Fusion von Bayer und Monsanto deutlich wachsen und zu einer noch größeren Herausforderung für die europäische Zivilgesellschaft werden. Diese muss sich in Zukunft noch stärker einsetzen für das Recht auf unabhängige und umfassende Prüfung der Risiken, den Schutz von Umwelt und Gesundheit, den Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft und die Wahlfreiheit der VerbraucherInnen.

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
245
vom Mai 2018
Seite 27

Christoph Then ist Geschäftsführer der Nichtregierungsorganisation Testbiotech und Sprecher des internationalen Bündnisses No Patents on Seeds (Keine Patente auf Saatgut), www.no-patents-on-seeds.org.

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