Beinahe vergessene Opfer
Namen der NS-„Euthanasie"-Opfer werden erst jetzt veröffentlicht
Rund 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychiatrischen Diagnosen wurden zwischen 1939 und 1945 von den Nazis ermordet. Die Namen der Opfer durften bisher - aus datenschutzrechtlichen Gründen - nicht genannt werden.
Seit zwei Wochen werden in der Gedenkstätte Hadamar zum ersten Mal seit den späten 1980er Jahren die Namen der Opfer in der Ausstellung voll genannt. Dort wurden von 1941 bis 1945 etwa zehntausend Menschen im Rahmen der NS-„Euthanasie“ ermordet. Bis zu einer Entscheidung des Trägers der Gedenkstätte, des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, konnten die Opfer Emilie Rau und Nikolaus Krawtschenko nur als Emilie R. und Nikolaus K. in Erscheinung treten.1 Der Grund dafür scheint im sich gerne liberal und integrativ gebenden Deutschland fast unglaublich: Es gelte, die Rechte von Angehörigen zu schützen. Diese seien gefährdet, weil sie bei voller Namensnennung in Verbindung mit jemandem gebracht werden könnten, der - horribile dictu - psychisch krank oder geistig behindert war. Vor mehr als 70 Jahren. Der von Nazis so definiert wurde. Der in einer Gaskammer ermordet, mit Medikamentenüberdosen oder Mangelernährung zu Tode gebracht wurde. Doch diese jahrzehntelange Nicht-Nennung verweist auf mehr als auf die Angst vor Stigmatisierung, die von einer Berührung mit psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen ausgeht - eine Angst, die im Zeitalter der Inklusion abgebaut statt verstärkt werden sollte. Zum einen hat sie mit der andauernden Marginalisierung der NS-„Euthanasie“ in der Erinnerungskultur zu tun. Gelang es der (west-)deutschen Gesellschaft in den 1960ern allmählich unter großen Widerständen, die Schuld am Holocaust anzuerkennen und Versöhnung zu suchen, so dauerte es bis weit in die 2000er-Jahre, bis ein NS-„Euthanasie“-Denkmal analog zum Denkmal für die ermordeten Juden Europas gefordert, und noch einmal zehn Jahre mehr, bis es am 2. September 2014 eingeweiht werden konnte.
Zum anderen hatte der Patientenmord eine Dimension, die man oft vergisst: Es gab fast keine Überlebenden und somit niemanden, der aus eigener Erfahrung über seine Erlebnisse aus der Vergangenheit sprechen und Forderungen für die Gegenwart aufstellen konnte. Somit fiel weg, was die Erinnerung an den Holocaust oft erst möglich machte: Die bewegende Rede am Gedenktag, das Zeitzeugengespräch in der Schule. Diese Rollen hätten, wenn überhaupt, nur Angehörige einnehmen können, doch auch sie waren - und sind - oft in einer schwierigen Situation: Nicht wenige Familien plagen sich heute noch mit dem Gedanken, ob man damals den „verrückten“ Onkel in der Psychiatrie nicht hätte retten können, wenn man ihn nach Hause geholt hätte. Dazu kommt noch, dass bis zur Enquete-Kommission des Bundestages zur Lage der Psychiatrie in der BRD Mitte der 1970er Jahre die Zustände in den Anstalten sich nicht sehr von denen in den 1930er Jahren unterschieden: Riesige Verwahrburgen voller isolierter behinderter Menschen, die überregional eben auch einen gewissen „Ruf“ hatten, mit dem Eltern ihren ungehorsamen Kindern drohen konnten und die das Stigma weiter tradierten.
Umso ermutigender ist es, dass sich ausgerechnet eine Angehörige eines Opfers der „Euthanasie”-Aktion T4, Sigrid Falkenstein, mit dem Verschweigen nicht mehr zufriedengab und Akteure um sich versammelte, die letztendlich den Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde ermöglichten. Sie wird am 27. Januar 2017 im Bundestag die Rede zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus halten. Nicht zuletzt bemühen sich bundesweit hunderte Initiativen um die Erinnerung, sei es an Gedenkstätten, mit Stolpersteinverlegungen oder im schulischen Bereich mit dem Theaterwettbewerb „andersartig gedenken on stage“. Etwa 20.000 Menschen besuchen pro Jahr die Gedenkstätte Grafeneck, und an anderen ehemaligen Tötungsanstalten werden immer mehr Materialien auch für Menschen mit Behinderungen benutzbar. Das ist alles sicher ein Grund zur Freude, auch wenn vielleicht immer der bittere Nachgeschmack bleiben wird, dass über Jahrzehnte hinweg Entschädigung versagt und Erinnerung abgewehrt wurde. Wenn man etwas daraus lernen kann, dann vielleicht, dass Erinnerung Akteure braucht, und diese brauchen Rückhalt, Mut und Anerkennung.
- 1Das Gutachten des Berliner Justiz- und Innensenators a.D. Dr. Erhardt Körting zur Frage der Namensnennung von NS-Euthanasie-Opfern steht hier zum Download: www.gedenkort-t4.eu oder www.kurzlink.de/gid239_e.
Robert Parzer ist Historiker und arbeitet vor allem zum Nationalsozialismus.
Nur durch Spenden ermöglicht!
Einige Artikel unserer Zeitschrift sowie unsere Online-Artikel sind sofort für alle kostenlos lesbar. Die intensive Recherche, das Schreiben eigener Artikel und das Redigieren der Artikel externer Autor*innen nehmen viel Zeit in Anspruch. Bitte tragen Sie durch Ihre Spende dazu bei, dass wir unsere vielen digitalen Leser*innen auch in Zukunft aktuell und kritisch über wichtige Entwicklungen im Bereich Biotechnologie informieren können.