Offen, für alle und fruchtbar
Alternativen zu Eigentumsrechten an genetischen Ressourcen
In den vergangenen Jahrzehnten wurden private Rechte an Saatgut stark gefördert. Abseits des Mainstream hat sich jedoch eine Bewegung entwickelt, die für neue Konzepte für die Entwicklung von Saatgut und dessen gemeinschaftliche Nutzung eintritt.
In der Landwirtschaft haben geistige Eigentumsrechte an genetischen Ressourcen, vor allem Patente und Sortenschutz, gravierende Auswirkungen auf die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern. Das gilt sowohl in Industrie- als auch Entwicklungsländern. Darüber hinaus wird auch die Forschung von privaten wie öffentlichen Züchtern erschwert, da sie häufig für geschützte Verfahren, Methoden und Sorten Lizenzgebühren zahlen müssen.1 Volkswirtschaftlich gesehen sind die Kosten der Einhegung des Wissens durch geistige Eigentumsrechte immens. Entwicklungsländer sollen durch die international als Intellectual Property Rights oder IPR bezeichneten geistigen Eigentumsrechte jährliche Mehrkosten von 60 Milliarden US-Dollar haben. Die Summe entspricht etwa der Hälfte der jährlich durch die Industrienationen bereitgestellten Entwicklungshilfe.2 Pflanzenzuchtunternehmen sind im Normalfall auf Gewinn-Maximierung ausgerichtet. Sie müssen Sorten entwickeln, die auf eine Käuferschicht mit Kaufkraft treffen und in möglichst großen Mengen produziert werden - das heißt für große Anbauflächen. So fördert die kommerzielle Pflanzenzüchtung, die auf geistigen Eigentumsrechten basiert, die Entwicklung globaler Sorten und nicht die Weiterentwicklung eines breiten, regional unterschiedlichen Sortenspektrums. Infolgedessen ist die pflanzengenetische Vielfalt der Landwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten bereits stark zurückgegangen. Andererseits sind derzeit Lizenzgebühren und der Schutz vor Nachbau vor allem für ökologische PflanzenzüchterInnen wichtige Elemente, um Züchtung zu finanzieren und den Züchtern ein Einkommen zu erwirtschaften. Wenn nach Alternativen zu dem bestehenden System des Sortenschutzes und der Patentierung von Pflanzensorten gesucht wird, muss die Regelung der Finanzierung der Züchter ein entscheidendes Moment der Konzeptionen sein.
Kriterien für partizipative Züchtung
Ich verstehe Pflanzenzüchtung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Somit hat die gesamte Gesellschaft zu deren Finanzierung beizutragen. Dementsprechend muss ihr auch das Recht eingeräumt werden, mitentscheiden zu können, wie, wo und zu welchem Zweck Mittel investiert werden (sollen). Wissenschaft hat eine soziale Verantwortung und kann nicht losgelöst von gesellschaftlichen Entwicklungen und Positionen stattfinden. Das gilt auch für die Pflanzenzüchtung. So gibt es in Deutschland eine breite Ablehnung gentechnischer Forschung und Entwicklung im Bereich der Nutzpflanzen. Dennoch investieren insbesondere Unternehmen hier weiter hohe Summen. Ein solcher Mitteleinsatz - vorbei an den Interessen der meisten Akteure - wäre unter einem demokratisch durchgeführten Management der Commons nicht mehr möglich. Würde sich unsere Gesellschaft Kriterien geben, welche Anforderungen Pflanzenzüchtung erfüllen und nach welchen Kriterien sie durchgeführt werden muss, ließen sich zum Beispiel folgende Ausgangspunkte nennen 3
: - Pflanzenzüchtung muss nachhaltig sein. - Gentechnologische Forschung findet nicht statt. - Pflanzenzüchtung soll die genetische Vielfalt stärken und verbreitern. - Pflanzenzüchtung soll die natürlichen Fähigkeiten zur Fortpflanzung stützen, die Erhöhung der Agrobiodiversität ist ein wichtiges Ziel. - Pflanzenzüchtung erfolgt abgestimmt sowohl auf die gesamte Wertschöpfungskette als auch auf die jeweilige Kulturart. - Neue Sorten werden nicht patentiert.
Wichtig ist, dass die Züchtung durch die Bauern und Bäuerinnen oder in enger Kooperation mit ihnen durchgeführt wird. Das ist sowohl im Sinne der Stärkung der Idee von Commons (Gemeingütern), wie auch aus ökologischer Perspektive am zielführendsten. Die meisten Züchtungsprojekte in den Entwicklungsländern sind On-farm-Projekte. Silke Helfrich hat dies im letzten GID am Beispiel der Bauernorganisation MASIPAG beschrieben. Deren Ansatz des so genannten Farmer-Led Participatory Plant Breeding ist eines von mehren Beispielen, mit denen auf regionaler oder nationaler Ebene versucht wird, der Privatisierung genetischer Ressourcen einen gemeinschaftsorientierten Ansatz entgegenzustellen.4
Im Folgenden sollen weitere Alternativen zu Sortenschutz und Patenten vorgestellt und diskutiert werden. Gemein ist diesen Ansätzen, dass sie sowohl den Züchterinnen und Züchtern ein Einkommen ermöglichen als auch eine politische Auseinandersetzung über gesellschaftlich erwünschte Entwicklungen im Rahmen der Pflanzenzüchtung ermöglichen.
Fair Breeding
Fair Breeding ist eine 2007 gestartete Initiative der Naturkostkette Naturata sowie des Vereins Kultursaat e.V., um in der Gemüsezüchtung die Abhängigkeiten von den großen Gemüse-Züchtungsunternehmen und deren mit dem dynamisch-biologischen Anbau nicht zu vereinbarenden Züchtungsmethoden zu reduzieren. Ein ähnliches Modell der Verteilung der Züchtungskosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette verfolgt die Sativa-AG aus der Schweiz.5 Im Gemüseanbau hat sich in den vergangenen Jahren ähnlich wie bei anderen Nutzpflanzen die Sortenvielfalt stark reduziert, vor allem auch im Hinblick auf nachbaufähige Sorten. Bei dem größten Teil der im Handel angebotenen Gemüsesorten handelt es sich um Hybride, die nicht nachbaufähig sind, oder um durch Proto- und Cytoplastenfusion 6 gezüchtete Sorten. Wichtige Bio-Anbauverbände wie Demeter und Naturland haben die Nutzung von Saatgut aus Protoplastenfusion untersagt. Aus diesen Gründen gibt es in der ökologischen Landwirtschaft einen großen Bedarf an einer langfristigen Unterstützung der ökologischen Pflanzenzüchtung. Ziel der Kooperation zwischen Naturata und Kultursaat ist, „bewährte samenfeste Gemüsesorten [zu] erhalten und die laufende Entwicklungsarbeit neuer qualitativ hochwertiger, samenfester Sorten aus[zu]bauen“. Basis des Projektes ist eine Partnerschaft zwischen Handel und ZüchterInnen: Die Naturata-Fachgeschäfte haben sich verpflichtet, zehn Jahre lang 0,3 Prozent ihres Umsatzes mit Obst und Gemüse für die ökologische Gemüsezüchtung von Kultursaat zur Verfügung zu stellen. Die Mittel werden vor allem in die Blumenkohlzüchtung investiert. 2011 konnte zum vierten Mal ein Geldbetrag an Kultursaat übergeben werden, insgesamt sind nun etwa 50.000 Euro zusammengekommen. Die Partner begleiten das Projekt mit Öffentlichkeitsarbeit. Insbesondere Naturata führt zum Beispiel so genannte Marktgespräche durch. Ziel dieser Gespräche ist, dass sich die Beteiligten an der Wertschöpfungskette - ZüchterInnen, Landwirte, Gärtner- und VerbraucherInnen - gemeinsam informieren, miteinander diskutieren und zusammen einen gerechten Preis für die Produkte verhandeln. „Ganz im Gegensatz zum Trend der Patentierung sind unsere Züchtungen gewissermaßen ‚Open-source-Sorten’ - sie können nachgebaut werden und stehen somit allen Menschen (...) zur Verfügung“, wie Michael Fleck von Kultursaat es beschreibt.7
Saatgutfonds
In den vergangenen Jahren sind mehrere Modelle von Saatgutfonds entwickelt worden, die die Züchtungsfinanzierung und -ausrichtung auf neue Füße stellen sollen. Einer davon ist der 1996 gegründete Saatgutfonds der Zukunftsstiftung Landwirtschaft. Ziel dieses Fonds ist es, „eine eigenständige Pflanzenzüchtung in der biologischen Landwirtschaft für die biologische Landwirtschaft anzustreben - frei von Gentechnik, Patenten und Monopolen!“. Es werden Spenden in einem revolvierenden Verfahren eingesammelt und abzüglich eines geringen Verwaltungskostenanteils an Vereinigungen von ökologischen Gemüse- und GetreidezüchterInnen weitergegeben. Der Kreis derjenigen, die Mittel zur Unterstützung beantragen können, ist aufgrund strikter Vergabe-Kriterien relativ klein. Die Gewinne, die gegebenenfalls aus einer neuen Sorte erwirtschaftet werden, fließen nicht an die jeweiligen Züchter zurück, sondern an den Fonds. Etwa 800 SpenderInnen stellen derzeit jährlich eine Summe von rund 650.000 Euro bereit, die in die Neuzüchtung von Sorten investiert werden kann. Diese zwei Beispiele fokussieren zwar nur auf kleine Teilsegmente der Pflanzenzüchtung. Sie zeigen jedoch, dass es durchaus möglich sein könnte, Forschung und Züchtung neu zu gestalten und an gesellschaftlichen Kriterien zu orientieren. Es bedarf aber der Unterstützung durch großflächige politische Zusammenschlüsse, um weitergehende Strahlkraft zu erhalten. Für industrialisierte Regionen wie Mitteleuropa oder Nordamerika, in denen bäuerliche Saatgutzüchtung und -forschung zum überwiegenden Teil nicht mehr besteht, scheint es angemessen, dass sowohl Grundlagenforschung als auch die darauf aufbauende Anwendungsforschung an öffentlichen Institutionen stattfinden beziehungsweise durch diese kontrolliert werden sollte. Nur so kann eine Umkehr der Orientierung der Züchtung beziehungsweise der Züchtungsziele erreicht werden. Insgesamt scheint es zudem notwendig zu sein, die finanziellen Mittel der öffentlichen Hand anzuheben. Eine solche Erhöhung ließe sich über eine auf Nahrungsmittel aufgeschlagene „Saatgutsteuer“ refinanzieren - eine Bindung an mit dem Saatgut zusammenhängende Produkte scheint nahezuliegen. Gerechter wäre es allerdings, einen festzulegenden Prozentsatz auf die zu zahlende Einkommenssteuer aufzuschlagen, da diese Kosten vor allem von Personen mit höherem Einkommen zu tragen wären. Vergleichbar wäre eine solche Art der Finanzierung der Saatgutforschung mit einer Kultursteuer, wie sie zum Beispiel von Attac vorgeschlagen wurde, um freies Wissen zu ermöglichen und gleichzeitig einen Ausgleich zwischen den ProduzentInnen von Kulturgütern und den NutzerInnen beziehungsweise der gesamten Gesellschaft herzustellen. Es wird hier aber auch deutlich, dass es weitere - diese verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche verknüpfende - Diskussionen zur Förderung, insbesondere zur Finanzierung von Open-source-Lösungen und allgemein zu Commons geben muss.
General Public Licence for Plant Genetic Resources
Ein drittes Beispiel hat einen anderen Kontext, vergleichbar ist es mit dem im letzten GID von Anne Bundschuh geschilderten CAMBIA-Ansatz beziehungsweise den aus dem Urheberrecht bekannten Creative Commons-Lizenzen.8 Eine General Public Licence for Plant Genetic Resources (GPL-PG) 9 kann den Zugang zu Zuchtmaterial erleichtern und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass neue Forschungsergebnisse ebenfalls frei zugänglich bleiben. Sie wurde erstmals 1999 von Michaels vorgeschlagen. Neue Pflanzenzüchtungen müssen nach dieser GPL-PG veröffentlicht und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, das Ausgangsmaterial muss benannt sein. Fraglich ist aber derzeit noch, wie die Saatgut-spezifischen Eigenheiten gegenüber Software unter eine solche Lizenz zu fassen sind - wie zum Beispiel die Reproduktionsfähigkeit, die Bedeutung der Regionalität oder auch der höhere technische Aufwand und Zeitbedarf zur Züchtung einer neuen Sorte. Offen bleibt darüber hinaus, wer nun konkret Forschung und Entwicklung bezahlt: Während die großen Software-Unternehmen auch viel Geld in die Entwicklung von Open-source-Software investieren, ist im Hinblick auf Pflanzenzüchtung die Frage, wer diese Geldgeber sein könnten, weiter unbeantwortet. Möglicherweise werden hier der Handel oder andere Akteure der Wertschöpfungskette - entsprechend des oben beschriebenen Beispiels - in größerem Umfang einspringen müssen.
Neue Institutionen
In meiner Untersuchung 10
habe ich ein Modell entwickelt, welches Pflanzenzüchtung gesellschaftlich verankert und im Sinne der Kriterien der Commonsforscherin Elinor Ostroms zukunftsfähig ist.11
Das Modell ist angelehnt an einen Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) aus dem Jahr 2003, sowie einem Vereinskonstrukt, das bereits im Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) besteht.12
Neben der Stärkung partizipatorischer bäuerlicher Sortenzüchtung - wie es zum Beispiel die AbL fordert - ist eine „Gesellschaft zur Förderung der Pflanzenzüchtung in Deutschland” zu gründen. Allerdings sollte diese keine Vereinigung der privaten Züchtungsunternehmen sein, wie es die GFP (Gesellschaft zur Förderung der privaten deutschen Pflanzenzüchtung) im Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter derzeit ist. Vielmehr müsste ein solcher Zusammenschluss durch alle gesellschaftlichen Gruppen getragen werden - unter anderem Züchter, Landwirte, Verbraucherorganisationen, Umweltverbände, WissenschaftlerInnen - und die Entscheidungskompetenz darüber haben, an welchen Sorten, Eigenschaften und Züchtungsverfahren in den kommenden Jahren verstärkt geforscht werden soll. Von ihr sollte die Sortenforschung in Deutschland koordiniert, kontrolliert und die benötigten Mittel verwaltet werden. Durch die partizipative Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen wäre gewährleistet, dass sich Forschungs- und Züchtungsschwerpunkte an gesellschaftlich und landwirtschaftlich relevanten Kriterien festmachen lassen und nicht nur nach reinen Markterwartungen ausgewählt werden. Ein Forschungsschwerpunkt könnte auf Eiweißpflanzen liegen. Gemeinsam ließen sich Forschungsprioritäten festlegen, gleichgelagerte Fragestellungen identifizieren und in gemeinsamen Projekten bearbeiten. Ostrom fordert zum Beispiel ein Commons-System mit vielen Zentren. Dies könnte durch Unterabteilungen der Gesellschaft in den verschiedene Regionen Deutschlands und/oder spezifischen Nutzpflanzengruppen für Gemüse, Getreide, Ölfrüchte et cetera erreicht werden. So könnte dezentral und basisnah an Sorten gearbeitet werden. Die zu gründende Gesellschaft wäre von ihrem Grundsatz her gemeinnützig und würde im öffentlichen Interesse Forschung koordinieren und forcieren. Sie könnte auch Halterin von Sortenschutzrechten werden. Eine Monopolbildung durch einzelne Unternehmen und Aneignung einzelner Forschungsergebnisse wäre somit auf nationaler Ebene ausgeschlossen. Darüber hinaus bestünde aber die Möglichkeit, sich, ähnlich wie im Beispiel der Creative-Commons-Lizenzen, eigene, neue Lizenzmodelle anzueignen und zum Beispiel über die von Michaels entwickelte GPL-PG die viralen Effekte solcher Lizenzen 13
zu nutzen und über die Jahre einen immer breiteren Pool an open source genetic resources zu schaffen.
Dieser Artikel beruht auf den Ergebnissen des Buches „Eigentum und Allmende” (2012) von Gregor Kaiser (siehe Fußnote 10) sowie der Studie „Open Source für Saatgut” von Johannes Kotschi und Gregor Kaiser (Agrecol, 2012, www.agrecol.de). Für detaillierte Literaturverweise und Quellen siehe dort.
- 1Vielleicht ändert sich diese Einschränkung in der Zukunft: Syngenta hat eine neue Internetplattform geschaffen, durch die patentierte Produkte und Verfahren der eigenen Gemüsezüchtung für akademische und gemeinnützige Organisationen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, um „das Innovationstempo in der Landwirtschaft zu erhöhen". Pressemitteilung Syngenta vom 17.01.13, im Netz unter www.syngenta.com oder www.kurzlink.de/gid216_n.
- 2Zitiert nach Frein, Michael (2007): Globaler Patentschutz. Alles nur geklaut, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 3/07, S. 272-275.
- 3Nach: Forschungsanstalt für biologischen Landbau (2011): Ökologisch-Partizipative Pflanzenzüchtung, Frankfurt a. M., S. 9-10.
- 4Silke Helfrich: Vom kleinen Reiskorn zur großen Alternative. Gen-ethischer Informationsdienst (GID) 215, Dezember 2013. Im Netz unter www.gen-ethisches-netzwerk.de/node/2459.
- 5Siehe auf den Internetseiten der Partner: www.naturata-verein.de und www.kultursaat.org. Sativa ist im Netz zu finden unter www.sativa-rheinau.ch.
- 6Verschmelzung zweier Zellen, deren Zellwände zuvor durch Enzyme aufgelöst wurden. Meist kommt es auch zur Verschmelzung der Zellkerne, so dass selbst Hybride aus solchen Ausgangslinien entstehen können, die nicht miteinander kreuzbar sind (somatische Hybride).
- 7Infobrief Saatgutfonds, 1/08, S. 3, herausgegeben von der Zukunftsstiftung Landwirtschaft. Im Netz unter www.zs-l.de.
- 8Creative Commons (etwa: schöpferisches Gemeingut) ist der Name einer Organisation, die sich mit der Entwicklung von Lizenzverträgen beschäftigt. Dabei steht im Mittelpunkt, die Nutzung und Weiterentwicklung der geschützten Güter (insbesondere Texte, Bilder, Musik und Software) zu ermöglichen, nicht diese zu behindern beziehungsweise ganz zu verbieten. Siehe zu CAMBIA den Beitrag: Lernprozess oder Misserfolg? von Anne Bundschuh im GID 215, Dezember 2012; im Netz unter www.gen-ethisches-netzwerk.de/node/2455.
- 9Übersetzt etwa: Allgemeine öffentliche Lizenz für pflanzengenetische Ressourcen.
- 10Kaiser, Gregor (2012): Eigentum und Allmende. Alternativen zu geistigen Eigentumsrechten an genetischen Ressourcen. Oekom Verlag, München, 2012.
- 11Ostrom hat aus ihren umfangreichen Fallstudien acht Kriterien entwickelt, die zu einem erfolgreichen Commons-Management unerlässlich sind. Siehe dazu zum Beispiel Elinor Ostrom (2011): Was mehr wird wenn wir teilen. Herausgegeben von Silke Helfrich, Oekom-Verlag, München.
- 12di Lambke, Georg Janßen und Claudia Schievelbein (2003): Der Streit ums Saatgut. Der kritische Agrarbericht. AbL-Verlag, Hamm. Gesellschaft zur Förderung der privaten deutschen Pflanzenzüchtung e.V. (GFP, im Netz unter www.bdponline.de/de/GFP).
- 13Von viralen Effekten wird in diesem Zusammenhang gesprochen, weil die Lizenzen praktisch ansteckend sind: Ist eine Sorte erst einmal unter einer der besprochenen Lizenzen gefasst, werden alle aus ihr hervorgehenden Sorten ebenfalls unter eine solche Lizenz fallen.
Gregor Kaiser hat Sozialwissenschaften und Biologie studiert, das Buch „Eigentum und Allmende. Alternativen zu geistigen Eigentumsrechten an genetischen Ressourcen“ veröffentlicht und bewirtschaftet im Sauerland einen Forstbetrieb mit ökologischer Weihnachtsbaumproduktion.
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