Behinderung

Piktogramm: Paragraf, Erlenmeyerkolben, Faust

Selektive Pränataldiagnostik (PND), die nur nach Normabweichungen sucht und weder die Versorgung der Schwangeren noch die Gesundheit des werdenden Kindes verbessert, verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie konterkariert das gesellschaftliche Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Behinderung wird vielfach immer noch mit Sorgen, Leid und Schmerzen verbunden – eine ableistische/behindertenfeindliche Einstellung. Die gesellschaftliche Bereitstellung von Ressourcen für die gezielte pränatale Suche nach Abweichungen und Behinderungen (via Regelfinanzierung durch die Krankenkassen) zeigt, dass es weiterhin als normal und unproblematisch gilt, Behinderung um beinahe jeden Preis vermeiden zu wollen.

Die angenommene Andersartigkeit macht behinderte Menschen zur Projektionsfläche für Ängste vor Schmerzen, Abhängigkeit, Immobilität und Verlust von Kontrolle. Von einer grundlegenden menschlichen Situation werden Verletzlichkeit und Schwäche zu einer Bedrohung der eigenen „Normalität“ und des Selbstbildes als autonomes, selbstbestimmtes Subjekt, das selbstdiszipliniert und -kontrolliert, frei und gesellschaftlich funktionstüchtig ist, die abgewehrt werden muss.

Beiträge zu diesem Thema

  • „Das Problem liegt ganz woanders“

    Interview mit
    5. November 2012

    Seit Ende August ist der lang angekündigte Bluttest nun auf dem Markt, mit dem ohne große Risiken für die Schwangere und die Schwangerschaft und angeblich mit hoher Genauigkeit das Down-Syndrom beim Embryo festgestellt werden kann. KritikerInnen der pränatalen Diagnostik fürchten, dass mit der Einführung des „Praena-Test“ die letzten Hürden für die Selektion fallen und wollen das Verfahren verbieten. Der GID sprach mit Oliver Tolmein über konkrete rechtliche Rahmenbedingungen und argumentative Hintergründe dieser Forderung sowie die Balance zwischen dem Recht von Frauen auf Selbstbestimmung und dem Schutz Behinderter vor Diskriminierung.

  • Eugenik im Gewand des Familienschutzes

    26. Juni 2012

    Geschwister dürfen wegen Inzests verurteilt werden. Diese Position des Bundesverfassungsgerichts bestätigte am 12. April der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dass Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Inzest in der Bundesrepublik mit Menschenrechten herzlich wenig zu tun haben, zeigt ein Blick auf die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts und auf den betreffenden Paragraphen im Strafgesetzbuch: Es sind eugenische Vorstellungen, die das Inzestverbot begründen.

  • Geschlechtergrenzen geöffnet?

    7. Mai 2012

    Im Februar hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme zu Intersexualität veröffentlicht. Für die Organisationen intergeschlechtlicher Menschen war die mediale Aufmerksamkeit politisch wichtig, der Inhalt aber nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Hauptproblem: Die Autorität der Medizin.

  • Gegen binäre Kategorien

    4. Mai 2012

    Sie standen vor dem Bundestag, verteilten Flyer auf einer Anti-Papst-Demo und organisierten Podiumsdiskussionen und Workshops. Eine feministische Gruppe aus Berlin erklärt, warum sie zum Thema Präimplantationsdiagnostik letztes Jahr auf die Straße gegangen ist.