Selbstbestimmungskritik

Piktogramm: Paragraf, Erlenmeyerkolben, Faust

Die Forderung nach Selbstbestimmung  wird von vielen sozialen Bewegungen, wie der feministischen, behindertenpolitischen oder LGBTQI* Bewegungen erhoben. Das Konzept Selbstbestimmung wird als Abwehr äußerer Zugriffe auf die Entscheidungen von Menschen verstanden. Um eine Person zu sein, die selbst entscheiden kann, muss man als autonome, zu freien Entscheidungen fähige Person gesellschaftlich anerkannt werden. Dies wurde früher nur weißen, heterosexuellen, bürgerlichen Männern zugestanden - Frauen und Behinderte mussten sich das erst erkämpfen.

Zugleich werden im öffentlichen Raum mit der Rede vom allseits selbstbestimmten Individuum Selbstmanagement und Entscheidungszwänge zu Freiheitsgewinnen umgedeutet. Diese Freiheit hat aber ihren Preis: Wer selbst entscheiden darf, muss auch dafür sorgen, die richtige Entscheidung zu treffen. Wenn irgendetwas schief geht, ist man demnach selbst schuld. So ist der Begriff Bestandteil heutiger Individualisierungsstrategien geworden - vermeintlich selbstbestimmt werden die Normen eines „gesunden“, „effizienten“ und „präventiven“ Körper- und Verhaltensmanagements befolgt.

Beiträge zu diesem Thema

  • Streitgespräch zu "Eizellspende" und "Leihmutterschaft"

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    In der taz zum frauentag diskutiert GeN-Mitarbeiter*in Taleo Stüwe mit Prof. Claudia Wiesemann über das Verbot von "Eizellspende" und "Leihmutterschaft" in Deutschland. 

  • Keine Angst vor Komplexität

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    In der Jungle World 2021/08 schreibt GeN-Mitarbeiter*in Taleo Stüwe über die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung der Pro-Choice-Bewegung mit den ableistischen Dimensionen der Pränataldiagnostik.

  • Verbot der "Eizellspende" aufrechterhalten!

    Von
    GeN
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    Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerks zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes – Kinderwünsche erfüllen, Eizellspende legalisieren (Drucksache 19/17633).

  • Anhörung im Gesundheitsausschuss

    Von
    GeN
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    Das Ärzteblatt zitiert in einem Artikel zur Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages (AfG) die Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerks zur "Eizellspende".

  • Begründete "Ungleichbehandlung"

    Ein Granatapfel und mehrere Mandeln symbolisieren eine Eizelle und einige Spermien
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    Während die Samenspende legal ist, verbietet das Embryonenschutzgesetz (ESchG) die Abgabe von Eizellen in Deutschland. Immer wieder argumentieren Befürworter*innen der Legalisierung der sog. Eizellspende, das Verfahren müsse als Gegenstück zur  Samenspende betrachtet und somit ebenfalls erlaubt werden. Auch die Bundestagsfraktion der FDP stellt diesen Vergleich auf und spricht in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des ESchG von einer „Ungleichbehandlung […], die nicht mehr zu rechtfertigen ist.“