Ethik als diskursives Schmiermittel
Thesen zum Deutschen Ethikrat
Am 11. April trat der Deutsche Ethikrat zum ersten Mal zusammen. Welche politischen Funktionen wird dieses Gremium übernehmen? Ein Blick auf die Geschichte bioethischer Institutionen in Deutschland zeigt, dass die Kritik einer abgeschotteten Expertokratie zu kurz greift. Vielmehr sorgten diese Gremien eher dafür, dass die öffentliche Diskussion permanent in Gang blieb – aber um den Preis ihrer Entpolitisierung.
Nach nun schon fast 30 Jahren seit der Einrichtung der ersten bundesdeutschen Gremien, die sich mit so genannten „ethischen“ Fragen der biowissenschaftlichen Entwicklung befassen, haben wir seit neuestem einen Deutschen Ethikrat. Man kann an diesem Rat sicher vieles kritisieren: den Namen, der auf die scheinbare Repräsentation einer „deutschen Ethik“ verweist, die Besetzungsliste oder die Wahl von Edzard Schmidt-Jortzig zum Vorsitzenden, der schon in der Enquête-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ durch seine technologiefreundliche, liberale Haltung in der Biopolitik aufgefallen war. Vor dem Beschluss, den Deutschen Ethikrat einzusetzen, wurde - wie schon beim Nationalen Ethikrat - diskutiert, ob dem Rat ParlamentarierInnen angehören sollten und kritisiert, dass der Rat womöglich hinter verschlossenen Türen tagen wird. Dagegen fordern KritikerInnen zu Recht, dass die hier zu verhandelnden Themen ins Parlament und in die Öffentlichkeit gehören. Sie dürfen nicht einem Expertengremium überlassen werden, dessen nicht-öffentlich erarbeitete Empfehlungen die politische Entscheidung des Gesetzgebers beeinflussen sollen. Diese Kritik ist sehr berechtigt. Sie zielt auf Faktoren ab, die vor allem aus demokratietheoretischer Perspektive hochproblematische, nämlich ausschließende und damit un- oder gar antidemokratische Wirkungen haben: Wer wird mit der Autorität des Expertentums ausgestattet und wer nicht? Wer kann seine/ihre Stimme in dieser Debatte medientauglich in Szene setzen, weil in ihrem/seinem Adressfeld „Deutscher Ethikrat“ steht? Welche Disziplin und welches Wissen wird als Referenz-Wissen anerkannt und welches nicht? Wer kann mit welchen Themen die politische Entscheidungsfindung beeinflussen und wer nicht? Dennoch greift meines Erachtens eine solche Kritik zu kurz. Denn sie bezieht sich auf ein mit den Ethikgremien bereits abgelöstes Modell der Politikberatung - das der expertokratischen, paternalistischen und öffentlichkeitsfernen Risiko- oder Technikfolgenabschätzung. Dieses Modell beruht auf einer abgeschotteten Elite, deren Ziel es ist, den vermeintlich objektiven Fakten (der „Wahrheit“) zur Geltung zu verhelfen, auf deren Basis die Politik entscheiden soll. Weder in Bezug auf die Öffentlichkeitsferne noch in Bezug auf den Geltungsanspruch einer objektiven „Wahrheit“ entsprechen die heutigen Ethikgremien jedoch noch diesem Modell der politischen Beratung.(1)
Bioethik fördert öffentliche Diskussionen
Ein Blick auf Entwicklung und Wirkung der Debatte in Deutschland um so genannte „bioethische“ Themen und der dazugehörigen Ethik-Gremien kann hier Einsichten bieten. Betrachtet man die generellere Entwicklung „bioethischer“ Debatten in der BRD, so wird man feststellen, dass Debatten und Akteure nicht eingeschränkt wurden, sondern dass es eher zu einer massiven Ausweitung der Öffentlichkeit für sie kam. Vor allem in den Jahren 1999 bis 2002 erlebte die Bundesrepublik eine ihrer intensivsten öffentlichen Auseinandersetzungen um biomedizinische Entwicklungen: Hier stand das Embryonenschutzgesetz auf dem Spiel; ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz und vor allem die Präimplantationsdiagnostik und die Forschung an embryonalen Stammzellen standen ganz oben auf der Tagesordnung. Die heftigen Konflikte um Biomedizin und „Bioethik“ zwischen BefürworterInnen und KritikerInnen der Liberalisierung gesetzlicher Beschränkungen, zeichneten sich unter anderem dadurch aus, dass alle Parteien einen offenen, breiten und vor allem öffentlichen Diskurs forderten. Der Mangel an Diskurs erschien ursächlich für den politischen Konflikt, in einer Zeit, in der intensiv wie selten zuvor diskutiert wurde. Es gab unzählige Kongresse, Bürgerkonferenzen und Internetforen; Bücher und Aufsätze wurden publiziert. Fast jede überregionale Zeitung schenkte der „Bioethik“/Biomedizin ganze Seiten. Die Enquête-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ und der Nationale Ethikrat wurden eingerichtet. Nicht Ausschluss, so möchte ich behaupten, sondern stetig zunehmender Öffentlichkeitsbezug waren die Kennzeichen jener Zeit und sind es noch. Die staatlichen Gremien Enquête und Ethikrat bildeten hier keine Ausnahme, hatten sie doch ganz explizit die Aufgabe, die Öffentlichkeit einzubeziehen, Diskurse anzuregen und zu verstetigen. Und dies haben sie auch getan.(2) Auch der Deutsche Ethikrat hat diese Aufgabe, so schreibt es zumindest das Ethikratgesetz vor. Im Fall der Stammzell-Gesetzgebung verhinderte diese Hochzeit der „bioethischen“ Debatten und die Tatsache, dass die biomedizinkritischen Bewegungen ihre Forderung nach einer parlamentarischen Enquête-Kommission durchsetzen konnte, allerdings nicht, dass der Import von und die Forschung an embryonalen Stammzellen in der Bundesrepublik unwiederbringlich erlaubt wurde. Der parlamentarische Kompromiss im Stammzellgesetz, also das Verbot bei gleichzeitiger Fall-zu-Fall-Erlaubnis der Einfuhr von und der Forschung an Stammzellen aus dem Ausland, fußte auf einem Zugeständnis der GegnerInnen. Sie stimmten einer „Nein-Aber“-Regelung nur deshalb zu, weil eine konkrete Deadline für die Herstellung der einzuführenden Stammzellen festgelegt wurde. Damit sollte verhindert werden, dass Embryonen im Ausland extra für den deutschen Markt hergestellt werden. Diese Deadline wurde zwar recht bald von Seiten der Forschung wegen der vermeintlichen Verunreinigung älterer Linien angegriffen, die Diskussion war aber zunächst beendet. Dennoch war die Stichtagsregelung das Einfallstor für einen erneuten Angriff auf das Gesetz, der spätestens 2006 erfolgte. Nicht nur die Deutsche Forschungsgemeinschaft, sondern auch Bischof Wolfgang Huber und nicht zuletzt Forschungsministerin Annette Schavan plädierten für die Verschiebung des Stichtages, weil „notwendige Forschung“ mit den alten Linien nicht zu machen sei. Die „Fortschritte“ in der Forschung, so Schavan, machten es unumgänglich, neue Stammzelllinien einzusetzen. Etwa zur gleichen Zeit setzte sich die Bundesregierung, allen voran Schavan, dafür ein, einen Deutschen Ethikrat zu berufen und einen „bioethischen“ Diskurs wieder zu initiieren, zu fördern und in der Öffentlichkeit wieder sichtbarer zu machen. Der Rat, so Schavan in einer Pressemitteilung vom 12. Juli 2006 (3), solle nicht nur ein „nationales Forum des Dialogs“ sein. Sie plante ihn explizit als Instrument, das vor allem die „zentralen Fragen im Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik“ und die „Regeln für die Forschung an embryonalen Stammzellen“ wieder neu in die Diskussion bringen sollte. Die Diskussion, so kann man schließen, sollte die Verschiebung des Stichtages vorbereiten und begleiten. Ebenfalls im Jahr 2006 legte das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Förderprogramm für „Diskurs-projekte zu ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen in den modernen Lebenswissenschaften“ auf.(4) Gefördert werden sollten „innovative Projekte“, die die Zielgruppen „junge Menschen“, „Akteure in der Jugend- oder Erwachsenenbildung“, eine heterogene „Öffentlichkeit“ in einen unvoreingenommenen Diskurs einbinden sollten. Ähnlich dem Deutschen Ethikrat, der nach Ethikratgesetz zuallererst die „Förderung der Diskussion in der Gesellschaft“ zur Aufgabe hat (5), sollte dieses Programm „zu einer Verstetigung bioethischer Diskursprozesse beitragen“ und diese in die Öffentlichkeit tragen. Diese Projekte sind also ganz konkret auf Öffentlichkeit aus und sollen gar nicht im Verborgenen bleiben. Im Gegenteil geht es darum, dass „jeder (…) sich ein Bild von den Chancen und Risiken der neuen Techniken machen können [muss]“, wie es schon der Nationale Ethikrat in seiner Stellungnahme zur Stammzellforschung gefordert hat.(6) Denn die „ethischen“ Fragen, können nicht den ExpertInnen allein überlassen bleiben, sondern müssen „von einer gut informierten Öffentlichkeit mitgestaltet und mitgetragen werden“, so die Förderrichtlinien. Das Problem ist hier weniger, dass dieser Vorsatz nur vorgetäuscht sein könnte. Die Frage ist vielmehr: Beteiligung - woran?
Der Imperativ wissenschaftlichen Fortschritts
Ginge es hier lediglich um die Frage der Ausweitung oder Einschränkung der Debatte, wären wir damit am Ende des Artikels angelangt. Aber meines Erachtens geht es darum nicht, jedenfalls nicht nur: Die stetige Forderung, den öffentlichen Diskurs zu fördern und auszuweiten, wird nämlich begleitet von einer inhaltlichen Verengung, die sich sowohl im Deutschen Ethikrat als auch im Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wiederfindet: Obwohl sich weder im Ethikratgesetz noch in den Förderrichtlinien des Ministeriums inhaltliche Vorgaben oder Lernziele wissenschaftlicher oder normativer Art finden lassen, gibt es doch ein inhaltliches Gebot, hinter das nicht zurückgegangen werden kann: „Der wissenschaftliche Forschritt verlangt ständig neue Antworten auf ethische Fragen“, sagte Ministerin Schavan bereits 2006.(7) Der wissenschaftliche Fortschritt ist die Prämisse, die sich auch im Ethikratgesetz niederschlägt.(8) Damit wird der Rat an einen Imperativ gebunden, der künftig seine Diskussionen und Stellungnahmen anleiten wird. Dass wissenschaftlicher Fortschritt weitergehen wird und dass wissenschaftlicher Fortschritt die Basis und nicht das Objekt seiner „ethischen“ Diskussionen ist, ist die unhintergehbare Bedingung seiner Existenz. Auch in der Förderinitiative des Ministeriums ist der Fortschrittsimperativ die Voraussetzung, in deren Horizont sich die förderungswürdigen Projekte bewegen müssen. Auch hier sind es „die bereits erzielten und noch zu erwartenden Forschungsfortschritte“ (9), die den Rahmen abstecken, in dem sich die Diskursprojekte bewegen sollen. Sowohl die TeilnehmerInnen an den staatlich geförderten Diskursprojekten als auch die Mitglieder des Deutschen Ethikrates müssen diese Bedingung als Denk- und Diskussionsrahmen prinzipiell akzeptieren. Zweifel daran, ob der Forschungsfortschritt überhaupt wünschenswert ist oder ob es möglich ist, ihn zu unterbrechen, haben in diesem Rahmen keinen Ort. Im Gegenteil wird der wissenschaftliche Fortschritt zur Bedingung der Möglichkeit einer „ethischen“ Debatte.
Keine definitiven Antworten
Auch zu einem weiteren Kritikpunkt an Ethikgremien und „ethischen“ Debatten, nämlich dass sie paternalistisch agieren würden, kann ein Blick auf die Geschichte des Nationalen Ethikrates und der Enquête-Kommission Einsichten liefern. Man kann diesen Gremien sicher nicht vorwerfen, dass sie Handlungsanweisungen gegeben hätten, die sich die Politik nur noch zu eigen machen musste oder konnte. Im Gegenteil haben beide Kommissionen immer mehrere Stellungnahmen oder „ethische Optionen“ vorgelegt und deutlich gemacht, dass sie es nicht als ihre Aufgabe ansehen, definitive Antworten zu geben. Sie haben sich vielmehr – und ich glaube hier liegt die Krux – ganz explizit davon verabschiedet, dass es eine definitive Antwort überhaupt geben kann. „Wir haben uns von Anfang an als eine Instanz [verstanden], die Diskussionen anregt, die die Diskussionen unter Umständen auslöst, aber keineswegs den Anspruch erhebt, definitive Antworten zu geben“, sagte mir ein Mitglied des Nationalen Ethikrates. Diese Absage impliziert aber letztendlich auch die Absage an eine politische Auseinandersetzung überhaupt. Schließlich bedeutet eine politische Auseinandersetzung, dass die KontrahentInnen für ihre Positionen, die sie für richtig halten, streiten, und dass sie andere Positionen, die sie für falsch halten, bekämpfen. Auch wenn der politische Streit zu einer Änderung der eigenen politischen Position führen kann, braucht er doch diese Haltung. Ein Kontext, der eine solche Positionierung an sich ausschließt, verhindert in der Tat die politische Auseinandersetzung, den politischen Kampf für eine Position. Auch das Ethikratgesetz legt fest, dass im Deutschen Ethikrat ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten sein und deutlich gemacht werden soll. Nicht Festlegung, sondern die Dynamik der Diskussion ist gefragt: Denn jede neue, noch zu erwartende, zukünftige Entwicklung kann und muss „alte“ Antworten in Frage stellen. Der „Fortschritt verlangt neue Antworten“; er verlangt eine stetige Ausweitung des Diskurses. Das Ziel ist nicht die definitive Einigung. Das Ziel ist die liberale und pluralistische Präsentation und Anerkennung eines „Meinungsspektrums“, dessen Pluralität sich allerdings nur im Rahmen des wissenschaftlichen Fortschrittsimperativs bewegen kann. „Meinungen“, die dem Fortschrittsimperativ widersprechen oder die ihre Haltung für richtig und definitiv erklären, müssen diesem Liberalismus zum Opfer fallen. Nein-Sagen kann man in diesem Rahmen jedenfalls nicht.(10) Der Stammzellkompromiss, der das „Nein“ nur um den Preis des „Aber“ gelten ließ, war ein Vorbote dieser Entwicklung.
Wertfreier Ethik-Konsum statt Politik
In den konfliktreichen 1990er Jahren war der Fortschrittsimperativ durchaus noch Gegenstand der Debatte und nicht seine Basis. Es gab in der Öffentlichkeit viele biomedizinkritische Stimmen, die dafür stritten, die biomedizinische Forschung und Praxis zu begrenzen, und die problematisierten, welche politischen und sozialen Konsequenzen denkbar sind und ob diese Entwicklungen überhaupt wünschbar sind. Mit der Explosion der Debatte um die embryonale Stammzellforschung um die Jahrtausendwende verschwanden diese Stimmen jedoch nahezu völlig aus der Diskussion. Statt politischer und sozialer Fragen dominierten jetzt so genannte „ethische“ Fragen die Diskussion. Nicht mehr der Status von Forschung und Wissenschaft in der Gesellschaft und die Frage ihrer politischen Begrenzung (oder zumindest Gestaltung) bilden jetzt den Fokus der Debatte, sondern der moralische Status des Embryos . Angeregt wurde dieser neue Fokus durch einen Artikel des damaligen designierten Kulturstaatsministers Julian Nida-Rümelin. Darin knüpfte er den Menschenwürdeschutz des Embryos an bestimmte Bedingungen, nämlich die Möglichkeit der Selbstachtung - die er beim Embryo natürlich nicht finden konnte.(11) Kritische AkteurInnen sahen sich, zum Teil aus strategischen Gründen, gezwungen, ihre Position in Bezug auf den Status des Embryos neu zu formulieren. Und auch der Nationale Ethikrat und die Enquête-Kommission nahmen sich in ihren Stammzellberichten dieser Frage an. Der politische Konflikt, so der Bericht der Enquête basiere auf der Existenz von „unterschiedlichen ethischen Standpunkten“ bei der „Einschätzung der Schutzwürdigkeit des menschlichen Embryos“ in der Gesellschaft.(12) Das Problem war nun eines der unterschiedlichen ethischen Perspektive, kein politisches, sondern ein individuell moralisches Problem. Die Stammzellfrage wurde zu einem Problem, auf das es keine prinzipielle politische, sondern nur viele individuelle Antworten geben kann. Im Nationalen Ethikrat hatte diese Ethik eine marktlogische Form. Explizit „wertfrei“ bot der Rat verschiedene Optionen „ethischer Positionen“ an, aus der sich die Ethik-KonsumentInnen die passende aussuchen konnten.(13)
Ethik als Ventil
In Deutschland wurde mit dem Fokus auf die „Ethik des Embryos“ ein jahrelanger politischer Konflikt stillgestellt, indem ihm gleichzeitig ein Ventil geboten wurde: Ethik! In diesem Rahmen kann durchaus ein „pluralistisches Meinungsspektrum“ zum Ausdruck kommen, wenn niemand auf die alleinige Richtigkeit ihrer/seiner Position besteht und alle die jeweils anderen Positionen „wertfrei“ anerkennen. „Ethik“ ist die neoliberale Antwort auf einen Konflikt zwischen dem Fortschrittsimperativ auf der einen und möglichen Bedenken oder Opposition auf der anderen Seite. „Ethik“ ist der diskursive Rahmen, in dem Bedenken, Opposition oder Kritik artikuliert werden können, ohne den Fortschrittsimperativ in irgendeiner Weise herauszufordern oder normative Grenzen setzen zu können. „Ethik“ ist nicht das Gegenteil des Fortschrittsimperativs – sondern sein Schmiermittel. Das Problematische an diesen Ethik-Gremien ist, dass sie diesen Forschrittsimperativ nicht nur nicht hinterfragen, sondern sogar festigen und in die Gesellschaft tragen als Grundlage „ethischer Diskussionen“. Sie sind somit das Modell für einen Diskurs, der ethische Fragen der Lebenswissenschaften diskutiert und keine politischen Antworten geben will oder kann. Der Deutsche Ethikrat müsste erst noch beweisen, dass er kein „Ethik“-Rat ist. Die Voraussetzungen hierfür sind allerdings denkbar schlecht.
- Zu einer detaillierteren Analyse von „Ethikregimen“, vgl. Braun, Kathrin; Svea Luise Herrmann; Sabine Könninger, Alfred Moore (2008). „Die Sprache der Ethik und die Politik des richtigen Sprechens? Regulative Ethikregime in Deutschland, Frankreich und Großbritannien.“ In Mayntz Renate, Friedhelm Neidhardt, Peter Weingart, Ulrich Wengenroth, (2008). Wissensproduktion und Wissenstransfer. Wissen im Spannungsfeld von Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit.. Bielefeld: transkript, S. 221-242.
- Vor allem der Nationale Ethikrat hat immer wieder öffentliche Sitzungen, sein „Forum Bioethik“ und sogenannte Schülerforen veranstaltet und sich damit explizit an die Öffentlichkeit gewandt.
- Bundesministerium für Bildung und Forschung, Pressemitteilung 124/2006, www.bmbf.de/press/1838.php, 26.05.2008.
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (2006). Richtlinien zur Förderung von Diskursprojekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen in den modernen Lebenswissenschaften. www.bmbf.de/Foerderungen/6156.php, 18.12.2006.
- Vgl. Paragraph 2, Abstatz 1.1. des Ethikratgesetzes, www.ethikrat.org/de_der/ethikratgesetz.php, 02.06.2008.
- Nationaler Ethikrat (2001): Zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen. Stellungnahme. Berlin: Nationaler Ethikrat Deutschland, S. 7, (Hervorhebung slh)
- Bundesministerium für Bildung und Forschung, Pressemitteilung 124/2006, www.bmbf.de/press/1838.php, 26.05.2008.
- Paragraph 2, Absatz 1"Der Deutsche Ethikrat verfolgt die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben." (Hervorhebung slh).
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (2006). Richtlinien zur Förderung von Diskursprojekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen in den modernen Lebenswissenschaften. www.bmbf.de/Foerderungen/6156.php, 18.12.2006.
- So schrieb auch Bischof Wolfgang Huber, dass ein "generelles Nein gegenüber aller Forschung mit embryonalen Stammzellen" aus Sicht der evangelischen Kirche unangemessen sei. (Eine ethische Gratwanderung. Gibt es einen ethisch verantwortbaren Handlungsspielraum bei der Forschung an embryonalen Stammzellen?, 27.12.2007, von Wolfgang Huber, www.ekd.de/aktuell/57093.html, 10.05.2008)
- Der Tagesspiegel, 03.01.2001: Wo die Menschenwürde beginnt. Das Klonen von Embryonen: ein Heilsweg oder der Anfang eines gespenstischen Menschenbilds? Auch Deutschland kann einer neuen bio-ethischen Debatte nicht mehr ausweichen, von Julian Nida-Rümelin.
- Deutscher Bundestag (2001). Zweiter Zwischenbericht der Enquête-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin. Teilbericht Stammzellforschung, BT DR 14/7546. Berlin: Deutscher Bundestag, S. 30.
- Nationaler Ethikrat (2001): Zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen. Stellungnahme. Berlin: Nationaler Ethikrat Deutschland, S. 42-48.
Svea Luise Herrmann ist promovierte Politikwissenschaftlerin und war Mitarbeiterin im Forschungsprojekt "Ethical Governance?“ an der Leibniz Universität Hannover.
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