Mittels präimplantativer Diagnostik (PID) können Merkmale von Embryonen, die durch In-Vitro-Verfahren gezeugt wurden, vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Abweichungen untersucht werden. Ende 2011 trat das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräImpG) in Kraft, das die PID in Deutschland verbietet.
Straffreie Ausnahmen sind jedoch vorgesehen bei hohem Risiko für eine „schwerwiegende Erbkrankheit“ und zur Feststellung einer „schwerwiegenden Schädigung“ des Embryos, die mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zum Tod oder zu einer Fehlgeburt führt. Was als schwerwiegend gilt, ist jedoch unklar, Ethikkommissionen sollen darüber befinden. Das Gen-ethische Netzwerk befürchtet, dass sich die Anwendung der PID nicht auf seltene Fälle beschränken lässt und beobachtet die praktische Umsetzung des Gesetzes kritisch.