Präimplantationsdiagnostik

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Mittels präimplantativer Diagnostik (PID) können Merkmale von Embryonen, die durch In-Vitro-Verfahren gezeugt wurden, vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Abweichungen untersucht werden. Ende 2011 trat das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräImpG) in Kraft, das die PID in Deutschland verbietet.

Vorgesehen sind jedoch straffreie Ausnahmen bei hohem Risiko für eine „schwerwiegende Erbkrankheit“ und zur Feststellung einer „schwerwiegenden Schädigung“ des Embryos, die mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zum Tod oder zu einer Fehlgeburt führen würde. Was als schwerwiegend gilt, ist jedoch unklar, Ethikkommissionen sollen darüber befinden. Das Gen-ethische Netzwerk befürchtet, dass sich die Anwendung der PID nicht auf seltene Fälle beschränken lässt und beobachtet die praktische Umsetzung des Gesetzes kritisch.

Beiträge zu diesem Thema

  • Eigenwillige Interpretationen

    21. Mai 2014

    In sechs Bundesländern hat sich eine erste PID-Kommission konstituiert, aber über ihre Arbeit wird die Öffentlichkeit nichts erfahren. Berlin will ein eigenes Gremium einsetzen, andere Bundesländer sind noch nicht so weit. Manche ReproduktionsmedizinerInnen interessiert das alles nicht: Sie genehmigen sich die Technik einfach selbst und bieten PID schon seit 2011 an.

  • Alles rechtens?

    30. April 2014

    Seit Dezember 2012 ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die PID zugelassen. Genaueres regelt die entsprechende Verordnung - theoretisch jedenfalls. Im Detail bleibt vieles offen. Der GID sprach mit der Medizinrechtlerin Tanja Henking über Möglichkeiten, Grenzen und Widersprüche bei der rechtlichen Codierung von Selbstbestimmung.

  • Forderung des GeN an Landtagsabgeordnete: Für Transparenz der PID-Praxis sorgen!

    (29. November 2013) Ab Februar kommenden Jahres kann die Präimplantationsdiagnostik (PID) unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden. Ob sie vorliegen, entscheiden Ethikkommissionen. Sechs Landesregierungen planen nun die Einrichtung eines gemeinsamen Gremiums - dessen Tätigkeit weitgehend im Verborgenen stattfinden soll: Dagegen protestiert das GeN scharf und hat die Abgeordneten in den Parlamenten der beteiligten Länder aufgefordert, dem Entwurf in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Die Praxis des selektiven Verfahrens PID gehört nicht hinter verschlossene Türen!

  • Gegen das Diktat der Gene

    26. April 2013
    „Keine Angst vor großen Fragen: Vorgeburtliche Diagnostik zwischen Ethik und Monetik“ - unter diesem Motto stand die Jahrestagung des Netzwerks gegen Selektion durch Pränataldiagnostik Ende Februar in Berlin. Die Diskussion drehte sich immer wieder auch um den neuen Bluttest auf Trisomie 21. Ein Tagungsbericht.

  • Selektion im Einzelfall?

    5. März 2013

    Trotz massiver Kritik hat der Bundesrat die Rechtsverordnung, mit der die Umsetzung des Gesetzes zur Präimplantationsdiagnostik (PID) geregelt wird, dann doch - mit nur minimalen Änderungen - verabschiedet. Gute Aussichten für den reproduktionsmedizinischen Markt.