Präimplantationsdiagnostik

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Mittels präimplantativer Diagnostik (PID) können Merkmale von Embryonen, die durch In-Vitro-Verfahren gezeugt wurden, vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Abweichungen untersucht werden. Ende 2011 trat das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräImpG) in Kraft, das die PID in Deutschland verbietet.

Vorgesehen sind jedoch straffreie Ausnahmen bei hohem Risiko für eine „schwerwiegende Erbkrankheit“ und zur Feststellung einer „schwerwiegenden Schädigung“ des Embryos, die mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zum Tod oder zu einer Fehlgeburt führen würde. Was als schwerwiegend gilt, ist jedoch unklar, Ethikkommissionen sollen darüber befinden. Das Gen-ethische Netzwerk befürchtet, dass sich die Anwendung der PID nicht auf seltene Fälle beschränken lässt und beobachtet die praktische Umsetzung des Gesetzes kritisch.

Beiträge zu diesem Thema

  • Kundgebung vor dem Bundesrat: PID-Rechtsverordnung nicht verabschieden!

    (Berlin, Januar 2013) Das Gen-ethische Netzwerk ruft auf zur Kundgebung am 1. Februar 2013. Ab neun Uhr werden wir vor dem Bundesratsgebäude in der Leipziger Straße 3-4 in Berlin die Ländervertreter dazu auffordern, die Rechtsverordnung in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden.

  • Freigabe via Verfahrensregeln?

    21. Dezember 2012

    Ziemlich genau ein Jahr nachdem das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die noch ausstehende Rechtsverordnung gebilligt, die die Anwendungspraxis des umstrittenen Verfahrens regeln wird. Wie schon die erste Fassung aus dem Bundesgesundheitsministerium steht auch der jetzt abgenickte Entwurf in eklatantem Widerspruch zu dem vom Bundestag gefundenen Gesetzeskompromiss: Sollte der Bundesrat ihm Anfang Februar zustimmen, wird die PID nicht lange auf seltene Ausnahmefälle beschränkt bleiben.

  • PID-Rechtsverordnung: Selektion ist kein Geschäftsmodell, Herr Bahr!

    (Berlin, 15. November 2012) Die Rechtsverordnung, mit der die Praxis der Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Bundesrepublik geregelt werden soll, kann die vom Gesetz verlangte strenge Begrenzung der Selektionstechnik auf wenige Ausnahmefälle nicht gewährleisten. Die gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungen leisten vielmehr einer Ausweitung der PID Vorschub. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), der den Entwurf der Rechtsverordnung verantwortet, will die PID offenkundig auch gar nicht begrenzen, sondern dem Qualitätscheck befruchteter Eizellen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib zur Verbreitung verhelfen. Selektion darf aber kein Geschäftsmodell werden!

  • Von der Selbstbestimmung zur Selektion?

    (Berlin, 6. September 2012) Seit August ist ein Bluttest für Schwangere auf dem Markt, der die pränatale Fahndung nach Beeinträchtigungen des Embryos möglicherweise enorm vereinfachen wird, und seit letztem Jahr erlaubt ein Gesetz in bestimmten Fällen den Einsatz der Präimplantationsdiagnostik. Beides erscheint in der Öffentlichkeit vor allem als Dienst am Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Paaren. Stimmt das? Wird so Selektion normal? Was können Verbote neuer technologischer "Angebote" bewirken? Wer forscht an neuen Verfahren und warum? Diese und andere Fragen verhandeln wir in unserer Veranstaltungsreihe am 18. und 25.9.12 in Berlin.

  • Gegen binäre Kategorien

    4. Mai 2012

    Sie standen vor dem Bundestag, verteilten Flyer auf einer Anti-Papst-Demo und organisierten Podiumsdiskussionen und Workshops. Eine feministische Gruppe aus Berlin erklärt, warum sie zum Thema Präimplantationsdiagnostik letztes Jahr auf die Straße gegangen ist.