Präimplantationsdiagnostik

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Mittels präimplantativer Diagnostik (PID) können Merkmale von Embryonen, die durch In-Vitro-Verfahren gezeugt wurden, vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Abweichungen untersucht werden. Ende 2011 trat das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräImpG) in Kraft, das die PID in Deutschland verbietet.

Vorgesehen sind jedoch straffreie Ausnahmen bei hohem Risiko für eine „schwerwiegende Erbkrankheit“ und zur Feststellung einer „schwerwiegenden Schädigung“ des Embryos, die mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zum Tod oder zu einer Fehlgeburt führen würde. Was als schwerwiegend gilt, ist jedoch unklar, Ethikkommissionen sollen darüber befinden. Das Gen-ethische Netzwerk befürchtet, dass sich die Anwendung der PID nicht auf seltene Fälle beschränken lässt und beobachtet die praktische Umsetzung des Gesetzes kritisch.

Beiträge zu diesem Thema

  • Die Diskriminierung liegt im Gesetz

    10. September 2010

    In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt: Präimplantationsdiagnostik ist nicht strafbar. Die selektive Auswahl von Embryonen mit genetischen Besonderheiten ist im Embryonenschutzgesetz nicht explizit verboten. Die dadurch mögliche individuelle Eugenik diskriminiert Menschen mit Behinderung.

  • Präimplantationsdiagnostik ist keine Vorsorge sondern Selektion!

    Berlin, 07. Juli 2010. Anlässlich des Grundsatzurteils des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) am 6. Juli zur angeblichen Straffreiheit der Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt das Gen-ethische Netzwerk in Berlin:

  • Das Haus der Zukunft ist nicht für alle da

    4. Januar 2010

    Wissenschaftsförderung ist Wirtschaftsförderung, so der Slogan, der sich aus dem Koalitionsvertrag für die künftige Forschungspolitik der schwarz-gelben Regierung destillieren ließe. Ein Ausblick auf die kommende Legislaturperiode.

  • PID im internationalen Vergleich

    Im Rahmen des Monitoring "Gendiagnostik und Gentherapie" erarbeitet das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) einen Vergleich der rechtlichen Regulierung und praktischen Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in sieben ausgewählten Ländern. Damit soll eine Informationsgrundlage für Überlegungen zu einer bundesdeutschen Regulierung von PID geschaffen werden. Eine erste vorläufige Charakterisierung der Situation in den untersuchten Ländern liegt bereits vor, die wir an dieser Stelle dokumentieren wollen.