Kurz notiert - Landwirtschaft und Lebensmittel

Biosicherheits-Protokoll

Bei den Verhandlungen zum Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit, die vom 13. bis zum 16. Mai dieses Jahres in Bonn stattfanden, gab es nur bedingt Fortschritte bei den wichtigsten Verhandlungspunkten. Für das Thema Haftung und Wiedergutmachung, das in diesem Jahr ganz oben auf der Agenda zu finden war, wurde keine endgültige Einigung erzielt. Aber die Delegierten vereinbarten einen Fahrplan für die nächsten zwei Jahre, der in ein rechtlich bindendes internationales Verfahren zur Haftung münden soll. Ursprünglich gab es lediglich ein Mandat bis zu den diesjährigen Verhandlungen in Bonn. Dieses wurde jetzt verlängert. Damit ist der Prozess wenigstens nicht gescheitert, wie es ganz zu Beginn der Verhandlungen drohte, als zunächst die VertreterInnen von Croplife international, einem Dachverband der Biotech-Industrie, einen eigenen Vorschlag, genannt Compact, präsentierten. Dieser Vorschlag für ein nicht bindendes auf Freiwilligkeit basierendes Regime wurde zwar im Verlauf der Verhandlungen angehört, dann aber verworfen. Bis zu dem nächsten Treffen der Vertragsstaaten des Cartagena-Protokolls (MOP 5) wird es nun vermutlich zwei weitere Zusammenkünfte einer Expertengruppe geben, bei denen versucht werden wird, eine Einigung zu erlangen, die dann bei der MOP 5 im Jahre 2010 verabschiedet werden könnte. Insgesamt wurden etwa 20 Entscheidungen zu fast der gesamten Bandbreite der Biosicherheits-Verhandlungen verabschiedet, zum Beispiel zum Verfahren der Risiko-Abschätzung und des Risiko-Managements, Weiter- und Ausbildung (dem so genannten Kapazitätsaufbau) und den finanziellen Werkzeugen des Protokolls. (Earth Negotiations Bulletin, www.iisd.ca/biodiv/bs-copmop4) (pau)

Biodiversitäts-Konvention

Keine wirklichen Fortschritte konnten bei den Verhandlungen über die Biodiversitäts-Konvention (CBD) zum Schutz von indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften gegen Biopiraterie gemacht werden. Dazu waren die Delegierten viel zu sehr damit beschäftigt, einen Fahrplan („Bonn roadmap”) für die Zeit bis zu ihrem nächsten Treffen, 2010 in Japan, festzulegen. Der Zugang zu den genetischen Ressourcen und der so genannte gerechte Vorteilsausgleich, im CBD-Jargon das ABS-System, und seine Details, wurden praktisch gar nicht verhandelt. Vielmehr ging es um die Frage, ob dieses ein rechtlich bindendes Instrument werden soll oder nicht. Eine Einigung in dieser Sache konnte bisher nicht erzielt werden. Während der Verhandlungen in Bonn (so genannte COP 9) vom 19. bis zum 30. Mai dieses Jahres wurde von Nichtregierungsorganisationen, darunter das Gen-ethische Netzwerk (GeN), zudem versucht, ein Moratorium über gentechnisch veränderte Bäume zu etablieren. Dieses Unterfangen schlug gründlich fehl, denn die Formulierung der Entscheidung, die in diesem Punkt getroffen wurde, so wird es zumindest teilweise interpretiert, könne sogar die Anwendung des Vorsorge-Ansatzes untergraben. Freisetzungen von gentechnisch veränderten Bäumen werden grundsätzlich erlaubt, vorausgesetzt Untersuchungen zum Einschluss (containment), das heißt gegen ihre Verbreitung, werden unter Berücksichtigung von Langzeiteffekten und sorgfältigen, umfassenden, wissenschaftsbasierten und transparenten Risikoabschätzungen vervollständigt. Nationale Regelungen können gegebenenfalls darüber hinausgehen und die Freisetzung der gv-Bäume verbieten. Besonders wurde die Position der Europäischen Union kritisiert, da die EU-Delegation nicht der Aufforderung des EU-Parlamentes gefolgt war. Dieses hatte in seiner Sitzung am 24. April dieses Jahres von Kommission und Mitgliedstaaten gefordert, dass diese sich auf der COP 9 für ein Moratorium für die kommerzielle Nutzung gentechnisch veränderter Bäume einsetzen. (Earth Negotiations Bulletin, www.iisd.ca/biodiv/bs-cop9; Entschließung Europäisches Parlament, 24.04.08; siehe auch auf den Seiten des GeN, www.gen-ethisches-netzwerk.de > Pressemitteilungen > 28.05.08) (pau)

EU: Schutzklausel erlaubt und verboten

In ihrer Sitzung am 7. Mai dieses Jahres hat die Kommission der Europäischen Union (EU) Österreich die Anwendung der Schutzklausel gleichzeitig erlaubt und verboten. In Bezug auf den Import und die Verarbeitung von gentechnisch verändertem Mais mit den gentechnischen Konstrukten MON810 und T25 wurde das Land aufgefordert, den nationalen Bann aufzuheben. Demgegenüber hat die Kommission auf eine Initiative gegen die Anwendung der Schutzklausel auf die Anbaugenehmigung von MON810 verzichtet, was als Erlaubnis gewertet werden kann. Die Schutzklausel ist im Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie der EU festgeschrieben und charakterisiert Umstände, unter denen die Mitgliedstaaten nationale Verbote gegen in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen aussprechen dürfen. Die Kommission hat zudem die Zulassung der transgenen BASF-Stärkekartoffel Amflora und von zwei gv-Maissorten verschoben. Zu den beiden Maissorten hatte der zuständige EU-Umwelt-Kommissar Stavros Dimas eine Ablehnung vorgeschlagen, der die Kommission nicht folgen wollte. (Siehe auch GID 185, Dezember 2007, Seite 20.) Die BASF hatte die EU-Kommission mit ganzseitigen Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen dazu aufgefordert, Amflora zuzulassen. (Midday-Express der EU-Kommission, 07.05.08; PM der österreichischen Gesundheitsministerin, 08.05.08, www.bmgf.cms. apa.at; Reuters, 07.05.08) (pau)

Gentechnik in Indien: Menschenrechtsverletzung

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat den Einsatz von Agro-Gentechnik in Indien mit Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang gebracht und Maßnahmen gefordert, die die Abhängigkeit der indischen Bauern von multinationalen Konzernen beseitigen. In einer Erklärung des zuständigen Komitees heißt es: „Das Komitee ist (...) besorgt, dass die extreme Armut unter den Kleinbauern, verursacht durch Mangel an Land, Zugang zu Krediten und adäquaten ländlichen Infrastrukturen, durch die Einführung von genetisch verändertem Saatgut durch multinationale Konzerne und die daraus resultierende Preiseskalation bei Saatgut, Dünger und Pestiziden (...) verschlimmert wurde.“ Die Trägerin des alternativen Nobelpreises, Vandana Shiva, hatte zusammen mit Christiane Lüst, Gründerin der Organisation GEN-Klage, beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen einen Bericht über die Lage in Indien eingereicht. Weltweit haben sich rund 150 Länder verpflichtet alle fünf Jahre dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte in Genf einen Staatenbericht über die Einhaltung der Menschenrechte vorzulegen. Nichtregierungsorganisationen können einen „Parrallelbericht“ erstellen, in welchem sie auf Menschenrechtsverletzungen in dem betreffenden Land hinweisen. (PM Christiane Lüst, 20.05.08; pressetext.austria, 20.05.08; www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/cescrs40.htm; www.stopptgennahrungsmittel. de) (ts)

Ohne-Gentechnik-Regelung in Kraft

Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz konnte die Neuregelung zur Verwendung der Kennzeichnung „Ohne Gentechnik” rückwirkend zum 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten, nachdem ursprüngliche Vorbehalte aus Polen nicht mehr bestehen. Aus Handelskreisen ist zu vernehmen, dass es Interesse gibt, das neue Label zu verwenden. Es ermöglicht die Kennzeichnung von tierischen Produkten, die zum Beispiel mit konventionellen Soja- und Mais-Produkten gefüttert worden sind. Weitere Regelungen betreffen bestimmte unter Verwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellte Zusatzstoffe und Vitamine. Siehe dazu auch die Notiz „Ohne Gentechnik” im GID 186, Seite 42. (pau)

Schwarzer Peter für die Imker

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat festgestellt, dass Honig, der mit Pollen des gentechnisch veränderten (gv) Mais MON810 verunreinigt ist, nicht verkehrs- und verbrauchsfähig ist. In seinem Urteil vom 30. Mai dieses Jahres erklärte das Gericht, dass auch geringste Spuren des gv-Pollens Honig unverkäuflich machen, da MON810 nur als Futter- und nicht als Lebensmittel zugelassen ist. Imkern wurde zwar eine wesentliche Beeinträchtigung durch den Anbau von gv-Mais zuerkannt, jedoch kein Schutzanspruch vor Auskreuzung zugesprochen. Der Imker Karl-Heinz Bablok hatte gegen den Anbau des gv-Mais der Firma Monsanto geklagt, nachdem im Rahmen eines Forschungsversuches des Landes Bayern eine Verunreinigung von vier Prozent in dem von seinen Bienen gesammelten Pollen gefunden worden war. In einem Urteil aus dem Jahre 2007 hatte das Gericht noch angeordnet, dass der gv-Mais vor der Blüte zu ernten sei oder die so genannten Pollenfahnen während der Blütezeit mehrfach abgeschnitten werden müssten, so dass Bienen den Pollen nicht aufnehmen können. Monsanto und der Freistaat Bayern legten jedoch erfolgreich Widerspruch ein: Nun muss der Imker selbst dafür sorgen, dass der Pollen nicht in den Honig gelangt und seine Bienenvölker während der Blütezeit an einem anderen Ort aufstellen. Dabei wird ein Flugradius von drei Kilometern zugrunde gelegt. Eine Verlegung der Bienenstöcke sei zumutbar, so das Gericht. Für verunreinigten Honig könne Schadensersatz verlangt werden, der Imker müsse jedoch den Nachweis selbst erbringen. Das Imker-Bündnis, das den klagenden Imker unterstützt, will nun in Berufung gehen. (Augsburger Allgemeine, 30.05.08; heise.de, 01.06.08; PM Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik, 30.05.08, www.bienen-gentechnik.de) (ts)

Gv-Soja auch in Babynahrung

In Sojaprodukten sind gentechnisch veränderte (gv) Bestandteile nachgewiesen worden. Laut einer im Auftrag der österreichischen Umweltorganisation GLOBAL 2000 durchgeführten Analyse waren sechs von zehn untersuchten Produkten kontaminiert. Produkte der Hersteller Humana und Milupa, die speziell für Babys mit Kuhmilchunverträglichkeit angeboten werden, enthielten 0,41 beziehungsweise 0,23 Prozent gv-Soja. Dies zeige, so die Umweltorganisation, dass die Warenströme aus Übersee schlecht kontrolliert werden oder schlecht zu kontrollieren sind. Gentechnik-freie Lebensmittel könnten langfristig nur dann erzeugt werden, wenn Maßnahmen getroffen werden, die Europa von den Ländern, in denen Gentechnik angebaut wird, unabhängig machen. Ungefähr sechzig Prozent des weltweit angebauten Sojas ist gentechnisch verändert, in Europa wird aber bisher kein gv-Soja angebaut. (PM Global 2000, 30.04.08; www.global2000.at/download/file4849.pdf) (ts)

Novoplant insolvent

Das Biotechnologie-Unternehmen Novoplant hat Insolvenz angemeldet. Die Firma, die im Biotechnologie-Campus Gatersleben, Sachsen-Anhalt, angesiedelt ist, war hauptsächlich mit der gentechnischen Veränderung von Erbsen beschäftigt. Im Jahr 2007 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in unmittelbarer Nachbarschaft des Leibniz-Institutes für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben einen Freilandversuch mit gv-Erbsen genehmigt. Mit Hilfe dieser Erbsen, in die Genmaterial aus dem Mäusegenom eingebracht worden war, sollten Antikörper gegen Durchfallerkrankungen bei Schweinen und Hühnern hergestellt werden. Gegen diesen Freisetzungsversuch waren im Vorfeld vom Umweltinstitut München 75.000 Einwendungen organisiert worden. Nun wird das IPK den Versuch abwickeln. (www.biotop.de, 14.04.08; ChemiekreisNews, 13.04.08) (ts)

Gentechnik-Anbau laut ISAAA

Der kommerzielle Anbau gentechnisch veränderter (gv) Kulturpflanzen ist nach Angaben der Biotech-Lobbyorganisation ISAAA (International Service for the Acquisition of Agri-Biotech Applications) im Jahr 2007 um 12 Prozent angestiegen. Laut jährlichem Bericht beträgt die Anbaufläche weltweit nun 114,3 Millionen Hektar – was einem Zuwachs von 12,3 Millionen Hektar entspräche. Gv-Pflanzen werden der ISAAA zufolge in 23 Ländern angepflanzt, darunter 12 Entwicklungsländer. Weltweit sollen zwölf Millionen Landwirte gv-Pflanzen verwenden, dabei handelt es sich vorwiegend um Sojabohnen (58,6), Mais (35,2), Baumwolle (15) und Raps (5,5 Millionen Hektar). Bei Mais sei im Jahr 2007 der größte Anstieg – um 10 Millionen Hektar - zu verzeichnen. Die meisten gv-Anbauflächen befinden sich laut Bericht in den USA (57,7 Millionen Hektar), Argentinien (19,1), Brasilien (15) und Kanada (7), gefolgt von Indien (6,2), China (3,8), Paraguay (2,6) und Südafrika (1,8). All diese statistischen Angaben sollten jedoch mit Vorsicht genossen werden. Sie wurden und werden immer wieder nur als bedingt nachvollziehbar kritisiert. „Der Jahresbericht der ISAAA ist ein reines Propagandainstrument der Gentech-Lobby und entbehrt jeglicher Glaubwürdigkeit.“, so zum Beispiel Jan van Aken, Landwirtschafts-Experte von Greenpeace International. (www.isaaa.org; http://marktcheck.greenpeace.at, 14.02.08) (ts)

Agrarminister: gentechnikfreies Futter und keine Tierpatente

Derzeit läuft eine großangelegte Kampagne für die Tolerierung von in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Futter- und Lebensmitteln. (Siehe dazu auch die Notiz „Lobby für nicht zugelassene GVO” in kurz notiert - Politik und Wirtschaft in diesem Heft). Die RessortleiterInnen Agrar der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg haben auf der Sitzung der Agrarministerkonferenz am 11. April dieses Jahres im sächsischen Nimbschen die Bundesregierung gebeten, „darauf hinzuwirken, durch Beratung und Forschung den Anbau konventioneller Sorten zu fördern sowie durch langfristige Liefervereinbahrungen die Versorgung mit GVO-freien Eiweißfuttermitteln zu sichern”. Außerdem soll sie sich gegebenenfalls um zusätzliche Marktpartner bemühen, heißt es in einer Protokollnotiz weiter. Nach dem Willen aller Bundesländer soll sich die Bundesregierung für ein beschleunigtes GVO-Zulassungsverfahren im Hinblick auf Import-Futtermittel und die internationale Harmonisierung der Untersuchungsmethoden einsetzen, ohne dabei von den hohen Sicherheitsstandards der Zulassungsverfahren abzuweichen. Auf der gleichen Sitzung haben sich die Ressortchefs auch gegen die Patentierung von Tieren ausgesprochen. (Protokoll Agrarministerkonferenz Bund und Länder, Sitzung vom 11.04.08, www.agrarministerkonferenz.de) (pau)

Gv-Gerste in Freiburg

Das Bundesforschungsministerium (BMBF) wird in den nächsten drei Jahren ein Projekt zur Entwicklung zielgenauer gentechnischer Manipulationen an der Gerste mit zwei Millionen Euro fördern. Das GABI-PRECISE genannte Projekt-Konsortium ist aus dem Genomforschungs-Programm GABI des BMBF hervorgegangen und wird unter anderem an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg angesiedelt sein. Die Forscher um den Freiburger Pflanzenbiotechnologen Ralf Reski wollen ermitteln, warum ein Prozess, der Selbst-Klonierung genannt wird, bei dem Blasenmützenmoos Physcomitrella funktioniert, bei Getreiden jedoch nicht. Mit aus den erwarteten Ergebnissen entwickelten Verfahren, könnte, so heißt es in Medienberichten, die gentechnische Manipulation an Pflanzen sehr viel effektiver gemacht werden. (www.bio-pro.de, 16.04.08) (pau)

Gv-Weizen-Versuch genehmigt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen an den Standorten Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Ausleben-Üpplingen (Sachsen-Anhalt) genehmigt. Der Versuch war von der Universität Rostock beantragt worden. Diese hatte bereits vor der Genehmigung signalisiert, dass sie den Versuch in diesem Jahr nicht beginnen werde. Eine Genehmigung, so sie denn erteilt werde, könne nicht rechtzeitig für eine Aussaat in diesem Jahr sein. (PM BVL, 13.05.08, www.bvl.bund.de) (pau)

BASF kooperiert mit Academia Sinica

Die „Genentdeckung” von Genen, die mit Ertragssteigerung und Stresstoleranz in Verbindung gebracht werden, will der Chemie- und Biotechnologie-Konzern BASF in Zukunft mit der Academia Sinica (Taipei, Taiwan) voran treiben. Das meldete der Konzern in einer Pressemitteilung. „Im Rahmen der Kooperation wird die Academia Sinica ihre Forschungen zur detaillierten funktionalen Analyse der Gene in Reis fortsetzen.” In Vorstudien sei es bereits gelungen, die Gene auszuwählen, die „das größte Potential für Ertragssteigerungen aufweisen”. Dazu wurden Reisgene der taiwanesischen Genbibliothek und Datenbank (TRIM - Taiwan Rice Insertional Mutant Library and Database) detailliert analysiert. Vorerst wurde eine zweijährige Kooperation festgelegt. (PM BASF, 27.05.08, www.basf.de) (pau)

Japan und Korea: Gv-Nahrung

In Japan und Korea werden einige Firmen in Zukunft gentechnisch veränderten (gv) Mais in Soft-Drinks und anderen Lebensmitteln verarbeiten. Das berichtet die New York Times in ihrer Ausgabe vom 21. April dieses Jahres. Nach Darstellung der Zeitung liegt der Wandel der Geschäftspraxis in erster Linie an den gestiegenen Preisen der Branche. Bis jetzt seien für gentechnikfreie Ware höhere Preise bezahlt worden, das sei aber zu teuer geworden. (New York Times, 21.04.08) (pau)

Gentechnikfreies Bayern?

Der bayerische Europaminister Markus Söder (CSU) will ein Gentechnik-Moratorium für den Freistaat durchsetzen. Dafür, so der Minister, müsse die Freisetzungsrichtlinie der EU mit einer Öffnungsklausel ergänzt werden. Allerdings werde eine solche Änderung der EU-Richtlinie einige Zeit in Anspruch nehmen. Söder spricht sich außerdem für eine Reform des Zulassungsverfahrens von transgenem Saatgut aus. Es müsse auf Langzeitstudien beruhen und frei von politischem Einfluss sein. Bis dies gewährleistet sei, dürften keine neuen gentechnisch veränderten Pflanzen zugelassen werden. Der Vorsitzende des Bundes Naturschutz (BN), Hubert Weiger, fordert von Söder dagegen einen Beschluss des bayerischen Kabinetts zur Durchsetzung der Vorschläge. Ansonsten müsse, in Anbetracht der kommenden Landtagswahlen im September, die Aussage des CSU-Politikers als populistischer Versuch gewertet werden, Wählerstimmen zu fangen. Mehrere Anträge von den Grünen und der SPD - zum Beispiel für ein Verbot von Freilandversuchen in Bayern und für einen klaren Rechtsrahmen für die gentechnikfreie Produktion - seien, heißt es in einer Pressemitteilung des BN weiter, von der CSU-Mehrheit im Landtag abgelehnt worden. (Süddeutsche Zeitung, 30.05.08; PM Bund Naturschutz in Bayern, 03.06.08) (nb)

Konzerne tauschen Lizenzen

So wird es in Zukunft vermutlich noch häufiger zu vermelden sein. Die Gen- und Biotech-Konzerne Monsanto und Syngenta haben ihre Streitigkeiten in Patent- und Kartellangelegenheiten beigelegt. Die schweizerische Neue Zürcher Zeitung (NZZ) berichtet, im Rahmen der Vereinbarung erhalte Syngenta unter anderem eine Roundup-Ready-2-Yield-Lizenz für Soja-Pflanzen. Monsanto erhält im Gegenzug eine Lizenz für die Syngenta-Technologie der Herbizid-Toleranz gentechnisch veränderter Pflanzen gegen das Unkrautvernichtungsmittel Dicamba. (NZZ, 23.05.08, www. nzz.ch) (pau)

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
188
vom Juni 2008
Seite 26 - 28

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