Immer wieder Streit ums Klonen

Die jüngste britische Entscheidung zum Einstieg in das Forschungs-Klonen (1) hat auch in Deutschland eine neue Debatte über den Embryonenschutz und die Stammzellforschung ausgelöst. Wie wird sich die veränderte Situation auf die Verhandlungen für ein internationales Klonverbot auswirken, die aktuell von den Vereinten Nationen wieder aufgenommen werden?

Schon vor vier Jahren wandte sich Bundeskanzler Gerhard Schröder gegen eine “Politik ideologischer Scheuklappen und grundsätzlicher Verbote”: “Eine Selbstbescheidung Deutschlands auf Lizenzfertigungen und Anwenderlösungen würde im Zeitalter von Binnenmarkt und Internet nur dazu führen, dass wir das importieren, was bei uns verboten, aber in unseren Nachbarländern erlaubt ist.”(2) Dieser Logik des Freihandels, wonach sich die jeweils liberalste nationale Regulierung als internationaler Standard durchsetzt, folgen auch die jüngsten Forderungen von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, der durch unterschiedliche nationale Regulierungen errichtete “ethische Grenzen” zwischen den Ländern einreißen und damit die Stammzellforschung auch in Deutschland im großen Stil voranbringen möchte.(3)

Die deutsche Rechtslage

In Frage gestellt wird damit das zwei Jahre alte Stammzellgesetz, das den Import von und Forschung mit Stammzelllinien, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes existierten, in Deutschland erlaubt, jedoch in Übereinstimmung mit dem Embryonenschutzgesetz die Erzeugung von Embryonen für Forschungszwecke verbietet. Damit ist in Deutschland auch das Forschungs-Klonen, als ein möglicher Weg der Erzeugung von Stammzellen, erneut in die Debatte geraten. Noch überwiegen jedoch die Stimmen, die sich gegen das Forschungsklonen aussprechen. So hat sich letztlich auch der Nationale Ethikrat nach langwierigen und kontroversen Beratungen auf die gemeinsame Empfehlung verständigt, “das Forschungs-Klonen in Deutschland gegenwärtig nicht zuzulassen.”(4) Das ist eine Bekräftigung der deutschen Rechtslage auf Zeit – freilich ohne Bezug zum Vorrang der Menschenwürde gegenüber Forschungs- und Anwendungsinteressen in jedem Stadium menschlichen Lebens. Man wird sehen, welchen Bestand das grundsätzliche “Nein” haben wird, das die Bundesforschungsministerin und der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Februar diesen Jahres zum Forschungs-Klonen im Blick auf die Experimente einer südkoreanischen Forschungsgruppe ausgesprochen haben.

Die ethische Debatte

Die Basistechnologie, das menschliche Klonen, ist unabhängig von der Zielsetzung, der medizinisch unterstützten Fortpflanzung oder der Forschung, dieselbe. Die ethische Diskussion des Forschungs-Klonens und des Fortpflanzungs-Klonens aber unterscheidet sich erheblich. Während Forscher, die Babys klonen wollen, weitgehend einhellig als Scharlatane oder Verbrecher angesehen werden, gilt das Forschungs-Klonen als zwar hoch umstrittenes, zugleich aber hochrangiges Forschungsgebiet. Diejenigen, die sich für das Forschungs-Klonen aussprechen, rechtfertigen dies in erster Linie mit der Hoffnung auf die Entwicklung neuer Therapien für die Heilung schwerkranker Menschen. Unbestritten ist in der ethischen Diskussion, dass dem medizinischen Fortschritt ein hoher Wert zukommt. Strittig ist allenfalls, wie realistisch die Erreichbarkeit der erhofften therapeutischen Ziele (zum Beispiel “Therapie von Alzheimer”) tatsächlich ist und ob die adulte Stammzellforschung als möglicherweise gleichwertige oder sogar überlegene Option vernachlässigt wird. Außerdem wird kritisch hinterfragt, ob derart individualisierte Therapien, bei denen für jeden Patienten eigene Stammzelllinien entwickelt werden müssten, nicht zu erheblichen Gerechtigkeitsproblemen führen werden, da sich diese selbst in den reichen Ländern kaum solidarisch finanzieren ließen.(5) Im internationalen Maßstab wird dieser Zweifel dadurch verstärkt, dass die Hinwendung zur individualisierten Klontherapie das internationale Forschungsportfolio und Therapieangebot unweigerlich zu Lasten der Menschen in den ärmsten Länder dieser Erde verschiebt, wo Aids, Malaria und Hunger die Menschen gar nicht so alt werden lassen, dass sie jemals von einer Therapie gegen Alzheimer profitieren könnten.(6) Darüber hinaus ist vollkommen ungeklärt, woher die enorme Zahl an Eizellen, die für das Forschungs-Klonen und erst recht für mögliche zukünftige therapeutische Anwendungen notwendig wären, kommen soll. Schon heute sind “gespendete” Eizellen für die Behandlung ungewollt kinderloser Paare in den Ländern, in denen dies zulässig ist, trotz Appellen an den Altruismus von jungen Frauen und verschiedener Anreizsysteme Mangelware. Angesichts der Tatsache, dass die Gewinnung von Eizellen für die betroffene Frau wegen der notwendigen Hormonbehandlung und invasiver Eingriffe mit erheblichen Belastungen und Gesundheitsrisiken verbunden ist, wirft die fremdnützige Verwendung von Eizellen ohnehin grundsätzliche ethische Rechtfertigungsprobleme auf.(7) Fragwürdig erscheint deshalb auch die “Lösung”, die das englische “Centre for Life” an der Universität Newcastle zur Gewinnung von Eizellen gefunden haben will. Diesem Centre, das unter seinem Dach eine Fortpflanzungsklinik und ein Zentrum für Stammzellforschung beherbergt, wurde im August diesen Jahres das Klonen menschlicher Embryonen von der zuständigen Zulassungsbehörde HFEA gestattet. Die benötigten Eizellen wollen die Stammzellforscher von Frauen beziehen, denen die Fortpflanzungsklinik zu einem Kind verhelfen soll. Es ist nichts darüber bekannt, ob es einen Preisnachlass für die In-Vitro-Fertilisation gibt, wenn zusätzlich Eizellen “gespendet” werden. Angeblich sollen nur Eizellen verwendet werden, die sich nicht befruchten lassen und insofern “überzählig” sind. Doch hier sind Zweifel angebracht: Denn warum sollten ausgerechnet diese eingeschränkt funktionsfähigen Eizellen für den außerordentlich strapaziösen Klonierungsvorgang geeignet sein? Mit einer therapeutischen Anwendung des Klonens wäre fast zwangsläufig die Entwicklung von Eizellmärkten verbunden, wobei eine Ausbeutung unterprivilegierter Frauen kaum zu verhindern wäre.(8) Dieser Einwand gegen das Forschungs-Klonen wäre möglicherweise dann obsolet, wenn sich Eizellen ohne Eizellspende herstellen ließen, zum Beispiel aus Stammzellen. Diese Hoffnung kam auf, als es der Forschungsgruppe um Karin Hübner und Hans Schöler an der Universität von Pennsylvania, USA, gelang, eizellähnliche Strukturen aus Mäuse-Stammzellen zu entwickeln. Allerdings ist bislang ungeklärt, ob sich dieser Versuch auf menschliche Stammzellen übertragen lässt und ob künstlich hergestellte Eizellen tatsächlich das Potenzial “echter” Eizellen haben werden.(9)

Verletzt Klonen die Menschenwürde?

Der zentrale Streitpunkt in der ethischen Diskussion ist jedoch die Frage, ob das Klonen von Embryonen die Menschenwürde verletzt. Wie das Dolly-Experiment nahe legt, besitzen auch geklonte Embryonen das Potenzial, sich unter geeigneten Bedingungen – d.h. in der Gebärmutter einer Frau - zu einem Kind zu entwickeln. Sie wären damit in ethischer Hinsicht gleich zu behandeln, wie “normale” Embryonen. Für Vertreter von Positionen, die davon ausgehen, dass einem menschlichen Lebewesen von seiner Entstehung an Menschenwürde und ein darin begründetes Recht auf Leben zukommt, ist die Erzeugung von Embryonen mit dem Ziel ihrer Vernutzung grundsätzlich ethisch inakzeptabel, unabhängig davon, auf welche Weise diese Embryonen entstanden sind. Nun gibt es gute Argumente dafür, diese Position zu teilen: Sie geht von der Unteilbarkeit der Menschenwürde und der universellen Geltung der in ihr begründeten Rechte aus und schreibt dem vorpersonalen menschlichen Leben denselben moralischen Status zu wie dem personalen. Die entgegengesetzte Position macht den moralischen Status menschlicher Lebewesen von empirischen Eigenschaften abhängig. Hierzu wird häufig auf biologische Kriterien wie den Verlust der Fähigkeit zur Zwillingsbildung, die Einnistung der Eizelle (Nidation), die Ausbildung des Nervensystems, die abgeschlossene Organbildung oder die eigenständige Lebensfähigkeit Bezug genommen. Dabei ist zu bedenken, dass die Biologie uns zwar Auskunft über die einzelnen Phasen der Entwicklung des menschlichen Organismus geben kann, nicht aber über deren ethische Bewertung. Andere machen den moralischen Status eines menschlichen Lebewesens von ethisch relevanten Kriterien wie Leidensfähigkeit, Selbstbewusstsein, Rationalität oder Handlungsfähigkeit abhängig. Allerdings sind derartige Kriterien zur Zuschreibung von Menschenwürde – sofern hier überhaupt noch von Menschenwürde gesprochen wird – immer mehr oder weniger willkürlich und führen darüber hinaus zu moralisch ausgesprochen fragwürdigen Konsequenzen. Nicht nur Embryonen sondern auch allen anderen Menschen, denen das jeweilige Kriterium nicht entspricht, etwa Säuglingen, schwer geistig Behinderten, komatösen oder dementen Menschen, könnte dann weniger oder keine Menschenwürde zugesprochen werden. Der Biologe Rudolf Jaenisch vertrat auf der Klonkonferenz des Bundesforschungsministeriums im Mai 2003 in Berlin die Ansicht, geklonten Embryonen käme kein Lebensrecht zu, da die meisten geschädigt seinen und sich ohnehin nicht zu “normalen” Menschen entwickeln könnten.(10) Richtig ist zwar, das Fortpflanzungs-Klonen mit Hinweis auf das Nichtschädigungsprinzip abzulehnen. Nicht haltbar ist aber, geschädigten Embryonen das Lebensrecht abzusprechen, wenn es nicht geschädigten Embryonen zugestanden wird. Damit würde das in der Menschenwürde begründete Gleichheitsgebot verletzt. Diesem Argument wird von einigen Mitgliedern des Nationalen Ethikrats durch eine Art “begriffliche Entsorgung” zu begegnen versucht: Klon-Embryonen seien keine natürlichen menschlichen Wesen, im Unterschied zu den Embryonen, die aus natürlicher oder künstlicher Befruchtung hervorgingen, seien sie Entitäten sui generis (eigener Art) ohne Anspruch auf Menschenwürde.(11) Wie die Debatte über das Stammzellgesetz gezeigt hat, repräsentiert die hier skizzierte an die Menschenwürde-Garantie geknüpfte “Lebensschutzposition” nach wie vor die politische Mehrheitsmeinung in Deutschland. Im internationalen politischen Raum aber scheint sie, wie der Entwurf für eine Europäische Verfassung andeutet und die Verhandlungen über eine UN-Klonkonvention zeigen, von vielen Vertretern mit einem anderen kulturellen und religiösen Hintergrund nicht geteilt zu werden.

EU-Verfassung und UN-Klonkonvention

Wird die Garantie der Menschenwürde gemäß Artikel 1 Grundgesetz in Deutschland zu weit ausgelegt? Die Justizministerin hat in ihrer Rede “Vom Zeugen zum Erzeugen? Verfassungsrechtliche und rechtspolitische Fragen der Bioethik” vom Oktober 2003 diese Frage gestellt. Im Ergebnis spricht sie sich für eine vorsichtige Öffnung der Embryonenforschung, aber gegen das Forschungs- und das Fortpflanzungs-Klonen aus. Auf europäischer Ebene stellt sich diese Frage mit Dringlichkeit erneut. Dabei ist festzuhalten, dass überhaupt erst der Entwurf für eine Europäische Verfassung eine Grundrechtscharta enthält, die “den Menschen” – und nicht nur den homo oeconomicus – ins Zentrum der Europäischen Einigung stellt und hierbei mit deutlichen Anklängen an das deutsche Grundgesetz der Achtung der Menschenwürde oberste Priorität zuweist.(12) Aber es fällt auf, dass der Verfassungsentwurf vor dem Hintergrund dieser Werte wohl das Fortpflanzungs-Klonen, nicht aber das Forschungs-Klonen verbietet. Ähnlich wie im Zusatzprotokoll zum “Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen”(13), das der Europarat 1997 verabschiedet hat, wird die Definition, ab wann Leben unbedingt schützenswert ist, und damit die Entscheidung über die Zulässigkeit des Forschungs-Klonens in die Zuständigkeit nationaler Regulierungen überwiesen. Ermutigend bleibt es gleichwohl, dass sich die Achtung und der Schutz der Menschenwürde in der Europäischen Verfassung verankern ließen. Die deutsche Politik bleibt aufgefordert, das in Deutschland geltende Menschenrechtsverständnis weiterhin offensiv in die weitere Ausgestaltung der Europäischen Verfassungswirklichkeit einzubringen und Harmonisierungen auf nach deutschem Verständnis “hohem Niveau” anzustreben. Die Tatsache, dass es sich beim Klonen um zwei Zielsetzungen, aber eine Methode handelt, prägte auch die Verhandlungen über eine Klonkonvention der Vereinten Nationen in den vergangenen beiden Jahren. Im Februar 2003 stellte der Deutsche Bundestag mit überwältigender Mehrheit fest, dass “jede künstliche Erzeugung menschlicher Embryonen durch Klonen” mit der universell geltenden Menschenwürde unvereinbar sei.(14) Die Regierung wurde aufgefordert, auf ein möglichst umfassendes, weltweites Verbot jeglicher Form des Klonens hinzuwirken.

Die deutsche Verhandlungsposition

Vor dem Beginn der Verhandlungen erarbeiteten die deutsche und die französische Regierung ein gemeinsames Strategiepapier. Auf der Basis der Annahme, dass vor allem diejenigen Staaten, die das Forschungs-Klonen explizit erlaubt haben und in ihren Forschungen weit fortgeschritten sind, nicht für ein Totalverbot gewonnen werden könnten, wurde eine Kompromissstrategie entwickelt: Diese sah vor, das Fortpflanzungs-Klonen zu verbieten und für das Forschungs-Klonen die unterzeichnenden Staaten zu verpflichten, nationale Regelungen herbeizuführen. Damit, so hofften die deutsch-französischen Partner, könnte ein Konsens gefunden werden. Erwartet wurde, dass Staaten, die bislang keine Regelungen haben, auf Grund der einsetzenden Diskussion im eigenen Land zu weitgehenden Verboten kommen würden. Diese Strategie zielte unter anderem auf die Länder, die zwar bei den UN für ein Totalverbot eintreten, national jedoch keinerlei Regulierung aufweisen.(15) Dazu zählen auch die USA, die offiziell ein solches Totalverbot unterstützen, aber im eigenen Land eine sehr unregulierte Forschungspraxis akzeptieren. Der Position der USA wurde ohnehin innerhalb und außerhalb des eigenen Landes zum Teil eine Doppelstrategie unterstellt: mit der konsequenten Forderung nach einem Totalverbot den einflussreichen christlich-konservativen Stimmen zu folgen und zugleich durch Verhinderung einer Konsensentscheidung zur Freude ihrer ebenfalls sehr einflussreichen ultraliberalen Freunde dem Druck zu entgehen, eigene nationale Regelungen herbeiführen zu müssen.(16) Am Beispiel der USA wird auch deutlich, wie sehr der Eindruck national einheitlicher Positionen täuscht. So gilt auch allgemein, dass in den allermeisten Ländern – zumindest dort, wo ein öffentlicher Diskurs über das Klonen überhaupt stattfindet – ausgesprochen kontrovers diskutiert wird. In den Verhandlungen bildeten sich dann zwei Blöcke heraus, angeführt von Costa Rica und Belgien. Costa Rica forderte, das Klonen sowohl für die Forschung als auch zur Fortpflanzung zu verbieten. Dieser Antrag konnte zuletzt mit der Zustimmung von immerhin 56 Staaten rechnen, darunter Spanien, Italien und die USA. Das deutsche Außenministerium wollte sich diesem Block hingegen nicht anschließen, sondern hielt mit Frankreich an der vereinbarten Konsens-Strategie fest. Überraschend übernahm dann Belgien den Inhalt des deutsch-französischen Papiers in die Formulierung eines Gegenantrags. Dieser beabsichtigte nur das Fortpflanzungs-Klonen zu verbieten, das Forschungs-Klonen dagegen nationalen Regelungen zu überlassen. Dieser Antrag konnte mit der Zustimmung von Großbritannien, China und weiteren 30 Staaten rechnen. Obwohl er stark an das deutsch-französische Strategiepapier angelehnt war, wollte das deutsche Außenministerium auch diesen Antrag nicht unterstützen. Eine Begründung lautete, dass die Verpflichtung, das Forschungs-Klonen zu regeln, zu schwach formuliert sei. Die Haltung lässt sich aber auch so verstehen, dass mit einer Kampfabstimmung das deutsch-französische Ziel, einen Konsens der Staatengemeinschaft herbeizuführen, verfehlt worden wäre. Mit der Stimme Deutschlands wurde schließlich eine Abstimmung verhindert. Die Verhandlungen in der Generalversammlung wurden auf Vorschlag der vom Iran angeführten Gruppe islamischer Länder zunächst für zwei Jahre ausgesetzt und die Arbeit an einem Konventions-Entwurf in eine Arbeitsgruppe verwiesen. Mittlerweile hat sich die Situation wieder verändert: Jetzt sollen die Konventionsverhandlungen Oktober 2004 in der Generalversammlung fortgesetzt werden.

Und wie soll es jetzt weitergehen?

Das Verhalten Deutschlands bei den UN-Verhandlungen hat hierzulande eine Debatte ausgelöst, ob die Regierungslinie den Auftrag des Parlaments unterlaufen hat oder nicht. Angesichts der im Bundestag mehrheitlich vertretenen Haltung muss nicht von heute auf morgen mit einem Umsturz der Werthaltungen und einer Liberalisierung der deutschen Rechtslage gerechnet werden. Es scheint deshalb eher unwahrscheinlich, dass sich die Regierung mit der verfolgten Strategie ein Türchen für das Forschungs-Klonen auch für die deutsche Forschung offen halten wollte. Von einer liberalen internationalen Regulierung des Forschungs-Klonens würden interessierte deutsche Forscher nämlich kaum profitieren. Es bleibt die Frage, ob die deutsche Strategie retrospektiv betrachtet richtig war, die ja letztlich zwar eine Kampfabstimmung verhindert hat, damit aber in Kauf nehmen musste, dass bislang überhaupt keine Regulierung des Klonens verabschiedet werden konnte. Für ein Totalverbot – unter Einschluss der USA - hätte die Signalwirkung gesprochen - auch wenn es nicht von allen Staaten mitgetragen würde. Die Kritiker des Forschungs-Klonens in diesen Ländern wären dadurch gestärkt worden. Andererseits könnte ein nicht im Konsens der Staatengemeinschaft getragenes Klon-Verbot die Antinoris und Zavos nicht daran hindern, ihr Vorhaben dort weiter zu verfolgen, wo die Konvention nicht mitgetragen wird. Letzteres spricht für die deutsch-französische Initiative, sich international vorrangig auf ein Verbot des Fortpflanzungs-Klonens zu verständigen. Allerdings würde davon das Signal ausgehen, das Forschungs-Klonen könne abhängig vom jeweiligen kulturellen und religiösen Wertekontext so oder so beurteilt werden.

Wo bleibt die Zivilgesellschaft?

Die Verhandlungen über eine internationale Klonkonvention machen aber noch ein weiteres Problem deutlich: Viele Delegationen orientierten sich offenbar stärker an ihren jeweiligen nationalen Diskussions- und Interessenslagen als an den internationalen Regulierungserfordernissen. Angesichts der Tatsache, dass die biomedizinische Forschung nicht an nationale Territorien gebunden ist und “Insellösungen” jederzeit ausnutzen kann, fehlt ganz offensichtlich ein internationaler zivilgesellschaftlicher Diskurs, auf den sich internationale Regulierungs-Initiativen beziehen könnten und müssten. Genauer gesagt: Es fehlt an einem zivilgesellschaftlichen Diskurs jenseits der oder unabhängig von der Wissenschaft. Denn die Wissenschaft hat in diesem Jahr sehr wohl durch internationale Verlautbarungen ihren Willen zur Einflussnahme deutlich bekundet: So hat das InterAcademy Panel, eine Dachorganisation für die nationalen Akademien der Wissenschaften, Ende August in einer von 67 seiner 90 Mitglieder unterzeichneten Erklärung eine UN-Konvention gegen das Fortpflanzungs-Klonen und die Erlaubnis des Forschungs-Klonens gefordert.(17) Einen ersten kleinen Schritt, einen solchen internationalen zivilgesellschaftlichen Diskurs zu initiieren, unternahm die Heinrich Böll Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Center for Genetics and Society aus Kalifornien und dem Institut Mensch Ethik und Wissenschaft (Berlin) mit der Konferenz “Within and Beyond the Limits of Human Nature”, die im Oktober 2003 in Berlin stattfand.(18) Rund 90 Vertreter und Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft aus 30 Ländern aller Kontinente diskutierten vor allem strategische Fragen einer internationalen Vernetzung. Trotz unterschiedlicher Positionen zu einzelnen Themen zeigten sich hier Chancen für eine zukünftige, globale Zusammenarbeit – mit Blick auf das Klonen und für andere Felder der biomedizinischen Forschung.

Fußnoten:

  1. Wir verwenden hier die Begriffe “Forschungs-Klonen” und “Fortpflanzungs-Klonen” statt der eingeführten Begriffe “therapeutisches Klonen” und “reproduktives Klonen”, um nicht den Eindruck zu erwecken, es ginge heute schon um entwickelte therapeutische Optionen. Vgl. Mieth, Dietmar (2001), Die Diktatur der Gene. Biotechnik zwischen Machbarkeit und Menschenwürde. Herder, Freiburg i.Br.
  2. Der Artikel erschien in “Die Woche” vom 20. Dezember 2000.
  3. “Aus Brüssel kommen zu viele schädliche Gesetze”. Interview mit Wolfgang Clement und dem niederländischen Wirtschaftsminister Laurens Jan Brinkhorst in der Süddeutschen Zeitung vom 25/26.09.2004.
  4. Nationaler Ethikrat: Stellungnahme zu “Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken”, Berlin 13.09.2004, S. 70.
  5. Francoise Baylis, “Canada bans human cloning”, Hastings Center Report, May-June 2004, S. 5.
  6. Chan, Chee-Khoon (2003), Commodification and Market Driven Biomedical Research. Vortrag auf der Berliner Konferenz “Within and Beyond the Limits of Human Nature”, Oktober 13-15, 2003. www.biopolitics-berlin2003.org
  7. Vgl. zu diesen Argumenten: Schneider, Ingrid (2001), Embryonale Stammzellforschung – eine ethische und gesellschaftspolitische Kritik. In: Graumann, Sigrid (Hg.), Die Gen-Kontroverse. Grundpositionen. Herder, Freiburg i.Br., S. 128-147. Sowie: Kollek, Regine (2001), Falsche Rechtfertigungen und vernachlässigte Alternativen. Ebenfalls in: Graumann (Hg)., S. 148-156.
  8. Vgl. hierzu Schneider, Ingrid (2003), Gesellschaftliche Umgangsweisen mit Keimzellen: Regulation zwischen Gabe, Verkauf und Unveräußerlichkeit. In: Graumann, Sigrid/Schneider, Ingrid (Hg.), Verkörperte Technik – entkörperte Frau. Biopolitik und Geschlecht. Campus, Frankfurt a.M., S. 66-80.
  9. Science 23. Mai 2003.
  10. Jaenisch, Rudolf (2003), Die Biologie des Kerntransfers und das Potential geklonter embryonaler Stammzellen: Implikationen für die Transplantationstherapie. In: Klonen in biomedizinischer Forschung und Reproduktion. Wissenschaftliche Aspekte – Ethische, rechtliche und gesellschaftliche Grenzen. Hg. Ludger Honnefelder, Dirk Lanzerath, Bonn, S.221-249.
  11. Nationaler Ethikrat: Stellungnahme zum Klonen, S. 46; Jens Reich: “Empirische Totipotenz und metaphysische Gattungszugehörigkeit bei der moralischen Beurteilung des vorgeburtlichen Lebens”. Zeitschrift für medizinische Ethik (50) 2004, S.115-130, besonders die Schlussfolgerung S. 130:”Das therapeutische Klonen verwendet keinen Menschen im nomativen Sinn des Wortes, kann also nicht kategorisch verboten werden...”
  12. Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa, dem Europäischen Rat am 20.06.2003 überreicht: Präambel Teil I (“zentrale Stellung des Menschen”), Art. I-2 (“Achtung der Menschwürde”), Präambel Teil II (“Würde des Menschen”), Art.II-1 (“Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.”)
  13. Art. 1 dieses Zusatzprotokolls: “Verboten ist jede Intervention, die darauf gerichtet ist, ein menschliches Lebewesen zu erzeugen, das mit einem anderen lebenden oder toten menschlichen Lebewesen genetisch identisch ist.”
  14. Bundestagsdrucksache 15/463 vom 18.02.2003
  15. Vgl. die Übersicht im Policy Paper des Center for Genetics and Society “National Policies Governing New Technologies of Human Genetic Modification: A preliminary survey” ( http://www.genetics-and-society.org/policies/survey.html)
  16. In den USA gibt es keinerlei gesetzliche Beschränkung der biomedizinischen Forschung – geregelt wird hier über die öffentliche Forschungsförderung: Die staatlichen National Institutes of Health (NIH) dürfen Forschungsgelder für die Forschung an bereits hergestellten embryonalen Stammzelllinien bewilligen. Forschungsprojekte mit eigens für die Forschung erzeugten Embryonen, das Einbringen menschlicher Zellen in tierische Eizellen sowie das ”therapeutische” und das ”reproduktive” Klonen dürfen nicht gefördert werden. Für die Privatwirtschaft gibt es keine derartigen Restriktionen. In einigen Bundesstaaten der USA gibt es sogar Gesetzesinitiativen, die das Forschungs-Klonen ausdrücklich erlauben sollen.
  17. http://www4.nationalacademies.org/iap/iaphome.nsf/weblinks/WWWW-5RHFLT?….
  18. Die Konferenz ist dokumentiert unter: http://www.biopolitics-berlin2003.org
GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
166
vom Oktober 2004
Seite 36 - 40

Andreas Poltermann hat Germanistik, Politikwissenschaft und Philosophie an der Universität Göttingen studiert und wurde mit einer rechtsphilosophischen Arbeit im Fach Politikwissenschaft promoviert. Seit 1998 Referent für Bildung und Wissenschaft der Heinrich Böll Stiftung Berlin.

zur Artikelübersicht

Sigrid Graumann ist Professorin für Ethik an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum.

zur Artikelübersicht

Die Gesetzeslage

Schon seit 1990 ist in Großbritannien die Forschung mit menschlichen Embryonen bis zum 14. Tag der Entwicklung zur Verbesserung von fortpflanzungsmedizinischen Behandlungsmethoden rechtlich zulässig. Im Dezember 1998 wurden dort dann die Empfehlungen der Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) und der Human Genetics Advisory Commission publiziert, denen zufolge das Klonen für die Forschung, nicht aber für die Fortpflanzung zugelassen werden solle. Im Dezember 2000 fiel dann die Entscheidung im britischen Parlament, die embryonale Stammzellforschung und das Forschungs-Klonen zuzulassen. Das Fortpflanzungs-Klonen wurde mit dem Gesetz verboten. In Deutschland dagegen verbietet das Embryonenschutzgesetz von 1990 jegliche Form der Verwendung von Embryonen für die Forschung. Zudem verstößt das Klonen von Embryonen unabhängig von dessen Zielsetzung grundsätzlich gegen das im Embryonenschutzgesetz verankerte Klonverbot (§6). (sg und ap)

Bundesrat macht Druck

Auf Antrag Bayerns fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich bei den Vereinten Nationen für ein umfassendes Klonverbot ein zusetzen. In einer Bundesratsdrucksache 583/1/04 vom 13.09.04 heißt es: “Der Bundesrat lehnt jede Form des Klonens menschlicher Embryonen ab.” Ferner weist der Bundesrat darauf hin, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung wiederholt aufgefordert habe, “sich für ein umfassendes weltweites Klonverbot einzusetzen. (...) Der Bundesrat nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass auf Ebene der Europäischen Union zur Zeit über einen Vorschlag diskutiert wird, der vorsieht, dass die Vereinten Nationen (...) eine politische Erklärung abgeben sollen, in der jene Formen des Klonens geächtet werden, die der Menschenwürde zuwiederlaufen. Von einem ausdrücklichen Verbot des reproduktiven Klonens und des Forschungsklonens soll nicht mehr die Rede sein.” Mit einer solchen Formulierung würde den Einzelstaaten die Beurteilung verschiedener Klonverfahren und –ziele überlassen. (mf)

UN-Fahrplan:

Am 21. Oktober wurden die Beratungen zur internationalen Klonkonvention wieder aufgenommen. Bis zum 11. November soll der zuständige Rechtsausschuss seine Beratungen abgeschlossen haben. (mf)

Zwei Zielsetzungen, eine Methode

Beim Klonen wird einer Körperzelle der Zellkern entnommen und in eine Eizelle eingeschleust, deren Kern zuvor entfernt wurde. Nach einer Stimulation können sich die Eizellen mit dem neuen Erbgut im Labor teilen und zu Embryonen entwickeln. Bis zu diesem Schritt unterscheiden sich das Forschungs-Klonen und das Fortpflanzungs-Klonen nicht voneinander. Die meisten geklonten Embryonen gehen auf einer frühen Entwicklungsstufe zugrunde. Die wenigen geborenen Tiere sind zumeist schwer krank, sie leiden unter anderem an Herz- und Lungenschäden, Übergröße, Arthritis, Fettsucht und Krebs. Bis zur Geburt des ersten Klon-Schafs waren 276 Versuche gescheitert.(1) Im Februar veröffentlichte das Wissenschaftsmagazin “Science” die Nachricht, dass es einer südkoreanischen Forschergruppe erstmals gelungen sei, menschliche Embryonen zu klonen und daraus entwicklungsfähige Stammzellen zu gewinnen. Die Forscher entnahmen 16 Frauen insgesamt 242 Eizellen, mit denen die Klonexperimente durchgeführt wurden. Daraus entwickelten sich 30 fünf Tage alte Embryos (Blastozysten), denen 20 Stammzellen entnommen wurden, aus denen sich schließlich eine einzige Stammzelllinie gewinnen ließ. Diese wiederum entwickelte sich weiter zu Vorläuferzellen verschiedener Gewebe.(2) Dies wird als erster Schritt zur Therapieentwicklung gewertet. Es sei aber, so der Stammzellforscher Rudolf Jaenisch, “noch jahrelange Forschungsarbeit notwendig, bevor an eine Übertragung der Stammzellen auf den Menschen gedacht werden könne”.(3) (Sigrid Graumann/ Andreas Poltermann)

Fußnoten:

  1. Vgl. hierzu den weiterführend den Bericht “Klonen von Tieren” des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags, 14. Wahlperiode, vom 2. August 2000. Drucksache 14/3968.
  2. Science, 12. März 2004.
  3. Spiegel online, 12. Februar 2004.

Nur durch Spenden ermöglicht!

Einige Artikel unserer Zeitschrift sowie unsere Online-Artikel sind sofort für alle kostenlos lesbar. Die intensive Recherche, das Schreiben eigener Artikel und das Redigieren der Artikel externer Autor*innen nehmen viel Zeit in Anspruch. Bitte tragen Sie durch Ihre Spende dazu bei, dass wir unsere vielen digitalen Leser*innen auch in Zukunft aktuell und kritisch über wichtige Entwicklungen im Bereich Biotechnologie informieren können.

Ja, ich spende!  Nein, diesmal nicht