Heiße Phase
CETA wurde unterzeichnet - und jetzt?
Die gute Nachricht: CETA ist noch nicht in trockenen Tüchern. Die schlechte: Es könnte bald soweit sein. Will die Protestbewegung das verhindern, muss sie sich im kommenden Jahr ins Zeug legen.
Nun ist es soweit: CETA ist in der heißen Phase der parlamentarischen Abstimmungen angekommen. Das geplante Freihandels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada hat damit TTIP als Schwerpunkt im Kampf um neoliberale Handelsabkommen abgelöst - zumal letzteres seit der Wahl von Donald Trump zum zukünftigen US-Präsidenten ohnehin eine ungewisse Zukunft hat.1
Ende Oktober wurde CETA von EU-Ratspräsident Tusk, EU-Kommissionschef Juncker und dem kanadischen Ministerpräsidenten Trudeau unterzeichnet. Vorausgegangen war ein siebenjähriger Verhandlungsprozess, der weitgehend im Verborgenen stattgefunden hat und dessen Ergebnis ein 1.600 Seiten umfassendes Dokument ist. Dieses liegt seit September 2014 der Öffentlichkeit vor, seit Februar dieses Jahres in deutscher Übersetzung. Ergänzt wird es durch zahlreiche Zusatzerklärungen, in denen die EU-Staaten erläutern, wie der Vertrag aus ihrer Sicht auszulegen sein wird. Die bekannteste Zusatzerklärung ist sicherlich diejenige, die auf Drängen der belgischen Region Wallonien zustande gekommen ist. Jedoch: Diese Erklärungen sind nur Zusätze zum eigentlichen Abkommen und bieten keine rechtssichere Verbesserung!
Nächste Schritte
Nun ist das EU-Parlament am Zug, das grünes Licht für die Ratifizierung von CETA geben muss. Die Entscheidung der Abgeordneten war bereits für den Dezember angekündigt gewesen, ist nach weitreichenden Protesten jedoch auf Anfang Februar verschoben worden. Auch die Beteiligung mehrerer Fachausschüsse - die im normalen parlamentarischen Betrieb eigentlich üblich ist - musste im Falle von CETA erst durch Proteste erstritten werden. Immerhin: Die Abstimmung des Sozial- und Beschäftigungsausschusses Ende Dezember nährte die Hoffnung, dass das Parlament CETA am Ende doch ablehnen könnte. Genau das forderte die Mehrheit der Ausschussmitglieder; eine Begründung dafür war ein zu erwartender Verlust von über 200.000 Arbeitsplätzen - 19.000 davon in Deutschland.2
Bei der Abstimmung im Plenum Anfang Februar müssten dann etwa 270 der 751 Abgeordneten mit Nein stimmen, um CETA aktiv zu verhindern. Auch bei einer großen Zahl an Enthaltungen könnte das Abkommen jedoch scheitern. Beide Szenarien sind nicht ausgeschlossen, erscheinen derzeit aber wenig wahrscheinlich. Gibt das EU-Parlament grünes Licht, werden weite Teile vorläufig in Kraft treten.3 Damit CETA vollständig in Kraft tritt, muss es erst von allen 28 Staaten ratifiziert werden. Das wird dauern - und der Erfolg ist nicht garantiert: In Belgien beispielsweise ist dafür die Zustimmung aller Regionalparlamente nötig. In den Niederlanden ist ein bindendes Volksbegehren gegen CETA möglich, das gerade vorbereitet wird. Und in Deutschland muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen - die kürzlich angetretene rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin hat in ihrem Koalitionsvertrag bereits festgehalten, genau dies nicht zu tun. In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind derzeit Volksbegehren in Vorbereitung. Sind sie erfolgreich, könnten sie die jeweilige Landesregierung dazu zwingen, im Bundesrat Nein zu sagen.4
Alternativen
Für die starke Protestbewegung gegen CETA und TTIP gibt es also auch im nächsten Jahr - und voraussichtlich darüber hinaus - viel zu tun. Neben den Kampf um die Abwehr der geplanten Abkommen wird dabei zunehmend die Frage nach Alternativen treten. Gerade angesichts des Rechtsrucks in einigen Ländern der EU und darüber hinaus werden Konzepte für eine global gerechte Handelspolitik diskutiert und präsentiert werden müssen. Diese Debatte hat bereits angefangen und wird im kommenden Jahr fortgeführt.
- 1Ein Ende der TTIP-Verhandlungen unter Trump ist jedoch keineswegs sicher, siehe dazu auch den Beitrag von Cornelia Reetz vom 07.12.16 auf www.blog.campact.de oder www.kurzlink.de/gid239_v.
- 2Die Empfehlung des Ausschusses ist zu finden unter www.europarl.europa.eu oder www.kurzlink.de/gid239_u.
- 3Teile von CETA, die die Kompetenz der Mitgliedstaaten berühren, treten nicht vorläufig in Kraft. Darunter fallen unter anderem die umstrittenen Klauseln zum Investorenschutz.
- 4Mehr Infos zu den Volksbegehren unter www.volksbegehren-gegen-ceta.de, www.nrw-gegen-ceta.de sowie www.sh-stoppt-ceta.de.
Anne Bundschuh arbeitet beim Forum Umwelt und Entwicklung und koordiniert dort das Netzwerk Gerechter Welthandel. Von 2012 bis 2017 war sie Mitarbeiterin des GeN.
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