Kennzeichnung international / Moratorium bestätigt!
Treffen der Vertragsstaaten der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD)
Kennzeichnung international
Bei der Vertragsstaaten-Konferenz des Biosicherheits-Protokolls (Cartagena-Protokoll) ist es erst in letzter Minute zu einer Einigung gekommen. Dem jetzt beschlossenen Kompromiss zufolge wird es bei der Kennzeichnung von LMO (wie gentechnisch veränderte Organismen unter dem Biosicherheits-Protokoll genannt werden) im Handel zwischen Staaten eine Übergangsfrist geben, in der Exporteure nur eine relativ schwache Kennzeichnungspflicht befolgen müssen. Bis zum Jahr 2012 muss die solide Formulierung "enthält LMO" nur dann verwendet werden, wenn durch so genannte "Identity Preservation" (IP)-Systeme festgestellt wurde, aus welchen Sorten eine Lieferung besteht. IP-Systeme finden Anwendung, wenn Lieferungen eine bestimmte Reinheit erreichen sollen. Unterliegt eine Lieferung keiner Kontrolle unter einem IP-System, dann reicht für die Dauer der Übergangsfrist die Bezeichnung "kann LMO enthalten". Ab 2012 soll eine genauere Kennzeichnung notwendig werden, die jetzt verabschiedete Formulierung dazu wurde kurz vor Schluss von "view to adopting" in "view to considering" abgeschwächt - die Vertragsstaaten des Protokolls sollen 2012 eine Entscheidung in diesem Sinne "erwägen" und nicht - wie es zunächst vereinbart worden war - "verabschieden" - in der internationalen Diplomatensprache ein nicht unbedeutender Unterschied. Diese zu erwägende Kennzeichnung ab 2012 müsste dann deutlich erkennen lassen, ob eine Lieferung LMO enthält und - gegebenenfalls - um welche es sich dabei handelt. Dabei sollen der umgangssprachliche, der wissenschaftliche, der Handelsname und der so genannte unique identifier Verwendung finden. Letzterer ist ein international verwendeter Code, der die Pflanzenart mit der genauen Art ihrer gentechnischen Veränderung beschreibt (zum Beispiel Mais MON810-6). "Wir können mit dem Kompromiss zufrieden sein", so Lim Li Lin, malaysische Expertin vom Third World Network. "Die NGO [Nichtregierungsorganisationen] haben mit ihren Positionen Federn lassen müssen, aber es hätte schlimmer kommen können." Als Erfolg werten die NGO, dass die "unbeabsichtigte Verschmutzung" auch dokumentiert werden muss. Gerade dagegen sind die Getreide- und Gentechnikkonzerne angegangen. Als Niederlage empfinden die NGO, dass für die Ausnahmeregel im Übergang kein Enddatum festgelegt wurde und das Recht für Länder, auf diese Ausnahme zurückzugreifen, nicht definiert wurde. (pau)
Moratorium bestätigt!
Kurz vor dem Treffen der Vertragsstaaten der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) hatte - neben Neuseeland, Kanada und Australien - auch noch Großbritannien deutlich gemacht, das De-facto-Moratorium für die Freisetzung von Terminator-Pflanzen aufweichen zu wollen. Nichtsdestotrotz hat sich das Plenum der Konvention über die Biologische Vielfalt Ende März im brasilianischen Curitiba für die Bestätigung des Moratoriums aus dem Jahre 2000 entschieden. Damit wurde eine Empfehlung zurückgewiesen, die erst im Januar im spanischen Granada ausgesprochen worden war. Dieser Empfehlung der so genannten Arbeitsgruppe zum Artikel 8j der CBD zufolge hätten gentechnisch veränderte Pflanzen mit der Terminator-Technologie - auf der Basis einer Fall-zu-Fall-Entscheidung und dem Vorsorgeprinzip folgend - unter Umständen in die Umwelt freigesetzt werden können. Trotzdem ist auch die jetzige Bestätigung des Moratoriums nur ein kleiner Schritt. Langfristig kann nur eine Ächtung der auch als GURTs (genetic use restriction technologies; etwa: gentechnische Methoden, durch die die Verwendbarkeit von Saatgut für eine Wiederaussaat im Folgejahr eingeschränkt wird) bezeichneten Methoden Sicherheit für die Nahrungssouveränität bringen. In Deutschland setzen sich mehr als dreißig Organisationen für die Ächtung der Terminator-Technologie ein, darunter die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der BUND und das Gen-ethische Netzwerk. Die Arbeit der internati-onalen Kampagne wird unter anderem mit Informationsarbeit, einer Unterschriften-Aktion und mit der Übergabe einer Protestnote an den kanadischen Botschafter in Berlin unterstützt. (pau)
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