Kurz notiert - Politik & Wirtschaft
US-Gesetz gegen Diskriminierung
Am 21. Mai unterzeichnete US-Präsident George Bush den „Genetic Information Non-Discrimination Act“, kurz GINA. Das Gesetz war vorher vom US-Kongress fast einstimmig und vom US-Senat einstimmig angenommen worden. Es verbietet prinzipiell ArbeitgeberInnen und Versicherungen, von ArbeiterInnen oder KundInnen zu verlangen, prädiktive Gentests machen zu lassen oder deren Ergebnisse offen zu legen. ArbeitgeberInnen dürfen aufgrund eines Gentestes weder eine Einstellung ablehnen, noch jemandem kündigen. Die Beweispflicht, von einem intentionalen Akt der Diskriminierung betroffen zu sein, liegt jedoch bei den Opfern. Sie können von den ArbeitgeberInnen bis zu 300.000 US-Dollar Schadensersatz einklagen. Krankenversicherungen dürfen den Versicherungsschutz und die Höhe von Prämien nicht von Gentests abhängig machen. Eine große Gesetzeslücke von GINA ist: Das Gesetz erstreckt sich nicht auf Lebens- und Pflegeversicherungen. Und es bezieht sich nur auf Informationen über „noch gesunde“, nicht bereits erkrankte Personen. Eine weitere Kritik ist, dass das Gesetz völlig darauf verzichtet, die Gentest-Industrie selbst zu regulieren. Schließlich wenden KritikerInnen ein, dass oftmals dieselben Gesundheitsinformationen auch durch nicht-genetische Tests zugänglich sind. Die demokratische Abgeordnete Louise Slaughter feierte das Gesetz dennoch als „Sieg für jeden Amerikaner“, denn fast jeder habe „eine Veranlagung für irgendeine genetische Funktionsstörung“. (bionews, 02.06.08; The Washington Post, 27.05.08; New York Times, 02.05.08; Ärzte Zeitung, 15.05.08) (sus)
Britisches Parlament für Forschung
Das britische Unterhaus hat in einer Reihe von Abstimmungen durchweg für forschungsli- berale Regelungen gestimmt. Anlass ist der Gesetzgebungsprozess für das Human Fertilisation and Embryology Bill (Gesetz für Embryonenforschung und Fortpflanzungsmedizin). Bisher hat die Behörde Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) viele der zur Debatte stehenden Verfahren im Einzelfall entschieden und Lizenzen erteilt. Jetzt werden diese Lizenzen nachträglich gesetzlich abgesegnet. Besonders viel Aufsehen erhielt die Abstimmung zu dem Antrag, die Chimärenforschung zu verbieten. Damit ist die Verbindung einer entkernten Tier-Eizelle mit einem menschlichen Zellkern gemeint. Mit 336 gegen 176 Stimmen lehnten die Abgeordneten dieses Verbot ab, behielten also die Erlaubnis im aktuellen Gesetzesentwurf bei. Auch der Versuch, die Herstellung „echter“ Hybride, also Mischwesen aus 50 Prozent Tier und 50 Prozent Mensch zu verbieten, wurde abgelehnt. Ebenso scheiterte der Versuch, die Herstellung von „Rettungskindern“ zu untersagen an 342 gegen 163 Stimmen. Damit ist die Auswahl derjenigen Embryonen in der Präimplantationsdiagnostik gemeint, die sich als zukünftige Zellspender für ein krankes Geschwisterkind eignen. Enger fiel die Abstimmung gegen die Forderung aus, vor IVF-Verfahren müsse geprüft werden, ob das Kind „einen Vater braucht“, wie es bisher in den Regula-rien der HFEA steht. Mit 290 gegen 222 stimmten die Abgeordneten - mit dem Hinweis auf die Diskri-minierung lesbischer Paare - gegen dieses Prüfkriterium. Den ParlamentarierInnen wurde ein unabhängiges Votum erlaubt, so dass die Mehrheiten quer zu den Parteien verliefen. (BBC News Online, 19.05.08; bionews, 27.05.08) (sus)
USA: Ausweitung der Gendatenbank
DNA-Profile sollen in den USA in Zukunft nicht nur von verurteilten Schwerverbrechern, sondern von jedem, der wegen eines kriminellen Vergehens gegen Bundesrecht festgenommen wurde, gespeichert werden. Auch die Daten von AusländerInnen dürfen dann erstmals in die Datenbank des FBI aufgenommen werden. Tritt die Gesetzesänderung in Kraft, könnten das FBI, der Grenzschutz und andere Bundesbehörden DNA-Proben auch dann entnehmen, wenn der Betroffene nicht verurteilt worden ist. Dies schließt natürlich hunderttausende meist lateinamerikanische Ausländer ein, die festgenommen werden, weil sie sich illegal in den USA aufhalten. Experten erwarten so einen jährlichen Anstieg der in der Datenbank gespeicherten Daten um 1,2 Millionen Proben. Die USA besitzen schon heute die größte krimi-nalistische Datenbank der Welt, mit fast sechs Millionen Proben. Immigranten-Verbände kritisieren, dass illegale Einwanderer durch diese Praxis als Kriminelle abgestempelt werden. Zudem sei zu befürchten, so Datenschützer, dass die genetischen Informationen in der Datenbank verbleiben, auch wenn eine Anzeige zurückgezogen wurde oder ein Freispruch erfolgte. (Washington Post, 17.04.08; Berliner Zeitung, 18.04.08) (ts)
Patentierung „klimarelevanter Pflanzengene“
Biotechnologieunternehmen versuchen zunehmend, Pflanzengene patentieren zu lassen, die bei Nutzpflanzen in Zusammenhang damit stehen, dass diese unter erschwerten Umweltbedingungen noch gedeihen können. Dazu gehören zum Beispiel extreme Temperaturen oder große Trockenheit beziehungsweise hohe Niederschlagsmengen. Nach Angaben der kanadischen Nichtregierungsorganisation ETC Group sind von den Unternehmen insgesamt 532 Patent-Akten, die so genannte „klimarelevante“ Gene betreffen, eingebracht worden. Die Organisation befürchtet, dass das Wissen über diese Gene vor allem bei der Züchtung gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen eingesetzt wird, um diese widerstandsfähiger gegen bestimmte Umwelteinflüsse zu machen - angesichts des Klimawandels eine gute Gelegenheit, gv-Nutzpflanzen auf dem Markt zu etablieren, so die ETC Group. Durch die Konzentration auf die Ent-wicklung solcher gv-Pflanzen stünden Ressourcen für tragfähigere Maßnahmen zum Umgang mit dem Klimawandel nicht mehr zur Verfügung. Über die Patente werde die Macht der Konzerne weiter gestärkt, unabhängige Forschung verhindert und das Recht der Bauern, ihre Saaten aufzubewahren und auszutauschen, untergraben. Schon heute kontrollieren die zehn größten Saatgut-Hersteller und Biotechnologieunternehmen 57 Prozent des Saatgutmarktes. (PM ETC Group, 13.05.08; ETC Group Communiqué, Mai/Juni 08, unter www.etcgroup.org; www.pressetext.de, 20.05.08; www.nature.com, 16.05.08) (ts)
Lobby für nicht zugelassene GVO
In einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Agrarausschusses des Bundestages haben verschiedene Verbände aus dem landwirtschaftlichen Sektor ihrer Forderung nach einem Schwellenwert für in der Europäischen Union nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Nachdruck verliehen. Die Verbände, darunter der Deutsche Bauernverband, der Raiffeisenverband und der Deutsche Verband Tiernahrung, sehen die Gefahr, dass die strikte „Nulltoleranz” der EU in diesem Bereich bereits in den nächsten Jahren zu einer Verknappung der Futtermittel und in einem zweiten Schritt zu einer Verteuerung europäischer Fleischwaren kommen wird. Insbesondere neue gv-Sojasorten, die schon in diesem Jahr in den USA und nach Meinung von in dem Brief zitierten Experten ab 2009 auch in Süd-amerika angebaut werden, sollen dazu führen, dass eventuelle Verunreinigungen zu einem Importstopp nach Europa führe. Die Verbände fordern unter anderem, dass die Zulassung von GVO in Europa beschleunigt werden müsse. („Rohstoffversorgung sichern”, Verbändebrief 05/2008) (pau)
EU: Saatgut-Schwellenwerte für Verunreinigungen mit GVO
Auf einem Treffen mit Beteiligten aus dem Bereich Saatgut, das im April dieses Jahres in Brüssel stattfand, hat die Kommission der Europäischen Union (EU) erste Ergebnisse einer Online-Umfrage zu den Schwellenwerten für die Verunreinigung von konventionellem und ökologischem Saatgut mit gentechnisch verändertem Material vorgestellt. Seit etwa fünf Jahren strebt die Kommission eine Regelung in dieser Sache an. Im letzten Jahr führte sie die Umfrage durch, die unter anderem wegen kurzer Fristen und der aus-schließlich in englischer Sprache vorliegenden Fragebögen kritisiert worden war. Wie die Initiative Save our Seeds (SOS) der Zukunfts-stiftung Landwirtschaft berichtet, haben 60 Prozent der Antwortenden die These zurückgewiesen, dass es „unmöglich sei, völlige Gentechnikfreiheit zu erreichen”. Außerdem seien, so SOS weiter, 70 Prozent nicht damit einverstanden, „Kennzeichnungsschwellenwerte einfach nur so niedrig anzusetzen, wie es ‘machbar und proportional’ wäre”. Die höchste Zustimmung bekam ein Schwellenwert von 0,1 Prozent, andere von der Kommission vorgeschlagene Werte, 0,3 und 0,5 Prozent, wurden von einer großen Mehrheit, 70 Prozent, abgelehnt. Bis Ende Juni sollen verschiedene Optionen erarbeitet werden, über die dann im weiteren politischen Prozess entschieden werden soll. (Info-Schreiben von SOS, April 2008, www.zs-l.de) (pau)
Nano mit Risiko
Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen haben eine Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien gefordert. In einem Positionspa-pier verdeutlichen sie außerdem die Notwendigkeit der Intensivierung der Risikoforschung und der Schaffung von Transparenz über potentielle Chancen und Risiken. Nicht nur die Unbedenklichkeit für die Verbraucher, sondern auch für die Umwelt müsse sichergestellt werden, und das über den gesamten Lebenszyklus der Produkte. Zur Zeit sind europaweit schätzungsweise etwa 600 Nanoprodukte auf dem Markt – ohne jede Risikoprüfung. Eine verbindliche Definition der Begriffe „Nanopartikel“ und „Nanomaterialien“, die von nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien festgelegt wird, ist laut Positionspapier die unabdingbare Voraussetzung für das weitere Vorgehen. Denn bislang gibt es weder eine solche Definition, noch eine anerkannte Messmethodik geschweige denn eine Kennzeichnungspflicht. Für die Verbraucher ist es somit nicht möglich, zu erkennen, ob ein Produkt Nanomaterialien enthält oder nicht – auch wenn dieses ausdrücklich als „Nano“ ausgelobt sein sollte. (PM Verbraucherzentrale Bundesverband, 06.05.08) (ts)
Feldbefreiung: terroristische Tat
Europol hat eine Aktion von Gentechnikgeg-nern in Portugal als „terroristisch“ eingestuft. In ihrem aktuellen Report hat die europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag eine Feldbefreiung, bei der ein Hektar gentechnisch veränderte Maispflanzen umgeknickt und ausgerissen wurden, als Umweltterrorismus („environmental terrorism“) bezeichnet. Circa 150 Personen hatten an der ansonsten friedlichen Aktion des „Movimento Verde Eufemia“ am 17. August 2007 in Silves teilgenommen – der ersten Feldbefreiung in Portugal. Schon die portugiesischen Medien hatten den Vorfall dementsprechend dargestellt: von „nichtidentifizierbaren Extremisten“, von „Terror“ sowie „Ökofaschisten“ war dort die Rede. Die portugiesische Kriminalpolizei bezeichnete die Aktion als „Öko-Terrorismus“ und so fand sie nun auch Eingang in den Europol-Report. („TE SAT 2008 – EU-Terrorism Situation and Trend Report“ als pdf unter: www.europol.europa.eu > publications; www.heise.de, 05.05.08; http://eufemia.ecobytes.net) (ts)
Elektronische Gesundheitskarte
8.500 Unterschriften gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wurden Mitte Mai dieses Jahres an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben. Die Aktion wurde veranlasst von der IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung) und von der Bürgerrechtsorganisation Komitee für Grundrechte und Demokratie. Nach etlichen Verzögerungen ist die Einführung der eGK nun auf Anfang 2009 angesetzt. Sie soll die bis-herige Krankenkassenkarte ersetzen und die komplette Versicherten-Akte digital und zentral speichern. Kritisiert wird hierbei die Verletzung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung sowie die Beschädigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses: Die ärztliche Schweigepflicht werde gravierend bedroht. Außerdem stimme eine solche zentra-listische Datenspeicherung die Versicherten auf eine Überwachung der ärztlichen Behandlung und der persönlichen Lebensführung ein. Ziel des eGK-Projektes, so manche kritischen Stimmen, sei vor allem die Exportförderung für ein Großprojekt der deutschen Telematikindustrie. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie rät daher den Versicherten, alle Anwendungen über die eGK - wie beispielsweise die Spei-cherung von Krankheits- und Behandlungs-Daten - nach Möglichkeit zu verweigern. (PM Komitee für Gesundheit und Demokratie e.V., IPPNW, 16.05.08; ippnw.de, 14.05.08) (nb)
Niederlande: Embryonenselektion
In den Niederlanden soll es künftig erlaubt sein, bei künstlich erzeugten Embryonen diejenigen auszusortieren, die ein hohes Brustkrebsrisiko aufweisen. Dies kündigte die für Gesundheit zuständige Staatssekretärin Jet Bussemaker im niederländischen Fernsehen an. Frauen mit einer genetisch bedingten Brustkrebserkrankung könnten dann im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik (PID) die Entscheidung treffen, weibliche Embryonen, die die mit Brustkrebs in Zusammenhang stehenden Gene BRCA-1 oder BRCA-2 tragen, nicht in ihre Gebärmutter einpflanzen zu lassen. Diese Disposition sei so bedrohlich, dass man sie dem Kind, das man bekommt, „nicht mitgeben will“, begründete die Staatssekretärin ihren Vorstoß. Das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, wird bei Menschen, die diese BRCA-Varianten aufweisen, mit 55 bis 85 Prozent angegeben. Ob, wann und in welchem Ausmaß eine Erkrankung eintreten wird, bleibt ungewiss. Noch streitet die niederländische Koalitionsregierung über das Vorhaben. In Deutschland ist die PID verboten. (ZEIT online, 27.05.08; NRC Handelsblad, 26.05.08) (ts)
Ethikrat diskutiert PID
Kaum ist der Deutsche Ethikrat in Amt und Würden, gibt es bereits erste Vorstöße, die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland neu zur Diskussion zu stellen. Fortpflanzungsmedizin sei eine der thematischen Prioritäten für den Rat, so die stellvertretende Vorsitzende, Medizinethikerin Christiane Woopen in einem Interview. Sie halte die Untersuchung von Embryonen vor Einpflanzung in die Gebärmutter in bestimmten Fällen für „ethisch vertretbar“. Ebenso „nicht für ethisch unvertretbar“ hält sie die Möglichkeit, so genannte „Rettungskinder“ herzustellen, wie es das britische Unterhaus jüngst erlaubt hat. Damit ist der Einsatz der PID gemeint, um diejenigen Embryonen auszusuchen, die einem bereits lebenden Geschwisterkind als Zellspender dienen können. Das Ethikratsmitglied Peter Radtke kritisierte diese Positionen und warnte davor, Menschen als „Ersatzteillager“ zu benutzen und nach der Devise zu handeln: „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten auf den Abfallhaufen“. Im Interview erklärte Woopen auch, der Ethikrat müsse sich mit der Frage der Chimärenbildung beschäftigen. (Kölner Stadt-anzeiger, 01.06.08; Ärzteblatt, 06.06.08) (sus)
Vorstöße zu Spätabbrüchen
Die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und die CDU/CSU-Fraktion haben sich auf Eckpunkte geeinigt, um Abtreibungen aufgrund medizinischer Indikation nach Pränataldiagnostik stärker staatlich zu kontrollieren. Klares gemeinsames Votum ist, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern, um eine Beratungspflicht für ÄrztInnen und eine Bedenkfrist von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch einzuführen. ÄrztInnen müssen dann auf das Recht jeder Frau auf psychosoziale Beratung hinweisen und sollen bei Unterlassen mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro belangt werden können. Ob dies auch eine Reform des Paragraphen 218 und eine Pflichtberatung für Schwangere bei medizinischer Indikation impliziert, blieb unklar. (Pressemitteilung BÄK und DGGG, 25.04.08; Ärzteblatt, 28.04.08; Ärzte Zeitung 07.05.08) (sus)
Sonder-Kindschaftsrecht
Seitdem ab Juni das neue Kindschaftsrecht in Kraft tritt, können deutsche Behörden gerichtlich einen Gentest bei Vater und Kind anordnen, um so genannte „Scheinvaterschaften“ anzufechten. Sie können damit den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Frage stellen, der mit der Sorge für ein Kind mit deutschem Vater - und damit deutschem Pass - begründet ist. Voraussetzung für diese neue staatliche Verfolgungsmöglichkeit: Das Kind muss unehelich sein und nicht mit dem Vater in einer Lebensgemeinschaft leben. Bei der letzten Reform des Kindschaftsrechts war 1998 gerade erst beschlossen worden, dass sich der Staat heraushält, wenn ein Mann und eine Frau einvernehmlich erklären, Eltern eines Kindes zu sein. Bei MigrantInnen gilt diese Privatsphäre - wie so oft - nun auch hier nicht mehr. Hildtrud Stöckner-Safari vom Verband binationaler Fami-lien und Partnerschaften fürchtet nun einen Generalverdacht gegen binationale uneheliche Kinder. (Neues Deutschland, 17.05.08) (sus)
Anfrage zu HPV-Impfung
Grüne Abgeordnete haben gegen die Antwort der Bundesregierung auf ihre Anfrage zur Patientensicherheit von HPV-Impfungen protestiert (siehe GID 187; Schwerpunkt GID 180). Die Bundesregierung verschleiere Risiken. Dr. Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss des Bundestages, erklärte: „Risiken und tatsächliche Wirksamkeit der Impfung gegen die Gebärmutterhalskrebs auslösenden humanen Papillomviren (HPV) sind ungeklärt, doch die Bundesregierung steckt den Kopf in den Sand.“ Er wies auf die unklaren plötzlichen Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung hin, nicht nur je ein Fall in Deutschland und Österreich, sondern auch auf 25 Todesfälle in den USA. Außerdem seien schwere Nervenschädigungen bei einzelnen Frauen aufgetreten. Schließlich erinnerte er an die noch unklare Wirksamkeit der Impfung und daran, dass die klinischen Studien noch nicht abgeschlossen sind. (Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, 30.05.08; Kleine Anfrage vom 28.4.08, Drucksache des Bundestages 16/8990; Antwort der Bundesregierung vom 26.05.08, www.barbara-steffens.de/ frauen gesundheit.htm) (sus)
Kalifornien: Millionen für die Stammzellforschung
271 Millionen Dollar erhalten zwölf kalifornische Universitäten und Forschungseinrichtungen für den Bau neuer Labore für die Stammzellforschung. Die For-schungsinstitute selbst wollen noch bis zu 560 Millionen Dollar für Bau und Ausstattung der Labore beisteuern. Der Kongress des US-Bundesstaates hat hiermit die größte Einzelsumme des staatlichen Stammzellforschungsplanes vergeben. Im Jahre 2004 waren in Kalifornien Gelder in Höhe von drei Milliarden Dollar für die Forschung an embryonalen Stammzellen bewilligt worden. Diese Gelder sollen innerhalb von zehn Jahren wissenschaftlichen Instituten zukommen. Bislang sind schon 270 Millionen Dollar in die Forschung geflossen. (Ärzteblatt, 09.05.08; Berliner Zeitung, 08.05.08) (ts)
Nur durch Spenden ermöglicht!
Einige Artikel unserer Zeitschrift sowie unsere Online-Artikel sind sofort für alle kostenlos lesbar. Die intensive Recherche, das Schreiben eigener Artikel und das Redigieren der Artikel externer Autor*innen nehmen viel Zeit in Anspruch. Bitte tragen Sie durch Ihre Spende dazu bei, dass wir unsere vielen digitalen Leser*innen auch in Zukunft aktuell und kritisch über wichtige Entwicklungen im Bereich Biotechnologie informieren können.