Pränataldiagnostik fördert Diskriminierung!

(Berlin, 26. März 2014) "Bluttests und die Praxis der Pränataldiagnostik fördern Diskriminierung und untergraben Bemühungen zur Inklusion!" Unter dieser Überschrift kritisiert das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik in einer Stellungnahme unter anderem die Bluttests, mit denen unter dem Label der Schwangerschaftsvorsorge nach Trisomie 21 oder Turner-Syndrom beim Fötus gefahndet wird. Anlass ist die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik vor fünf Jahren.

Fünf Jahre ist es her, dass die Bunderepublik sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dazu verpflichtet hat, die Diskrimierung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu bekämpfen und Maßnahmen zu treffen, die Inklusion und Integration vorantreiben. Die Selbsthilfe- und Behindertenorganisationen, die sich im Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik zusammengeschlossen haben, darunter auch das Gen-ethische Netzwerk e.V., machen anlässlich dieses Jahrestages in einer Stellungnahme deutlich, dass "Logik und Praxis der vorgeburtlichen Diagnostik" diese Ziele unterlaufen. "Die gezielte Suche nach Hinweisen auf eine spätere Behinderung des Kindes ist Ausdruck eines abwertenden Blicks auf Menschen, die mit einer solchen Behinderung leben und dient der vorgeburtlichen Selektion", heißt es unter anderem in der Stellungnahme, die wir hier dokumentieren.

31. März 2014

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