Ein vertretbares Maß?

Ethikrat hält Genome Editing für grundsätzlich ethisch vertretbar

Der Deutsche Ethikrat hat am 9. Mai eine Stellungnahme zu möglichen Eingriffen in die menschliche Keimbahn und deren ethischer Bewertung veröffentlicht. Wie das GeN diese bewertet, erläutert die Molekularbiologin und Mitarbeiterin im GeN, Isabelle Bartram.

Menschliches Embryo im Labor.

Fotos: K. Hardy

Was sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Punkte der neuen Stellungnahme?

Das Wichtigste ist, dass der Deutsche Ethikrat anscheinend einstimmig festgestellt hat, dass ein Eingriff in die menschliche Keimbahn, also Genome Editing an Embryonen, grundsätzlich nicht problematisch, sondern vertretbar ist. Diese Feststellung wurde unter philosophisch-ethischen Gesichtspunkten getroffen und die Frage, ob die Technik irgendwann tatsächlich eingesetzt werden sollte, hat auch nur eine kleine Minderheit negativ beantwortet.
Der Ethikrat spricht sich für ein internationales Moratorium aus, und fordert zu internationalen Diskussionen über die Techniken auf. Diese Debatten sollten auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN) angesiedelt werden, dafür solle eine neue Institution geschaffen werden.
Der ganze Bericht ist unter der Prämisse geschrieben, dass es möglich sein wird, das Risiko für die späteren Kinder auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Allerdings wird nicht mal näher spezifiziert, was denn vertretbar wäre.

Auf den mehr als 200 Seiten wurde sich auch damit beschäftigt, ob Forschung an Embryonen überhaupt durchgeführt werden dürfe und ob dies in Deutschland stattfinden solle. Hier war die Mehrheit offenbar dafür. Dazu ist zu sagen, dass das deutsche Embryonenschutzgesetz recht streng ist und einiges, was Forscher*innen gerne täten nicht legal ist.   
Einige Mitglieder des Ethikrates finden es vertretbar, an extra für die Forschung hergestellten Embryonen zu forschen, andere wollen nur durch Kinderwunschbehandlungen entstandene und sozusagen überzählige Embryonen freigeben und eine Minderheit vertritt die Position, dass auch das nicht passieren sollte.

Zu der Frage, ob zum jetzigen Zeitpunkt an späteren Menschen geforscht werden dürfe, gab es eine Einigung auf ein klares Nein. Wenn die Risiken dann aber vertretbar minimiert wären – was zum jetzigen Zeitpunkt hypothetisch ist – dann wäre eine Mehrheit dafür, dies für monogene Erkrankungen zuzulassen, manche fänden den Einsatz der Techniken auch bei reinen Krankheitsrisiken wie Brustkrebs richtig und selbst Enhancement finden einige okay, erst bei negativen Folgen solle dann irgendwann eingeschritten werden.

Der Ethikrat hat mit der Stellungnahme ja auch eine Grafik mitgeliefert, einen sogenannten Entscheidungsbaum, was hat es denn damit auf sich?

Die Grafik soll dabei helfen, die vielfältigen Argumente transparent für die Debatte zur Verfügung zu stellen. Positionen und ihre Konsequenzen, sowie verschiedene Szenarien sollen so einfacher nachvollziehbar sein. Das funktioniert nach dem Muster, dass eine Frage gestellt wird, die dann mit ja oder nein beantwortet werden kann, die jeweilige Antwort führt wieder zu weiteren Fragen.
Es ist sicher sinnvoll die Überlegungen des Berichtes leichter verständlich darzustellen. Durch diese simplifizierende Vorgehensweise treten die Argumente allerdings in den Hintergrund. Zudem bekommen so Rechtfertigungen mehr Platz als die Gegenargumente.

Was sind denn Ihre Hauptkritikpunkte?

Das größte Problem ist, dass die Debatte unter der Annahme geführt wird, dass die Techniken eines Tages fast perfekt sein werden. Die heute und weiterhin auf absehbare Zeit existierenden Risiken werden so massiv unterbelichtet. Wird es überhaupt möglich sein, alle Risiken vorherzusehen und zu beseitigen? Auch eine kleine Minderheit des Ethikrates ist da anscheinend skeptisch, leider wird dieser Aspekt nur am Rande erwähnt. Wenn man sich den Verlauf der Debatte um Stammzelltherapie – Hype, international große Investitionen in Forschungsförderung, bis heute keine Therapien – anschaut, könnte das jedoch auch ein realistisches Szenario sein. Meiner Meinung nach wäre also vorsichtigere Kommunikation angebracht.
Auch die Prämisse, dass der Wunsch nach einem biologisch eigenen Kind, wo dann eben alles technisch Machbare unternommen werden muss, koste es was es wolle, wird nicht in Frage gestellt. Mit Kosten meine ich nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch, dass Hoffnungen geweckt werden, die möglicherweise nie erfüllt werden können.

Wie würden Sie das Papier in die bestehenden internationalen Diskussionen einordnen?

Die jetzige Stellungnahme ist differenzierter als die des britischen Nuffield Council in Bioethics, mit seiner Legitimierung des Enhancements, aber schlechter als die ad hoc Stellungnahme des Ethikrates von 2017 wegen der Prämisse, dass die Techniken eines Tages risikofrei angewendet werden könnten.

Ich befürchte, dass Berichte dieser Art zu weiteren Vorstößen von Wissenschaftler*innen mit Geltungsbedürfnis führen werden. Auch der chinesische Wissenschaftler He Jiankui, der Ende letzten Jahres veröffentlichte, dass Babys geboren worden seien, an deren Erbsubstanz er genetische Veränderungen vorgenommen hätte, hat sich ja auf die Stellungnahme der US-amerikanischen Wissenschaftsakademien bezogen, weil er sich von der Aussage, dass die vererbbare Anwendung am Menschen nicht grundsätzlich abzulehnen sei, bestätigt gefühlt hat.

Wenn man solche Stellungnahmen veröffentlicht, sollte man auch die Verantwortung übernehmen und ausformulieren, was man für ein vertretbares Risiko hält.

 

Das Interview führte Kirsten Achtelik, Mitarbeiterin des GeN und Redakteurin des GID.

27. Mai 2019

Dr. Isabelle Bartram ist Molekularbiologin und Mitarbeiterin des GeN.

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Deutscher Ethikrat (2019): Eingriffe in die menschliche Keimbahn, Stellungnahme, 232 Seiten. PDF zum Herunterladen.

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