„Symposium“ von A.L.L.E.
Lobbyveranstaltung zur Legalisierung von „Eizellspende“ und „Leihmutterschaft“
Am Freitag, den 12. Mai fand in Berlin (und online) ein Symposium der „Allianz zur Legalisierung der Leihmutterschaft und Eizellspende“ (A.L.L.E.) statt.
Anzeige in den USA: Leihmütter gesucht. Foto von gruntzooki: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/?r…
Die noch recht junge Allianz wurde vom „Verein zur Förderung der Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland“ (VFLLD) und der „Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs“ ins Leben gerufen – wer jedoch sonst noch an dem Zusammenschuss beteiligt ist, blieb auch während der Veranstaltung weitestgehend unklar. Auf dem Podium in Erscheinung traten z.B. eine Vertreterin des Endometriose Dialog e.V. und eine Person, die bei FE-Netz e.V. (Vereinigung für Familien nach Eizellspende) aktiv ist. Ob diese Initiativen aber Mitglieder der Allianz sind oder nur mit dieser zusammenarbeiten, wurde nicht deutlich.
Das Programm war für den zeitlichen Rahmen durchaus ambitioniert, neben einem Podiumsgespräch mit Betroffenen ungewollter Kinderlosigkeit, gab es einen eher technischen Vortrag zu Reproduktionsmedizin, einen Input unter dem Titel „Ethische Aspekte der Eizellspende und Leihmutterschaft – die menschliche Reproduktion im Spannungsfeld zwischen Spender:in, Empfänger:in und Spenderkind“ von Medizinethikerin Dr. Nadia Primc und einen Einblick in die Forschung von Dr. Anika König zu Leihmutterschaft. Im letzten Block wurden schließlich Möglichkeiten der Legalisierung besprochen, auch mit einem Blick ins Ausland. Zu Wort kamen hier sowohl Vereinsvertreter*innen, als auch Jurist*innen.
„Diverse“ Beiträge – gleiches Fazit
Was von der Aufmachung daher kommt wie ein Fachtag mit eventuell kontroversen und multidisziplinären Beiträgen, bleibt letztendlich eine Lobbyveranstaltung für die Legalisierung von 1 und 2 – das zeigen immer wieder deutliche Bezugnahmen auf aktuelle politische Entwicklungen. Eine von der Bundesregierung berufene Kommission zu Reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat vor Ostern nach langem Warten ihre Arbeit aufgenommen. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Kommission prüft in zwei Arbeitsgruppen die Neuregelung des Abtreibungsparagrafen 218 außerhalb des Strafgesetzbuches, sowie Möglichkeiten zur Legalisierung von „Eizellspenden“ und sogenannter altruistischer „Leihmutterschaft“. Am Ende der einjährigen Kommissionsarbeit soll kein konkreter Gesetzesvorschlag, sondern ein Eckpunktepapier stehen. Eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit von Lobbygruppen steht in direktem Zusammenhang mit dem Start der Kommission.
Dabei versuchte A.L.L.E. sich durch das Label „Symposium“ und die Zusammenstellung der Vortragstitel neutral und informativ zu geben. Zudem wird der Veranstaltung durch das gesamte Setting ein bemüht moderner und lockerer Anstrich gegeben: Ein Loft in einem Fabrikgebäude in Neukölln, auf den Toiletten läuft Loungemusik, die Farben von Einrichtung und die Logos in der Powerpoint-Präsentation sind luftig-leicht gehalten. Man will ganz klar weg von der Schwere des Themas ungewollter Kinderlosigkeit. Die Message ist klar: hier ist man jung, hip, zukunftsorientiert.
Persönliche Geschichten ungewollt Kinderloser als Auftakt
Inhaltlich wird durch die Reihenfolge der Beiträge sogleich die Grenze des Sag- und Diskutierbarem abgesteckt. Nach einer kurzen Einführung von Dr. Mathias Freund von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs beginnt ein Podiumsgespräch mit Menschen, die bis zur Inanspruchnahme von „Eizellspenden“ oder der Dienste einer „Leihmutter“ ungewollt kinderlos waren oder sind. Alle Beteiligten werden mit Vornamen vorgestellt und geduzt, es folgen sehr persönliche Geschichten. Mit Ausnahme eines schwulen Mannes sind bei allen medizinische Ursachen der Grund für ihre (frühere) Kinderlosigkeit: Krebsbehandlungen, Vorerkrankungen, die eine Schwangerschaft zu riskant machen, verfrühte Wechseljahre. Der Leidensdruck, der oft mit einem unerfüllten Kinderwunsch einhergeht, wird in allen Erzählungen deutlich. Immer wieder kommen die Anwesenden auch auf das Thema Adoption zu sprechen und verweisen darauf, dass der Gesundheitscheck im Adoptionsverfahren für sie diesen Weg von Anfang an versperre. Warum nun allerdings die politische Energie in den Einsatz für eine Legalisierung von „Leihmutterschaft“ und „Eizellspende“ fließt und nicht in Forderungen nach Änderungen im Adoptionsverfahren, wird nicht weiter thematisiert. Was auch in fast allen Beiträgen auftaucht, ist der Gedanke bzw. die Befürchtung, durch die eigene Unfruchtbarkeit keine „richtige Frau“ mehr zu sein. Deutlich wird hier, welchen Druck die Gesellschaft durch die mit der herrschenden Geschlechterordnung verbundenen Erwartungen erzeugt – und wie sehr die Betroffenen darunter leiden. Eine Diskussion ist an dieser Stelle im Ablauf nicht vorgesehen. Gleichzeitig erscheinen bestimmte Kritikpunkte durch die sehr persönlichen Geschichten, in denen durchaus auch eine gewisse Verletzlichkeit transportiert wird, als unsagbar. Eine Stimmung, die durch die weitere Anwesenheit der Podiumsteilnehmenden während des restlichen Symposiums aufrechterhalten wird.
Einige Vorträge sind inhaltlich durchaus interessant, so ist z.B. allein die schiere Menge an Interviews mit Wunscheltern und Leihgebärenden aus der empirischen Forschung von Dr. Anika König beeindruckend. Bedenken gegenüber einer Legalisierung von „Eizellspende“ und „Leihmutterschaft“ werden zwar immer wieder genannt, aber nur um im nächsten Atemzug vermeintlich widerlegt zu werden. Auffällig war, dass das positive Framing dieser Fortpflanzungstechnologien immer wieder – und zwar von unterschiedlichen Redner*innen – über die gleichen Narrative hergestellt wurde.
Fortschrittsnarrativ: Deutschland hinkt globalen Entwicklungen hinterher
Durch eine Erzählung von Deutschland, als einem Land, das im europäischen und internationalen Vergleich mit seinem „veralteten“ Embryonenschutzgesetz zurückfalle, wird ein gewisser Zugzwang hinsichtlich einer gesetzlichen Neuregelung suggeriert. Dies geschieht über Aufzählungen, in denen betont wird, dass Deutschland zu den wenigen Ländern Europas gehöre, in denen „Eizellspende“ gesetzlich verboten sei. Verstärkt wird dies durch die Äußerungen von Podiumsteilnehmer Jens, der Anfang der 2000er aus Kalifornien nach Deutschland zurückkehrte und hier ein Land vorgefunden habe, „das mindestens zehn Jahre zurück war. Es gab keine Eizellspende, keine Leihmutterschaft, es gab keine eingetragene Lebenspartnerschaft für Männer“. Die Gleichsetzung mit dem Abbau von rechtlichen Diskriminierungen gegenüber homosexuellen Menschen bettet die Ermöglichung der Inanspruchnahme bestimmter Reproduktionstechnologien gleichzeitig in eine Erzählung von gesellschaftlichem Fortschritt und Gleichberechtigung ein.
Feminismus? Samenspende, Gleichberechtigung, Care-Work, Sex-Arbeit
Ein weiteres häufiges Motiv ist der Appell an vermeintliche feministische Grundwerte. So wird die „Eizellspende“ immer wieder mit der in Deutschland legalen Samenspende verglichen: hier handle es sich um eine „ungerechtfertigte Ungleichbehandlung“. Bei diesem unzulässigen Vergleich wird allerdings unterschlagen, dass Eizell- und Samenspende zwei grundverschiedene Prozeduren sind. Im Gegensatz zur Samenspende ist die „Eizellspende“ eine invasive Maßnahme, die durchaus gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann – sowohl durch die vorausgehende hormonelle Stimulation als auch bei der eigentlichen Entnahme. Nebenwirkungen wie das Ovarielle Überstimulationssyndrom, Verletzungen von Organen und Blutgefäßen oder mögliche Unfruchtbarkeit sind durchaus schwerwiegende Risiken für Spender*innen. Die Gleichsetzung verharmlost diese möglichen Folgen. Auch die Aussage, die Unfruchtbarkeit von Männern könne einfach durch den Weg zur Samenbank ausgeglichen werden, während es Frauen schwer gemacht werde, blendet völlig aus, dass es eben auch Frauen und andere gebärfähige Menschen sind, die im Fall einer „Eizellspende“ unter Einsatz ihrer Gesundheit diesen „Ausgleich“ schaffen.
In eine ähnliche Kerbe schlägt die Aussage, „Eizellspenden“ und „Leihmutterschaft“ ohne „reasonable reimbursement“, also ohne angemessene Aufwandsentschädigung, schreibe den sexistischen Gedanken fort, dass Frauen Sorgearbeit kostenlos leisten sollen. Die Frage, was angemessen in diesem Kontext bedeuten kann oder wie mit finanziellen Angewiesenheiten umzugehen ist, wurde jedoch umgangen.
Häufiger fiel auch ein Vergleich von „Leihmutterschaft“ und Sexarbeit. Doch während die Illegalisierung von Sexarbeit vor allem schlechtere Arbeitsverhältnisse schafft und Zugänge zu Schutz und Unterstützung erschwert, kann bei „Eizellspende“ und „Leihmutterschaft“ nicht einfach inländisch auf illegale Wege zurückgegriffen werden: zu hoch ist die Involviertheit eines streng regulierten und auch kontrollierten medizinischen Systems. Unter legalen Bedingungen können Sexarbeitende Kund*innen abweisen oder Termine abbrechen. Bei einer Schwangerschaft ist dies jedoch nicht ohne weiteres möglich. In Deutschland sind es vor allem Sexarbeitende selbst, die sich z.B. gewerkschaftlich organisieren und für bessere Arbeitsrechte und -bedingungen kämpfen, während die Legalisierung der „Leihmutterschaft“ zwar vehement von Wunscheltern gefordert wird – aber nicht von Personen, die auf diese Weise ihr Geld verdienen möchten.
Was fehlt: Perspektiven von "Leihgebärenden" und "Eizellspender*innen"
Damit fügt sich der Vergleich durchaus in das Gesamtbild der Veranstaltung: Wünsche, Forderungen und Gedanken von „Leihgebärenden“ und „Eizellspender*innen“ bleiben auffällig abwesend, werden höchstens vermittelt durch die Vortragenden erwähnt. So wird z.B. immer wieder im Hinblick auf die Besetzung der Kommission bemängelt, dass dort keine Betroffenen vertreten seien. Aus Sicht der Organisator*innen sind Betroffene nur die ungewollt Kinderlosen – nicht aber diejenigen, um deren Rechte und Körper es bei einer gesetzlichen Neuregelung eben auch gehen würde.
Durcheinander: Aufwandsentschädigung? Bezahlung? Was will die Allianz?
Trotz des großen Augenmerks auf juristische Aspekte einer möglichen Neuregelung blieben die Beteiligten hinsichtlich konkreter Positionierungen betont verhalten. Aufwandsentschädigungen, Entlohnung und andere Formen von Vergütung wurden teil synonym verwendet, Unterscheidungen in kommerziell und altruistisch wurden entweder nicht vorgenommen oder nicht weiter ausdifferenziert.
Wie offen welche Forderungen in Zukunft gestellt werden, wird sich während der einjährigen Arbeit der Kommission zeigen. A.L.L.E. wirbt derweil für neue Mitglieder – eine Entwicklung, die es sich lohnt, im Auge zu behalten.
- 1Die Begriffe „Spende“ und „Spender*innen“ sind in Bezug auf Eizellabgaben irreführend. Sie suggerieren eine selbstlose Gabe ohne Nachteile für die spendende Person und legen außerdem eine Vergleichbarkeit zur Organspende nahe. Gleichzeitig werden der ökonomische Charakter des Prozesses und die Marktförmigkeit von Teilen der Reproduktionsmedizin sowie damit zusammenhängende Abhängigkeitsbeziehungen verschleiert. Aus diesem Grund werden die Begriffe im Text in Anführungszeichen gesetzt.
- 2Auch der Begriff der „Leihmutterschaft“ ist nicht unproblematisch, er impliziert einerseits eine Form von Elternschaft, andererseits bleibt unklar, was genau hier „geliehen“ wird. Gleichzeitig ist er weiblich konnotiert, die Möglichkeit einer Schwangerschaft z.B. von trans Männern oder nicht-binären Personen wird omit ausgeblendet. Im Englischen gibt es hier die Begriffe „gestational carrier“ bzw. „gestational surrogate“. Eine Debatte über diese Formulierungen steht für den deutschen Kontext noch aus, für den Moment setzen wir den Begriff in Anführungszeichen.
Jonte Lindemann ist Mitarbeiter*in des GeN und Redakteur*in des GiD.
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