Unausgereifter Vorstoß
Erweiterte DNA-Analysen auf Bundesebene
Ein Beschluss des Bundeskabinetts sieht vor, dass die Polizei bald Augen-, Haut- und Haarfarbe sowie Alter aus DNA-Spuren bestimmen darf. Doch diese Pläne ernten sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus zivilgesellschaftlicher Perspektive Kritik.
Ende des Jahres steht voraussichtlich eine erneute Ausweitung der polizeilichen Rechte im Umgang mit DNA-Material bevor. Ermittler*innen soll erlaubt werden, durch Erweiterte DNA-Analysen, auch DNA-Phänotypisierung genannt, Aussagen über bestimmte äußere Merkmale und das Alter von unbekannten Personen treffen zu können. Bereits im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung auf diese Befugniserweiterung geeinigt. Im Mai 2019 veröffentlichte das Bundesjustizministerium nun einen Beschluss des Bundeskabinetts, Erweiterte DNA-Analysen als Teil einer Strafrechtsreform zu legalisieren.1 Ein entsprechender Gesetzesentwurf sollte laut SPD bereits Ende Juli vorliegen.2
Bisher sind die Analysekompetenzen der Polizei aus datenschutzrechtlichen Gründen auf DNA-Sequenzen begrenzt, die keine Information über persönliche Daten enthalten sollen. Zusätzlich ist der Polizei nur erlaubt, Geschlecht und Identität aus DNA-Spuren zu bestimmen und mit Tatortspuren abzugleichen. Doch nach zwei Mordfällen an jungen Frauen Ende 2016 entbrannte eine mediale und politische Debatte, in der Polizeivertreter*innen und Sicherheitspolitiker*innen die Einführung neuer DNA-Technologie verlangten.
Wissenschaftlich unausgereift
Die Analysen wurden mit Aussagen von Augenzeug*innen und Videoüberwachung verglichen und ihr Ergebnis als „genetisches Phantombild“ bezeichnet. Dass diese Darstellung des Stands der Technik unrealistisch ist, stellte der Rechtsmediziner Peter Schneider gegenüber dem Tagesspiegel klar.3 Als Teil des EU-finanzierten Großprojektes VISible Attributes Through GEnomics (VISAGE) arbeitet Schneider momentan an der Optimierung der Technologie. Er wies zudem darauf hin, dass in der Natur vielfach Mischformen von Merkmalen vorkommen und dies die Treffsicherheit der Analysen beeinflusse.
Auch die Wissenschaftliche Initiative zu Erweiterten DNA-Analysen (WIE-DNA), schätzte die Verfahren als „nicht ausgereift genug“ für die Praxisanwendung ein.4 Der interdisziplinäre Zusammenschluss von Wissenschaftler*innen hatte Ende 2016 bereits mit einem Offenen Brief auf die problematischen Aspekte der Analysen hingewiesen. Die Expert*innen befürchten die Bundesregierung würde „die Komplexität und die Problematik der Erweiterten DNA-Technologien in vielerlei Hinsicht“ unterschätzen. „Ein verantwortungsvoller, wissenschaftlich akzeptabler Einsatz der Technologien“ sei damit nicht zu erwarten.
Gesellschaftliches Risiko
Das Gen-ethische Netzwerk (GeN) protestierte gegen den Kabinettsbeschluss mit einer Pressemitteilung.5 Neben den wissenschaftlichen Defiziten der Technologie kritisierte das GeN auch die gesellschaftlichen Risiken. Wenn die Ergebnisse auf Merkmale von Minderheiten hinweisen ist zu befürchten, dass die Ermittlungen Diskriminierung oder gar rassistische Hetze verstärken oder auslösen könnten. Dies gelte erst recht, wenn die Ergebnisse in Öffentlichkeitsfahndungen verwendet würden. Im Unterschied zu Zulassungen der Techniken in anderen Ländern liegt in Deutschland derzeit kein Vorschlag vor, diesen gefährlichen Effekten vorzubeugen.
Ob sich die Politik durch die vielfältigen Gegenstimmen überzeugen lässt ist fraglich. Die CSU ließ sich Anfang 2018 in keiner Weise durch evidenzbasierte oder datenschutzrechtliche Argumentation von der Einführung der Techniken in Bayern abhalten. Erweiterte DNA-Analysen wurden entgegen massiver Proteste aus breiten Teilen der Bevölkerung als Teil des Landespolizeirechts legalisiert. Auch der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner sprach anlässlich der aktuellen Pläne der Bundesregierung beratungsresistent von „eine[r] Art genetische[m] Phantombild“.6
- 1BMJV (14.05.2019): Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens. Online: www.bmjv.de oder www.kurzlink.de/gid250_a [letzter Zugriff: 11.07.2019].
- 2Bis Redaktionsschluss am 1.8.2019 war dies nicht der Fall.
- 3Karberg, S./Schumann, F. (2019): Experten kritisieren Gesetzesvorhaben zur Genfahndung. In: Tagesspiegel. Online: www.tagesspiegel.de oder www.kurzlink.de/gid250_b [letzter Zugriff: 11.07.2019].
- 4WIE-DNA (21.05.2019): Unsere Bewertung des Kabinettsbeschlusses (Mai 2019) zur Strafrechtsreform. Online: www.wie-dna.de oder www.kurzlink.de/gid250_c [letzter Zugriff: 11.07.2019].
- 5GeN (20.05.2019): Protest gegen die bundesweite Einführung von Erweiterten DNA-Analysen. Online: www.gen-ethisches-netzwerk.de/node/2931 [letzter Zugriff: 11.07.2019].
- 6SPD Fraktion (14.05.2019): Strafprozessrecht: schnellere Verfahren und mehr Befugnisse sorgen für mehr Sicherheit. Online: www.spdfraktion.de/node/3782344/pdf [letzter Zugriff: 11.07.2019].
Dr. Isabelle Bartram ist Molekularbiologin und Mitarbeiterin des GeN.
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