Wenn der Staat dein Erbgut kennt

Schweizer DNA-Gesetz für Polizeiermittlungen

Auch in der Schweiz soll die Polizei bald mittels DNA-Analysen nach Haut- oder Haarfarben fahnden dürfen. Ein Artikel in WOZ vom 05.09.2019 beschreibt unter Bezugnahme auf die Kritik des GeN die Probleme der jetzigen und geplanten DNA-Gesetzgebung.

"Vor siebzehn Jahren klang die Debatte noch anders: Es sei verständlich, dem geplanten DNA-Gesetz mit 'grosser Skepsis' zu begegnen, sagte die damalige Bundesrätin Ruth Metzler (CVP) in der Herbstsession 2002. Die Sorge sei jedoch unbegründet, so Metzler, da in der Strafverfolgung lediglich die nichtcodierten, stummen Sequenzen der DNA verwendet würden, die keine Rückschlüsse auf körperliche Eigenschaften zulassen. [...]

Das Verfahren der Phänotypisierung sei eine technische Aufrüstung mit rassistischen Verstrickungen, schreiben ForscherInnen vom Berliner Verein Gen-ethisches Netzwerk. Es sei 'keine Wahrheitsmaschinerie', sondern im Gegenteil 'hochgradig fehleranfällig', die Ergebnisse seien vage."

Der gesamte Artikel ist Online lesbar.

9. September 2019

Gen-ethisches Netzwerk e.V.

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