Keine Vermarktung von menschlichen Embryonen!

Berlin, 21.8.2006 – Das Gen-ethische Netzwerk e.V. und Greenpeace rufen heute zum Protest gegen ein Patent auf menschliche embryonale Stammzellen auf. Das Europäische Patentamt (EPA) in München wird in den kommenden Monaten über eine Patentanmeldung auf Stammzellen (EP 770125) entscheiden, wonach Zellen zu kommerziellen Zwecken aus menschlichen Embryonen entnommen werden sollen. Patentinhaber ist die „Wisconsin Alumni Research Foundation“ in den USA, die für die Universität von Wisconsin bereits mehrere grundlegende Stammzellpatente verwertet.

Erfinder des aktuell verhandelten Patents ist der US-amerikanische Stammzellforscher James A. Thomson. Der Patentantrag beansprucht ein Verwertungsmonopol auf alle embryonalen Stammzellen von Menschen und Primaten sowie auf Methoden zu ihrer Isolierung – also die Entnahme von Zellen aus Embryonen. Dabei werden Embryonen zerstört. Da mit der Patentanmeldung eine grundsätzliche und ethisch heikle Frage betroffen ist, muss nun die höchste Kammer des EPA, die Große Beschwerdekammer, anhand des Thomson-Patents entscheiden, ob menschliche embryonale Stammzellen patentierbar sind. „Mit dem Patent würde ein weiterer ökonomischer Anreiz für die Vernutzung menschlicher Embryonen geschaffen“, sagt Dr. Ruth Tippe, Patentexpertin der Münchner Initiative Kein Patent auf Leben!. „Außerdem ist zu befürchten, dass der Druck auf Frauen, Eizellen zu spenden, zunehmen wird. Patente auf Tiere, Pflanzen und Menschen oder menschliche Körperteile darf es nicht geben!“ Kein Patent auf Leben! ist organisatorisch dem Gen-ethischen Netzwerk angeschlossen. Embryonale Stammzellen sind in der Forschung begehrt, weil sie sich noch nicht in bestimmte Körperzellen spezialisiert haben. Dadurch eignen sie sich für bestimmte Anliegen der Grundlagenforschung, beispielsweise um die Entwicklung bestimmter Zelltypen oder die Embryonalentwicklung zu verfolgen. Dagegen gibt es bisher keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass sich embryonale Stammzellen für die Behandlung bisher unheilbarer Krankheiten beim Menschen eignen. Dies ist eine irreführende Behauptung, mit der die verbrauchende Embryonenforschung oft gerechtfertigt wird. Das Europäische Patentübereinkommen und die Biopatent-Richtlinie der EU verbieten Patente „gegen die guten Sitten“ (Artikel 53a). Darunter fallen Patente, bei denen Embryonen zu industriellen und kommerziellen Zwecken verwendet werden. Auch das Europäische Parlament hat in einer Entschließung vom Oktober 2005 die Patentierung von embryonalen Stammzellen sowie Verfahren, in denen diese eine Rolle spielen, abgelehnt. „Patentierung von Zellen und Geweben muss grundsätzlich gestoppt werden. In diesem Verfahren kommt erschwerend hinzu, dass die Forschung mit embryonalen Stammzellen an sich schon sehr fragwürdig ist“, sagt Christof Potthof vom Gen-ethischen Netzwerk. „Wir fordern das Patentamt auf, die Entscheidungen des Europäischen Parlaments zu respektieren und Patente auf menschliche embryonale Stammzellen abzulehnen.“ Zur Protestaktion: Bis zum 15. Oktober 2006 kann jede und jeder einen Protestbrief beim Europäischen Patentamt einreichen. Als Formulierungshilfe hat die Organisation Kein Patent auf Leben! ein Protestschreiben formuliert. Dieses finden Sie unter: www.gen-ethisches-netzwerk.de/gen/html/aktuell/ve…. Kein Patent auf Leben! und das Gen-ethische Netzwerk bitten darum, eigene Briefe an Kein Patent auf Leben! in München zu schicken. Die Briefe werden dann gesammelt übergeben.

21. August 2006