Kein Patent auf gentechnisch veränderte Schimpansen!

Gen-ethisches Netzwerk zu aktuellem Urteil des Europäischen Patentamts

Europäisches Patentamt lehnt zum ersten Mal Ansprüche auf gentechnisch veränderte Tiere aus ethischen Gründen ab.

Sitzender Schimpanse

Keine Patentansprüche auf Schimpansen. Foto: Pixabay

(Berlin, München, 2.07.2020) Das Europäische Patentamt (EPA) hat zwei Patente auf gentechnisch veränderte Schimpansen für ungültig erklärt. Die im Jahr 2002 von einer US-Firma eingereichten Patente beanspruchen die Rechte auf gentechnisch veränderte Menschenaffen, die für Tierversuche verwendet werden sollen. Das Gen-ethische Netzwerk (GeN) hat in den Jahren 2012 und 2013 wie viele andere Tier- und Umweltschutzorganisationen Einspruch gegen die Patente erhoben.  Alle Ansprüche auf gentechnisch veränderte Versuchstiere müssen jetzt aus den beiden Patenten gestrichen werden.

Jahrelanger Rechtsstreit beendet

Mit dieser Entscheidung der Beschwerdekammer als gerichtliche Instanz des EPA geht ein jahrelanger Rechtsstreit eines breiten Bündnisses von Tier- und Umweltschutzorganisationen, zu dem auch das GeN gehört, zu Ende. In den beiden Patenten (EP1456346 und EP1572862) der US-Firma Precigen, ehemals Intrexon, werden gentechnisch veränderte Schimpansen und andere Tierarten als Erfindung beansprucht, die speziell für die Entwicklung von Krebstherapien entwickelt wurden. In das Erbgut dieser Tiere sollen, laut Patent, Gene eingefügt werden, die aus Insekten stammen. Mit diesem sogenannten Gen-Schalter soll durch Verabreichung zusätzlicher chemischer Substanzen, die Aktivität dieser Gene beeinflussbar sein. Im Jahr 2015 wies die Beschwerdekammer die Einsprüche der Tier- und Umweltschutzorganisationen zunächst zurück. Diese legten dagegen im Jahr 2016 Beschwerde ein. Ende 2019 kündigte die Beschwerdekammer an, dass sie beabsichtige, den Beschwerden stattzugeben. Die US-Firma als Patentinhaber stimmte daraufhin einer Streichung aller Ansprüche auf gentechnisch veränderte Tiere zu.

Patentansprüche auch aus ethischen Gründen zurückgenommen

Jetzt hat die Beschwerdekammer endgültig entschieden. Aus dem Patent müssen nun alle Ansprüche auf gentechnisch veränderte Schimpansen und alle anderen Versuchstiere gestrichen werden. Die Beschwerdekammer verwies in ihrem Urteil auf eine Regel, nach der Patente auf genetische Veränderung von Tieren verboten sind, wenn daraus „Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier“ resultieren können. Einzige Ausnahme sind Fälle, in denen ein erheblicher medizinischer Nutzen vorliegt. Dieser Nutzen war nach Ansicht des EPA in den beiden Patenten nicht vorhanden. Damit hat das Urteil eine große Bedeutung, denn es ist das erste Mal, dass das EPA diese Regel so restriktiv auslegt. Und es ist das erste Mal, dass Ansprüche auf gentechnisch veränderte Versuchstiere aus ethischen Gründen zurückgenommen werden müssen. Bleibt zu hoffen, dass das EPA in Zukunft bei jedem Patentantrag auf gentechnisch veränderte Tiere den medizinischen Nutzen gründlich prüft.

Das GeN fordert schon seit Jahren aus ethischen Gründen ein generelles Verbot von Patenten auf Tiere. „Mit diesem Urteil sollte es in Zukunft keine Patente mehr auf Kühe und Schweine geben“, fordert Gudula Madsen vom Gen-ethischen Netzwerk. „Denn bei landwirtschaftlichen Nutztieren ist eindeutig, es gibt keinerlei medizinischen Nutzen.“ Das GeN hofft, dass EPA hat jetzt verstanden, dass mit Tierleid kein Profit gemachen werden darf. Zusammen mit dem breiten, gesellschaftlichen Bündnis wird das GeN auch in Zukunft die Entwicklung kritisch beobachten und aktiv begleiten.

 

3. Juli 2020

Gudula Madsen war 2020 Redakteurin des GID und Mitarbeiterin im GeN.

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Pressekontakt:

Gudula Madsen

Gen-ethisches Netzwerk e.V.

gudula.madsen@gen-ethisches-netzwerk.de

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