Wie seit 30 Jahren: Gentechnik als Gentechnik regulieren
1989 erste Freisetzung von GVO in Deutschland genehmigt
(Berlin, 16. Mai 2019) Heute vor dreißig Jahren wurde in Deutschland erstmals die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen genehmigt. Diesen Jahrestag nimmt das Gen-ethische Netzwerk (GeN) zum Anlass, um auf aktuelle Entwicklungen in der Agro-Gentechnik aufmerksam zu machen.
Das GeN setzt sich weiter für die Grundpfeiler der bestehenden Gentechnik-Regulierung ein: Die Anwendung des Vorsorgeprinzips und die Absicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft.
Im Zentrum der aktuellen Debatten in der Agro-Gentechnik steht die Regulierung gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen, die mit neuen Gentechnikverfahren verändert worden sind.1 Vertreter*innen aus Wissenschaft, Politik und Industrie fordern, dass mindestens ein Teil dieser Pflanzen weniger strikt reguliert werden solle.
Christof Potthof, Mitarbeiter des Gen-ethischen Netzwerks: „Es muss verhindert werden, dass die aktuellen Versuche, die Gentechnik-Regulierung aufzuweichen, erfolgreich sind. Sie basieren auf nicht haltbaren Annahmen. Zum Beispiel wird behauptet, dass die neuen Gentechnikverfahren – zumindest teilweise – gleichzusetzen seien mit der klassischen Mutationszüchtung. Erst im April hat jedoch ein Review der Berliner Molekularbiologin Dr. Katharina Kawall die Unterschiede aufgezeigt. Darin beschreibt sie unter anderem, dass durch die neuen Verfahren an praktisch allen Orten im Genom Veränderungen möglich werden. In der klassische Züchtung ist das in dieser Form nicht der Fall, weil in den zur Anwendung kommenden natürlichen Prozessen manche Bereiche des Genoms mehr vor Änderungen geschützt sind als andere. Die Tragweite von Veränderungen kann so deutlich zunehmen.“2
„Regulierung ist kein Verbot“
In den Debatten wird zudem der Eindruck erweckt, die neuen Gentechnikverfahren werden verboten. „Regulierung ist kein Verbot“, stellt Potthof jedoch klar. Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Pflanzen, die mit neuen Verfahren/Methoden der Mutagenese verändert worden sind, wie herkömmliche gentechnisch veränderte Pflanzen reguliert werden müssen.3
Fünf Jahre keine gv-Pflanze auf Feldern in Deutschland
„Die bestehende Regulierung setzt für Freisetzungsversuche ein Genehmigungsverfahren voraus. Das ist die Grundlage, auf der die Öffentlichkeit informiert wird und verwaltungsrechtliche Schritte eingeleitet werden können. Dieser wichtige demokratische Prozess hängt von der Regulierung ab. Hier steht ganz schön viel auf dem Spiel! Das Recht der Beteiligung darf jetzt nicht in Gefahr geraten“, ergänzt Judith Düesberg, ebenfalls Mitarbeiterin des GeN. „Wir begrüßen, dass seit mehr als fünf Jahren keine gentechnisch veränderte Pflanze mehr auf Feldern in Deutschland gewachsen ist. Bedauerlicherweise müssen wir legal gewachsen sagen. Illegale gentechnisch veränderte Pflanzen werden immer wieder gefunden. Gerade mit der Herbstaussaat des vergangenen Jahres hatten wir es aufgrund von Saatgutkontaminationen mit gentechnisch veränderten Rapspflanzen auf Feldern in vermutlich zehn Bundesländern zu tun.“4
Petunien
Am 16. Mai 1989 erteilte das damals zuständige Bundesgesundheitsamt die erste Genehmigung für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland. Letztendlich fand der Versuch mit gv-Petunien erst ab 1990 statt.5
- 1Neue Gentechnikverfahren meint heute in erster Linie das Verfahren CRISPR-Cas. Weitere Methoden sind zum Beispiel die Oligonukleotid-gerichtete Mutagenese oder das Arbeiten mit sogenannten Zinkfinger-Nukleasen. Gemein ist diesen molekulargenetischen Werkzeugen, dass sie aus einer Komponente bestehen, die das Genom verändern und eine zweite, die das Werkzeug selbst an einer bestimmte Stelle im Genom platzieren soll.
- 2Katharina Kawall (2019): New Possibilities on the Horizon: Genome Editing Makes the Whole Genome Accessible for Changes. Frontiers in Plant Science. https://doi.org/10.3389/fpls.2019.00525. Kawall ist Mitarbeiterin der Fachstelle Gentechnik und Umwelt, www.fachstelle-gentechnik-umwelt.de
- 3Rechtssache C‑528/16, http://curia.europa.eu/juris/document/document.js…
- 4Siehe dazu die gemeinsame Pressemitteilung „Verunreinigung mit gv Raps“ von Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Gen-ethischem Netzwerk und der Interessengemeinschaft gentechnikfreie Saatgutarbeit vom 11. April 2019. Online zu finden unter www.gen-ethisches-netzwerk.de/node/3913.
- 5Die tatsächliche Freisetzung der gv-Petunien im Mai 1990 hat das GeN aus Anlass des 25sten Jahrestages dieser Freisetzung ‚gewürdigt‘. Kostenloser Download des Faltblattes aus dem Jahr 2015 hier: https://shop.gen-ethisches-netzwerk.de/index.php?… (Seite 2)
Gen-ethisches Netzwerk e.V.
Kontakt im GeN:
Judith Düesberg, E-Mail: judith.dueesberg@gen-ethisches-netzwerk.de
Christof Potthof, E-Mail: christof.potthof@gen-ethisches-netzwerk.de
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