Lobby für Liberalisierung

Leopoldina fordert Freigabe der Eizellabgabe

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat Anfang Juni 2019 die Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ veröffentlicht, in der ein neues, sehr liberales Fortpflanzungsmedizinrecht gefordert wird.

Leopoldina in Halle/Saale

Das Hauptgebäude der Leopoldina in Halle/Saale erstrahlte 2018 in Lila, einen feministischen Anstrich lässt die Stellungnahme zur Fortpflanzungsmedizin jedoch vermissen. © Thomas Meinicke für die Leopoldina

Nach dem im März 2017 veröffentlichten Diskussionspapier „Ethische und rechtliche Beurteilung des genome editing in der Forschung an humanen Zellen“1 versucht die Leopoldina mit der jetzigen Stellungnahme2 erneut die Axt an das Embryonenschutzgesetz zu legen. Auf einer Abendveranstaltung in Berlin wurde Anfang Juni das Ergebnis einer siebenjährigen Arbeitszeit vorgestellt und mit Politiker*innen diskutiert.

Der Medizinrechtler Jochen Taupitz hielt als Sprecher der Arbeitsgruppe den Eröffnungsvortrag, mit dem er ein Bild von dringendem Handlungsbedarf zeichnete, die Gefahren der Techniken kleinredete und die Probleme der jetzigen legalen Praxis dramatisierte. Zudem erzeugte er mit der präpotenten Aussage, mit der Stellungnahme eine Schwangerschaft im Parlament „anstoßen“ zu wollen, die vermutlich mit der „Geburt“ eines liberalen Fortpflanzungsmedizingesetzes enden soll, recht unangenehme Bilder in den Köpfen zumindest einiger Zuhörer*innen.3 Große Teile des Publikums, das sich hauptsächlich aus Angestellten von Fruchtbarkeitskliniken und Reproduktions-­Forscher*innen zusammenzusetzen schien, konnte diesem Drängen jedoch deutlich etwas abgewinnen.

Wissenschaftsakademie als Lobbygruppe

Die 1652 gegründete Leopoldina versteht sich als „klassische Gelehrtengesellschaft“, die zu einer „wissenschaftlich aufgeklärten Gesellschaft und einer verantwortungsvollen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Wohle von Mensch und Natur“ beiträgt. In ihrem Leitbild heißt es weiter, dass die Akademie „in der wissenschaftlichen Kommunikation und Politikberatung“ Themen setzen und „fachkompetent, unabhängig, transparent und vorausschauend Empfehlungen“ vorlegen würde.4 Die Stellungnahme zur Fortpflanzungsmedizin macht sehr deutlich, dass die Arbeitsgruppe hier ein Thema als relevant und dringend bearbeitungsbedürftig setzen möchte, an der Ausgewogenheit der Expertise und einer reflektierten Mischung verschiedener relevanter Fachkompetenzen kommen jedoch Zweifel auf. Die Stellungnahme liest sich wie ein „Wünsch dir was“ von Fruchtbarkeitskliniken und Reproduktionsmediziner*innen. Immerhin drei Personen der 20-köpfigen Arbeitsgruppe arbeiten denn auch in leitender Position in Kinderwunschzentren. Eher kritische Geister wie die feministische Philosophin Susanne Lettow waren dagegen schon vor Jahren aus der Arbeitsgruppe ausgeschieden.

Unredliche Argumente

Die Stellungnahme strotzt nur so vor argumentativen Engführungen und rhetorischen Tricks. Besonders unangenehm ist so etwas, wenn die „leidvollen historischen Erfahrungen im 20. Jahrhundert“5, also unter anderem die eugenischen Zwangssterilisationen in NS-Deutschland aber auch in den USA als Argument dafür herangezogen werden, dass „Eingriffe in die Fortpflanzungsfreiheit […] schon vor diesem Hintergrund generell als in hohem Maße begründungsbedürftig“ gelten.6 Dieses Argument instrumentalisiert die Leiden der Opfer für die eigenen Zwecke: Es ist unredlich, die legitime und notwendige Abwehr von invasiven, operativen Zwangsmaßnahmen mit der Erfüllung eines persönlichen Kinderwunsches gleichzusetzen, das Verbot der Eizellabgabe ist nicht vergleichbar mit gewaltförmigen Zwangssterilisationen.

Häufig wird zur Liberalisierung der Eizellabgabe behauptet, dass ein Verbot ungerecht sei, wenn Samenspende erlaubt sei. Dieses Argument ignoriert, dass es sich bei der Eizellabgabe offensichtlich um einen invasiven Eingriff bei vorher nicht unerheblicher Hormonstimulation handelt, während die Gewinnung von Sperma teilweise sogar mit Lustgefühlen einhergehen dürfte. Die Leopoldina wendet sich daher den Wunschempfänger*innen zu, um ein Gerechtigkeitsproblem zu beklagen: „Während also infertile Männer mithilfe einer Keimzellspende eine Familie gründen können, ist dies Frauen, die etwa infolge einer Krebserkrankung keine eigenen Eizellen mehr bilden können, verwehrt. Diese Ungleichbehandlung lässt sich schwerlich rechtfertigen.“7 Ein erstaunlicher Gedanke, der wohl nur nachvollziehbar scheint, wenn das Leiden von Menschen mit Kinderwunsch und deren Recht auf Fortpflanzung zur obersten Prämisse erhoben worden sind. Zwar wird in der Stellungnahme das „Risiko eines ovariellen Überstimulationssyndroms mit deutlich vergrößerten Eierstöcken und einer Wasseransammlung im Bauch“8 erwähnt, jedoch die durchaus hohen Prozentzahlen einiger Studien in die Fußnote verbannt und relativiert.9 Das chic gemachte interaktive digitale Dossier verharmlost das Risiko der Eizellabgabe weiter: Heute seien die Verfahren deutlich schonender als bei der Verabschiedung des Gesetzes, heißt es dort.10 Dies mag zwar sachlich richtig sein, ist aber dennoch ein rhetorischer Trick: Schonender heißt ja nicht harmlos, sondern nur nicht mehr ganz so schlimm. Auch Taupitz redete die Risiken der Eizellabgabe klein, wohingegen er Mehrlingsschwangerschaften mit „riesengroßen Risiken“ behaftet sah – diese Einschätzung dürfte deutlich mehr von politischen Interessen als von der wissenschaftlichen Studienlage geleitet sein.

Zusätzlich fordert die Arbeitsgruppe Entscheidungen über Präimplantationsdiagnostik ohne Ethikkommission zu fällen und sie als Kassenleistung anzubieten. Auch die Ausweitung der Kassenfinanzierung von künstlicher Befruchtung steht auf der Wunschliste, lediglich bei der Frage nach einer Zulassung der „Leihmutterschaft“ ist sich die Arbeitsgruppe nicht einig geworden.

Harsche Kritik

Der Verein Spenderkinder hat eine ausführliche Kritik an der Stellungnahme veröffentlicht.11 Diese kann als schallende Ohrfeige aus Betroffenensicht bezeichnet werden: Die Stellungnahme sei „einseitig aus der Sicht von Wunscheltern und Reproduktionsmedizin geprägt“, mit dem Wohl der Kinder zu argumentieren sei „scheinheilig, weil aus der Rechtsverletzung der Kinder im Ausland Nutzen für Kinderwunschpaare und Reproduktionsmedizin im Inland geschlagen wird, ohne die Perspektive der Kinder tatsächlich einzubeziehen“; die „von Spenderkindern erlebten Schwierigkeiten werden nicht ernstgenommen“ zudem würden „Familiengründung[en] mit Samen und Eizellen Dritter und Vierter zum Vorteil der Reproduktionsmedizin und Wunscheltern beschönigt dargestellt“.

Die anwesenden Politiker*innen ließen sich ebenfalls nicht beeindrucken: Zwar sei das Embryonenschutzgesetz überarbeitungsbedürftig, über die Richtung und Ausgestaltung müsse man sich jedoch in Ruhe verständigen.

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
250
vom August 2019
Seite 32 - 33

Kirsten Achtelik arbeitet als freie Autorin und Journalistin zu behinderten- und geschlechterpolitischen Themen.

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