In der EU verbotene Pestizide nicht in andere Länder exportieren!

Offener Brief Julia Klöckner und Peter Altmaier

In einem offenen Brief fordern wir gemeinsam mit über 50 anderen Organisationen ein gesetzliches Verbot des Exports von Pestiziden, die in der EU aufgrund von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht genehmigt sind.

Feld und Landwirt

(c) Aamir Mohd Khan auf Pixabay

29.10.2020

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Klöckner,
sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,

Firmen aus Deutschland exportieren Jahr für Jahr Tausende Tonnen hochgefährlicher Pestizide in Drittländer, die wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit in der EU verboten sind1 2 . Als hochgefährlich gelten nach FAO/WHO-Definition Pestizide, die nachgewiesenermaßen schwere oder irreversible Gesundheits- oder Umweltschäden verursachen, die nach international anerkannten Klassifizierungssystemen wie dem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder dem Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) besonders hohe Gefahren für Gesundheit oder Umwelt darstellen oder in internationalen Konventionen gelistet sind.

Das europäische Pestizidrecht misst dem Schutz sensibler Bevölkerungsgruppen, der Artenvielfalt und der Ökosysteme einen besonderen Wert bei. Es schließt Pestizidwirkstoffe mit kanzerogenen, mutagenen, reproduktionsschädlichen, hormonschädlichen oder für die Umwelt besonders bedenklichen Eigenschaften mit sehr eng gefassten Ausnahmen von einer Genehmigung aus. Doch während man die europäischen Landwirt*innen, die Bevölkerung und ihre Umwelt zu Recht vor diesen gefährlichen Wirkstoffen zu schützten versucht, wird durch den Export dieser Stoffe eine Gefährdung der Gesundheit von Menschen und ihrer Umwelt in den Importländern billigend in Kauf genommen.

Denn bislang untersagt in der EU keine gesetzliche Regelung den Export und somit die Anwendung genau dieser Pestizide in anderen Ländern. Diese Doppelstandards im Pestizid-Handel ermöglichen den exportierenden Firmen Gewinne auf Kosten der Gesundheit von Millionen von Menschen außerhalb der EU und gehören aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen abgeschafft. Unterstützt wird diese Forderung auch von Partnerorganisationen im globalen Süden, die Zeugen täglicher Pestizidvergiftungen, chronischer Erkrankungen und pestizidbedingter Umweltschäden sind.

Dass eine entsprechende nationale gesetzliche Regelung zum Verbot des Exports von in der EU verbotenen Pestiziden unter europäischem Recht zulässig ist, zeigt Frankreich: Hier verbietet das Gesetz Nr. 2018-938 (EGalim-Gesetz) ab dem 1.1.2022 die Produktion, Lagerung und den Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM), die Wirkstoffe enthalten, die aus Gründen des Schutzes der menschlichen oder tierischen Gesundheit oder der Umwelt in der EU nicht genehmigt sind. Dass in Deutschland die Voraussetzungen für ähnliche Beschränkungen gegeben sind, legt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung zum Export nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel vom 3.3.2020 nahe.

Wir stehen mit unserer Forderung nach einem Abbau der Doppelstandards nicht allein da: Im Juli 2020 kritisierten 35 führende Expert*innen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nati- onen die Praxis wohlhabender Staaten, verbotene giftige Chemikalien in ärmere Länder zu exportieren, und forderten ein Ende dieser Praxis. Die Problematik der Doppelstandards im Pestizidhandel wurde wiederholt vom ehemaligen UN-Sonderberichterstatter zu Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die Menschenrechte (2014-2020), Baskut Tuncak, kritisiert, der zahlreiche Länder des globalen Südens bereiste und Zeuge der Folgen der geltenden Exportpraxis wurde3 .

Wir fordern Sie eindringlich dazu auf, sich in der Bundesregierung für Folgendes einzusetzen:

1. Produktion, Lagerung und Export von Pestiziden , die in der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht genehmigt sind, gesetzlich zu verbieten,

2. im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und darüber hinaus den Prozess für eine entsprechende gesetzliche Regelung auf EU-Ebene zu initiieren und

3. sich darüber hinaus auf europäischer und internationaler Ebene für ein schrittweises Verbot hochgefährlicher Pestizide zu engagieren.

Wir möchten sehr gerne Ihre Position zu diesem dringlichen Thema erfahren und würden uns über die Möglichkeit freuen, uns mit Ihnen oder Vertreter*innen Ihres Hauses in einem persönlichen Gespräch hierzu auszutauschen.

Offener Brief inkl. Liste aller Mitzeichner*innen

29. Oktober 2020

Gen-ethisches Netzwerk e.V.

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