Stellungnahmen

Einleitung

Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl unserer Stellungnahmen aus den letzten Jahren.

  • Argumentationspapier gegen NIPT als Kassenleistung

    Menschen mit Trisomie 21 stehen mit Schildern vor dem Brandenburger Tor
    Von
    GeN

    Zwölf Verbände sprechen sich gegen die geplante Kassenzulassung dieses Tests auf die Trisomien 13, 18 und 21 bei sogenannten Risikoschwangerschaften aus!

  • „JA“ zur Vielfalt des menschlichen Lebens!

    Logos der Organisationen, die die gemeinsame Stellungnahme gezeichnet haben.
    Von
    GeN

    Gemeinsame Stellungnahme gegen die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomie 21.

    Update: Die Orientierungsdebatte zur ethischen Dimension der nicht-invasiven Pränataldiagnostik will der Bundestag in der 15. Kalenderwoche führen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 22.3. getagt. Sein Vorschlag: Eine Anerkennung der NIPT soll "im Einzelfall", bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken, möglich sein

  • Moratorium für den Bluttest!

    Vorschaubild
    GeN

    Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 26. Juni seinen Abschlussbericht zur Testqualität der nichtinvasiven Bluttests auf Trisomie 21 veröffentlicht. Dazu und zu dem Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), in dem über die Einführung der Tests in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen entschieden wird, nehmen wir wie folgt Stellung:

  • Offener Brief an VISAGE

    GeN

    Das VISAGE (VISible Attributes Through GEnomics) Consortium ist eine internationale Forschungskollaboration, die eine forensische DNA-Analysetechnologie entwickeln will, um äußere Merkmale wie Gesichtszüge, Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie Alter und eine sogenannte „biogeografische Herkunft“ von möglichen Verdächtigen aus DNA-Spuren von Tatorten abzuleiten. Obwohl die Anwendung dieser Technologie in polizeilichen Ermittlungen in den meisten EU-Staaten illegal ist, wird das Projekt bis 2022 von der EU im Rahmen des "Horizon 2020"-Programmes gefördert.

  • Verwandtensuche durchgewunken - Einspruch gegen die beschlossenen Datenschutzverletzungen in der DNA-Analyse!

    GeN

    (Berlin 27.06.2017) Viel Protest hat die schnelle und in der Öffentlichkeit kaum diskutierte Verabschiedung des Gesetzes „über effektivere und praxistauglichere Strafverfahren“ letzte Woche erzeugt. Doch neben der skandalösen Erlaubnis von Spionagesoftware und Online-Durchsuchungen, findet eine weitere folgenschwere Veränderung der Gesetzeslage leider wenig Beachtung: Das Gesetz macht es jetzt möglich, bei DNA-Reihenuntersuchungen auch nach Verwandten zu suchen, die selbst nicht an dem Test teilgenommen haben. Bis jetzt wurden bei Massengentests die DNA-Proben, die freiwillig (oder unter sozialem Druck) abgegeben wurden, mit dem gesuchten DNA-Profil vom Tatort verglichen. Ab jetzt ist es erlaubt, die Verwandten einer teilnehmenden Person unter Verdacht zu stellen und gegen sie zu ermitteln, wenn es eine Teilübereinstimmung zwischen DNA-Probe der Person und dem gesuchten DNA-Profil gibt.