(Berlin 27.06.2017) Viel Protest hat die schnelle und in der Öffentlichkeit kaum diskutierte Verabschiedung des Gesetzes „über effektivere und praxistauglichere Strafverfahren“ letzte Woche erzeugt. Doch neben der skandalösen Erlaubnis von Spionagesoftware und Online-Durchsuchungen, findet eine weitere folgenschwere Veränderung der Gesetzeslage leider wenig Beachtung: Das Gesetz macht es jetzt möglich, bei DNA-Reihenuntersuchungen auch nach Verwandten zu suchen, die selbst nicht an dem Test teilgenommen haben. Bis jetzt wurden bei Massengentests die DNA-Proben, die freiwillig (oder unter sozialem Druck) abgegeben wurden, mit dem gesuchten DNA-Profil vom Tatort verglichen. Ab jetzt ist es erlaubt, die Verwandten einer teilnehmenden Person unter Verdacht zu stellen und gegen sie zu ermitteln, wenn es eine Teilübereinstimmung zwischen DNA-Probe der Person und dem gesuchten DNA-Profil gibt.