In der Schweiz ist es verboten, aus einer DNA-Spur eines Tatorts Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie die Herkunft der Person, von der die Spur stammt, abzuschätzen. Doch derzeit wird eine Gesetzesänderung debattiert. Dabei spielen rassistische Argumentationen und überzogene Hoffnungen eine große Rolle.