Beiträge zu diesem Thema

  • Zugelassen und abgehakt?

    Schwarz-weiß Aufnahme des Reichstagsgebäudes. Es zeigt den Haupteingang, vor den Treppen befinden sich Absperrgitter.
    Von
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    Seit der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) im Juli 2022 ist die umstrittene Testpraxis weitestgehend aus der parlamentarischen Debatte verschwunden. Dabei ergeben sich aus der Kassenfinanzierung des NIPT weitere Regelungsbedarfe – sowohl bezüglich der derzeitig verfügbaren Tests als auch bezüglich einer möglichen Ausweitung des Testspektrums.

  • Ein gesellschaftlicher Rückschritt?

    Blutabnahme mit einer Spritze
    Von
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    Nach einem langjährigen Verfahren ist der Nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomien seit Juli 2022 Kassenleistung. Was bedeutet diese Entscheidung für das Leben und Arbeiten von Menschen mit Trisomie 21, Eltern von Kindern mit Behinderung, Schwangerschaftsberater*innen und Ärzt*innen?

  • „Ey, das Leben mit Down-Syndrom ist cool!“

    Portrait Natalie Dedreux
    Interview mit
    , 18. Februar 2022

    Obwohl der zukünftig kassenfinanzierte NIPT gezielt nach Föten mit Down-Syndrom sucht, wurden Menschen mit Trisomie 21 zu keinem Zeitpunkt in das sechsjährige Verfahren einbezogen. Natalie Dedreux ist eine der Aktivist*innen, die sich öffentlich äußert und klar gegen den Test als Kassenleistung positioniert.

  • Selektive Pränataldiagnostik – Wollen wir das wirklich?

    Einige Exemplare der #NoNIPT Broschüre
    Von
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    Zusammen mit den anderen Mitgliedern des #NoNIPT Bündnis gegen die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien hat das GeN die vielfältigen Perspektiven der Kampagne "100 Stimmen für #NoNIPT" zum Nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomien, Hintergrundinformationen und Kritikpunkte in einer Broschüre veröffentlicht.

  • Trotz lautem Protest aus der Zivilgesellschaft

    Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
    Von
    GeN
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    (Berlin, 19.08.2021) Am heutigen Donnerstag wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) voraussichtlich den letzten Schritt in einem umstrittenen Bewertungsverfahren tun und die Versicherteninformation zum Nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) in die Mutterschafts-Richtlinien aufnehmen.