Beiträge zu diesem Thema

  • CIBUS-Raps ist Gentechnik und kommt nicht auf den Acker

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    GeN

    (Berlin, Hamm, Bingenheim, 20. August 2018, Pressemeldung des Klagebündnisses) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aktuell einen Bescheid zurückgenommen, in dem es 2015 einen mit einem neuen Gentechnik-Verfahren hergestellten herbizidresistenten Raps der Firma CIBUS nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes eingestuft hatte.

  • Welche Rolle spielt das BVL?

    18. Dezember 2015

    Mit einer Stellungnahme zur rechtlichen Einordnung von neuen molekularbiologischen Verfahren zur Manipulation von Erbgut katapultiert sich das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ins politische Spielfeld.

  • EU-Kommission untersagt unkontrollierte Freisetzung von Gentechnik-Raps der Firma CIBUS

    (Berlin, Hamm und München, 26. Juni 2015) Die EU-Kommission stellt in einem aktuellen Schreiben an die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten klar, dass ein umstrittener Bescheid des Bundesamtes für Verbraucher­schutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Gentechnik-Raps der US-Firma Cibus nicht umgesetzt werden darf. Noch im Februar hatte das BVL der Firma Cibus versichert, dass ihr Raps nicht dem Gentechnikgesetz unterliege und daher ab sofort ohne Genehmi­gungs­verfahren und ohne Kennzeichnung freigesetzt werden dürfe. Der Raps wurde mithilfe sogenannter Oligonukleotide, kurzer synthetischer DNA-Sequenzen, genetisch verändert.

  • Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik-Verfahren!

    (Lüneburg und Berlin, 9. März 2015) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in einem Bescheid vom 5. Februar 2015 einen mit Hilfe von kurzen Abschnitten synthetischen Erbguts (Oligonukleotiden) entwickelten sogenannten RTDS-Raps der Firma Cibus als „nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes“ eingestuft. Dadurch könnten jetzt entsprechende herbizidresistente Pflanzen ohne Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung angebaut werden. Gegen diesen Bescheid legen zahlreiche Organisationen und Unternehmen Widerspruch beim BVL ein. Zudem veröffentlichen sie ein gemeinsames Forderungspapier und appellieren an Landwirtschaftsminister Schmidt, die Freisetzung zu stoppen. Sie befürchten eine unkontrollierte Ausbreitung der Pflanzen in der Umwelt und warnen vor einer Aushöhlung des EU Gentechnikrechtes.

  • Der Teufel steckt im Detail

    2. Mai 2011

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat zwei Forschende eingeladen, um sich über die Wirkung von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Nicht-Zielorganismen auszutauschen. Ob es dabei auch darum ging, der Aufhebung des Verbots von MON810-Mais den Boden zu bereiten, bleibt offen.