(Berlin, Hamm und München, 26. Juni 2015) Die EU-Kommission stellt in einem aktuellen Schreiben an die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten klar, dass ein umstrittener Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Gentechnik-Raps der US-Firma Cibus nicht umgesetzt werden darf. Noch im Februar hatte das BVL der Firma Cibus versichert, dass ihr Raps nicht dem Gentechnikgesetz unterliege und daher ab sofort ohne Genehmigungsverfahren und ohne Kennzeichnung freigesetzt werden dürfe. Der Raps wurde mithilfe sogenannter Oligonukleotide, kurzer synthetischer DNA-Sequenzen, genetisch verändert.