Beiträge zu diesem Thema

  • Uninformierte Einwilligung – Wie wir die Kontrolle über unsere Gesundheitsdaten verlieren

    GID-Ausgabe
    272
    vom
    Februar 2025

    Die Informierte Einwilligung hat sich als internationales Leitprinzip in der biomedizinischen Forschung mit Proband*innen und Patient*innen etabliert. Ihre Zustimmung zu einer Therapie oder der Teilnahme an einer Studie ist nur dann gültig, wenn sie zuvor ausreichend aufgeklärt wurden. Dazu gehört, die Behandlung verständlich zu machen, vor Risiken zu warnen und mögliche Konsequenzen zu benennen, sodass die betroffene Person eine fundierte und freie Entscheidung treffen kann. In Zeiten von Big Data scheint die Autonomie der Proband*innen allerdings wieder zunehmend nachrangig zu den Forschungszielen zu sein.

    Das Cover hat oben und unten einen roten Schreifen, oben steht "GID MAGAZIN - Informationen und Kritik zu Fortpflanzungs- und Gentechnologie", unten stehenn die Titel dreier Artikel im Heft. Zwische den roten Streifen ist auf einem Bild der Kopf einer Person mit sehr kurz rasierten Haaren von der Seite zu sehen. Die Person verdeckt ihr Gesicht seitlich mit ihren Händen, sodass sie nicht zu erkennen ist.

  • Schweigen ist keine Zustimmung

    Das Gesicht einer weiblich gelesenen Person ist teilweise im Profil zu sehen, ihre Hand berührt die Lippen einer großen Statue oder Büste, von der nur ein Ausschnitt des Gesichts zu erkennen ist.
    Von
    26. Februar 2025

    Die „ePA für alle“ haben zum 1. Januar 2025 alle Bürger*innen automatisch bekommen. Es sei denn, sie haben aktiv widersprochen. Eine Einwilligung wurde also vorausgesetzt. Dieser fragwürdige Paradigmenwechsel sowie das Projekt insgesamt überfordern viele Menschen.

  • Einverständnis zum Unbekannten

    Die Hände einer Person ruhen auf einem Tisch, in der einen Hand hält die Personeinen Stift, auf dem Tisch liegen Bilder mit großen Fragezeichen darauf.
    Von
    26. Februar 2025

    Die NAKO Gesundheitsstudie wird erstmals genetische Daten auswerten. Aufgrund des Einwilligungskonzepts haben Proband*innen keine Kontrolle darüber, welche Art von Studien mit den sensiblen Daten durchgeführt werden.

  • Vertrauen lässt sich nicht verordnen

    Server mit Kabeln
    Von
    GeN

    Das GeN unterzeichnet einen Offenen Brief, der die momentanen Prozesse zur Digitalisierung des Gesundheitswesens kritisiert.

  • Bluttest auf Trisomien ist Kassenleistung

    Von
    26. August 2022

    Seit dem 01. Juli 2022 kann der sog. Nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch genommen werden. Plötzlich bekommt die seit Jahren angebrachte Kritik am Verfahren eine mediale Bühne.