Ende November 2008 entschied die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes: Verfahren zur Gewinnung von embryonalen Stammzellkulturen, die die Zerstörung von Embryonen voraussetzen, verstoßen gegen die guten Sitten. Sie sind deshalb nicht patentierfähig. Damit findet ein jahrelanger Patentstreit ein zumindest vorläufiges Ende.