Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
Interview mit Lea Hinze
Im April 2008 zerstörten sechs FeldbefreierInnen der Initiative Gendreck weg! einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem (gv) Weizen auf dem Gelände des Institutes für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben (Sachsen-Anhalt). Der GID berichtete bereits mehrfach über die Hintergründe des Versuchs und die juristischen Folgen für die AktivistInnen, zuletzt im GID 219.
Du warst seit 2005 bei Gendreck-weg! aktiv und hast in jedem Sommer große Camps mit organisiert, die dreimal in Brandenburg, einmal in Oberfranken stattfanden. Die Camps endeten damit, dass Hunderte von Menschen zur „Feldbefreiung” übergingen und einen Acker mit gentechnisch veränderten Maispflanzen zerstörten. Aber dann hast Du eine Aktion durchgeführt, die vorher nicht öffentlich angekündigt war. Was geschah im Frühling 2008 in Gatersleben?
Das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) hat seit 2006 gentechnisch veränderten Weizen freigesetzt. Das Drama um diesen Versuch hatten wir seit vielen Monaten verfolgt. Es hatte Demos und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegeben und trotzdem war der Weizen direkt neben der Genbank Gatersleben ausgebracht worden. Ein Riesenskandal, bestand so doch das Risiko, dass die manipulierten Pollen auch auf die Erhaltungsflächen geweht würden. Das sind Flächen, auf denen die lebendige Bibliothek für Nutzpflanzen immer wieder ihre wertvolle Saat ausbringt, um immer wieder keimfähige Samen der alten Sorten zu erhalten. Der Versuch war darüber hinaus besonders fragwürdig, weil in die Pflanzen ein Antibiotika-Resistenzgen als Markergen eingebaut worden war. So lässt sich im Labor feststellen, ob die Pflanzen gentechnisch verändert sind. Das Risiko der Markergene für die Menschen ist jedoch nicht von der Hand zu weisen: Mit Antibiotika-Resistenzen haben wir schon mehr als genug Probleme. Es war schon 2008 nicht mehr Stand der Technik, Antibiotika-Resistenzgene bei gentechnischen Experimenten zu verwenden. Deshalb wurden auch beim IPK gleichzeitig schon Linien ohne die Antibiotika-Markergene entwickelt. Und so war es auch damals schon klar, dass die Gaterslebener Weizenlinien gar nicht für einen weitergehenden Einsatz in Frage kommen. Trotzdem wurde der Versuch durchgezogen. Da haben wir uns entschieden, an einem frühen Morgen in einer kleinen Gruppe dafür zu sorgen, dass diese Versuchspflanzen nicht zur Blüte kommen würden. Wir haben ein ganz großes Brot aus Weizenmehl gebacken und mitgebracht. Aus Teig hatte ich „Unser täglich Brot“ darauf geschrieben.
Ihr habt die Aktion erst beendet, als die Polizei euch vom Feld geholt hat. Was ist danach passiert?
Wir hatten uns als Gruppe gut vorbereitet, und die erste Zeit mit Pressearbeit und Prozessen war spannend und von viel Solidarität aus der gentechnik-kritischen Bewegung geprägt. Vor allem die ZDF-Doku in der Reihe 37°C über mich hat mir viele Rückmeldungen gebracht. Ich bin für viele immer noch „die Rebellin vom Schloss“. Erst später merkten wir, wie schwierig es ist, über Jahre an einem zähen Prozess dranzubleiben. Die Presse fand es irgendwann zu kompliziert und hat kaum noch etwas gemeldet. Unsere Lebenssituationen haben sich verändert, einige von uns sind Eltern geworden. Wir haben uns zum Teil etwas aus den Augen verloren. Aber die Prozesse laufen immer noch.
Was ist gerade Stand der Dinge bei euren Prozessen?
Es gab von Anfang an zwei verschiedene Schienen: Die strafrechtliche und die zivilrechtliche. Das Strafgericht musste klären, ob wir wegen Sachbeschädigung bestraft werden sollten. Das IPK, das den Versuch durchgeführt hatte, hat uns außerdem vor dem Zivilgericht beklagt und einen Schadensersatz in Höhe von 295.000 Euro gefordert.
Ein ganz schön dicker Brocken. Beim ersten Prozesstermin, der Ende September 2010 vor dem Zivilgericht in Magdeburg stattfand, waren viele UnterstützerInnen anwesend und es gab Solidaritätsbekundungen von etlichen Verbänden. Was wurde aus der Schadensersatz-Forderung?
Das ist eine lange und spannende Geschichte - und bis heute nicht abgeschlossen! Die erste Überraschung gab es schon, bevor wir uns zur Verhandlung aufmachten: Als Rechtsanwalt der Gegenseite trat Horst Rehberger auf, der vorher Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt gewesen war und in dieser Funktion die Gentechnik im Lande gepusht hatte. Im Laufe des Zivilverfahrens ging es dann immer wieder darum, wie der Freisetzungsversuch eigentlich geplant gewesen war, und ob es einen Schadensersatz-Anspruch für das IPK geben kann. Die haben sich fortwährend in Widersprüche verwickelt. Vor unserer Feldbefreiung hatte das IPK stets behauptet, man betreibe für die Wissenschaft relevante Grundlagenforschung. Im Prozess gegen uns wurde daraus dann zunächst Anwendungs-Forschung. Dadurch konnten sie behaupten, wir hätten die gewinnträchtige Kommerzialisierung des Weizens verhindert und entsprechend hohen Schadensersatz verlangen. Dann sprachen sie aber wieder von Grundlagenforschung - je nachdem, wie es ihnen gerade einfiel. Das Gericht gab sich zunächst mit sehr allgemeinen Angaben zur Zerstörung zufrieden. Erst als die Projektleiterin als Zeugin vernommen wurde und zahlreiche Widersprüche zutage traten, wurde das IPK aufgefordert, die Schadensersatz-Forderungen besser zu belegen. Nach und nach wurde offensichtlich, dass das alles „Schlamperei pur” war: Es waren Auflagen nicht erfüllt worden, die die ohnehin nicht rechtsfähige Genehmigung gefordert hatte. Zum Beispiel das Ausbringen einer Phacelia-Mantelsaat zum Schutz vor Pollenflug oder die Installation von Vogelschutznetzen und bis in die Erde reichenden Mäusezäunen. Wir haben auf halber Strecke unsererseits eine Strafanzeige gestellt wegen Subventionsbetrug, denn die Angaben, die im Prozess offenbar wurden, passten unmöglich zu einer seriösen Versuchsdurchführung und zur Beantragung der Fördergelder. Zuletzt beauftragte das Gericht Hans-Peter Piepho, Professor für Biostatistik an der Universität Hohenheim. Er sollte feststellen, ob der Versuch nach unserer Aktion noch hätte ausgewertet werden können. Das Gutachten ist vernichtend für Rehberger und sein IPK: Die vorgelegten Zahlen sind nach dem Gutachten völlig ungeeignet, einen Schadensersatz zu fordern. Alle Informationen zusammen untermauern tatsächlich eher, dass der Versuch zu keinem Zeitpunkt wissenschaftlich seriös hätte ausgewertet werden können. Für mich selbst ist es fast unglaublich, aber unsere Anwälte und einige erfahrene Prozessbeobachter gehen jetzt davon aus, dass das Zivilverfahren sogar eingestellt werden könnte, weil das mit dem gv-Weizen in Gatersleben alles so ein „Murks” war.
Ist das nicht ein riesiger Erfolg?
Ja und nein. Was wir über die Praxis angeblich wissenschaftlicher Versuche gelernt haben ist ganz schön krass. Auch, dass wir so gescheitert sind daran, das Thema in die breite Öffentlichkeit zu bringen. Die Presse ist irgendwann ausgestiegen und trotz vieler Anträge unsererseits hat es das Gericht nie ermöglicht, die Rechtswidrigkeit des Versuchs selbst juristisch zu diskutieren.
Soviel zum Zivilprozess. Und was war das Ergebnis des Strafprozesses?
Auch das ist eine „never-ending story“. Erstmal ging es spät los, erst eineinhalb Jahre nach unserer Aktion. Das Gericht wollte wohl warten, ob wir schnell zivilrechtlich verurteilt werden würden. Dann gab es den Prozess und etliche Termine, für die wir viele Beweisanträge vorbereitet hatten. Schließlich wurden wir 2011 zu 20 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe der Tagessätze orientiert sich am Einkommen, bei mir entspricht das insgesamt 200 Euro. Drei von uns wollten es wissen und sind in Berufung gegangen. Das klappte nicht, aber sie haben tatsächlich noch eine Revision drangehängt und damit Erfolg gehabt. Das Verfahren der drei wurde 2013 auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Für mich und meine anderen MitstreiterInnen änderte sich dadurch nichts, unsere Tagessätze bleiben bestehen. Allerdings haben wir bis Ende 2014 nie einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Erst jetzt, nach vier Jahren, habe ich einen Brief der Staatsanwaltschaft bekommen, die das Urteil nun doch vollstrecken will. Mein Widerspruch dagegen läuft, denn es ist unklar, ob tatsächlich noch vollstreckt werden kann, wenn drei andere Beklagte für die gleiche Tat schon ganz raus sind aus dem Verfahren.
Wie geht es weiter?
Ich hatte mich darauf vorbereitet, ersatzweise für die Zahlung 20 Tage ins Gefängnis zu gehen. Aber jetzt erwarte ich mein zweites Kind und möchte das nicht tun. Statt dessen lade ich alle GegnerInnen der Gentechnik ein, an meiner statt Geld an die Staatsanwaltschaft zu überweisen. Wenn jeder einen Euro gibt, hat die Verwaltung mit der ordentlichen Verbuchung viel zu tun, und spürt noch einmal, dass es viele Menschen gibt, die weiterhin energisch gegen jeden Versuch mit gentechnisch manipulierten Pflanzen aufstehen. Es wäre toll, wenn „viele Male 1 Euro gegen Gentechnik” zusammenkommen!
Wir danken für das Gespräch.
Das Interview führte Jutta Sundermann.
Lea Hinze ist Mitgleid der Initiative „Gendreckweg“ mit, die zu Feldbefreiungen aufruft.
Mitmachen bei der Aktion „Viele Male 1 Euro gegen Gentechnik“:
1. Eventuell im Vorfeld den Ist-Stand erfragen, damit nicht zu viel Geld überwiesen wird: per eMail an genweizenweg@schloss-tonndorf.de.
2. 1 Euro an die Staatsanwaltschaft Magdeburg überweisen (nicht mehr, damit möglichst viele Menschen beitragen können): IBAN: DE87 81 0000 0000 8100 1573, BIC: MARKDEF, Aktenzeichen: 1708-093982-7 224 Js 21043/08 Sta Mag, Hinze, Tanja, Tonndorf.
3. Jetzt eine eMail schreiben an genweizenweg@schloss-tonndorf.de mit dem Datum und genauem Betrag der Überweisung (für den Überblick, wie viel Geld schon bezahlt wurde).
(Lea Hinze)
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