Herrschaftswissen und Strategische Ignoranz
Wissenschaftspolitik am Beispiel Glyphosat
Zugang zu Wissen ist für eine realistische Einschätzung der Tatsachen unerlässlich. Im Fall der Glyphosat-Zulassung in der Europäischen Union zeigt sich, dass unter anderem mit vorenthaltenem Wissen versucht wird, Politik zu machen, Transparenz alleine aber nicht ausreicht.
Wissen steckt nicht nur in den Büchern, sondern auch in anderen Formaten, wie solchen Zettelkästen. Foto: Genista (CC BY-SA 2.0)
Wissenschaftspolitik und Wissenschaft selbst sind stets mit unterschiedlichen Interessen verknüpft, allerdings von Fall zu Fall in unterschiedlichem Maß. „Herrschaftswissen“ und „Strategische Ignoranz“, das heißt das Vorenthalten von Wissen einerseits und das Ignorieren von frei verfügbarem Wissen andererseits, kann man als extreme Formen des Umgangs mit Wissen betrachten. Herrschaftswissen dient dazu, einen Wissensvorsprung zur Sicherung einer Position zu garantieren.1 Strategische Ignoranz ist ein maßgeblich von Linsey McGoey entwickeltes Konzept. Sie meint damit unter anderem die Missachtung existierender Beweise durch mächtige Akteur*innen, und nennt zum Beispiel globale Versicherungsunternehmen, die Tabakindustrie und chemische Konzerne.2 Beide Phänomene gehören zusammen: Mit dem Verweis auf die Existenz von Wissen, das geheim bleibt, wird die Missachtung von öffentlich zugänglichem Wissen gerechtfertigt. An der Auseinandersetzung um die Wiedergenehmigung des Herbizids Glyphosat lässt sich dieser Zusammenhang gut illustrieren.
Im Jahr 2015 wurde Glyphosat von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Im Gegensatz dazu urteilte im gleichen Jahr das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das auf europäischer Ebene für die Bewertung von Glyphosat zuständig war, Glyphosat sei nicht krebserregend. Diese abweichende Einstufung war von großer Bedeutung, denn hätten die europäischen Behörden so geurteilt wie die IARC, hätte das ein Verbot von Glyphosat in der EU zur Folge gehabt.
Die IARC kam zu ihrem Urteil aufgrund von öffentlich zugänglichem Wissen. Ein häufig wiederholtes Argument des BfR für seine divergierende Einschätzung war sein Zugang zum oben definierten Herrschaftswissen. Zum Beispiel ist in der BfR-Mitteilung Nr. 013/2016 zu lesen: „Im Unterschied zum BfR lagen diese Studien der IARC aber nicht im Original, sondern nur indirekt über eine weitere Veröffentlichung vor. Alle zuständigen Behörden, die diese Studien im Original vorliegen hatten, kamen im Gegensatz zur IARC zu der Bewertung, dass sich eine Einstufung des Gefährdungspotentials (hazard) von Glyphosat als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ wissenschaftlich nicht ableiten lässt“.3
Das entspricht nicht der Wahrheit, denn die abweichende Bewertung des BfR basierte auf einer Missachtung des eigenen Regelwerks4 und von großen Teilen der wissenschaftlichen Literatur5 (Strategische Ignoranz). Die Behauptung, entscheidende Informationen kämen aus den geheim gehaltenen Studienberichten, die von der Glyphosate Task Force (GTF)6 eingereicht wurden, konnte nicht überprüft werden (Herrschaftswissen).
Fragwürdige Kriterien
Für die IARC war die frei zugängliche wissenschaftliche Literatur ein wichtiger Baustein bei der Schlussfolgerung, dass Glyphosat krebserregend ist. Doch vom BfR wurden diese Ergebnisse teils völlig außer Acht gelassen und teils unter Nutzung fragwürdiger Kriterien verworfen. Bei der behördlichen Bewertung sollte es durchaus auch um die Qualität und Bedeutung von Veröffentlichungen gehen. Diese Qualitätseinschätzung erfolgte allerdings hier in stark verzerrter Weise, sodass zahlreiche Publikationen als „nicht relevant“ und zum Teil mit nachweislich falschen Behauptungen als „nicht zuverlässig“ verworfen wurden. Das Aussortieren unliebsamer Publikation erfolgte unter Verwendung eines fragwürdigen Kriterienkatalogs, der sogenannten Klimisch-Kriterien7 und war keine Eigenleistung der BfR-Bewertung, sondern ein Plagiat des GTF-Dossiers.8 Insofern machte sich das BfR zum Handlanger der GTF.
Bevor die Genehmigung zur Vermarktung eines Pestizidwirkstoffs erteilt werden kann, müssen die gesetzlich geforderten Studienberichte eingereicht und bewertet werden, weshalb die European Food Safety Authority (EFSA) und die Behörden der EU-Staaten Zugriff darauf haben. Mit Verweis auf geistige Eigentumsrechte wurden die Berichte aber der Öffentlichkeit und der IARC, die keine staatliche Behörde sondern eine Institution der Weltgesundheitsorganisation ist, vorenthalten. Am 17. Mai dieses Jahres brach das Kartenhaus des Herrschaftswissens zusammen, hinter dem sich das BfR und die EFSA versteckt hatten. An diesem Tag wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtskräftig, mit dem der Klage von vier grünen EU-Parlamentarier*innen auf Herausgabe der Berichte zu den Glyphosat-Krebsstudien stattgegeben wurde: Das öffentliche Interesse am Zugang zu den für den Umweltschutz wichtigen Informationen sei wichtiger als das geltend gemachte kommerzielle Interesse – die geistigen Eigentumsrechte.9 BfR und EFSA hatten gebetsmühlenartigen wiederholt, sie seien deshalb zu der Schlussfolgerung gekommen, dass Glyphosat nicht krebserregend sei, weil ihnen mehr Informationen zur Verfügung standen als der IARC. Seit Mai wissen wir, dass das Mehr an Informationen für die Bewertung von Glyphosat keine Bedeutung hat. Die juristische Grundlage für die erfolgreiche Klage war die Aarhus-Konvention, einem völkerrechtlichen Vertrag, der jeder Person in der EU Rechte im Umweltschutz zuschreibt.
Dieser Gerichtsentscheid stellt einen wichtigen Sieg für mehr Transparenz bei der Genehmigung von Pestiziden dar. Parallel trugen zwei weitere Faktoren dazu bei, die Transparenz des Genehmigungsverfahrens zu verbessern: Da war zum einen die erfolgreiche europäische Bürgerinitiative zum Verbot von Glyphosat, die auch zahlreiche Forderungen zu einer Reform der Risikobewertung von Pestiziden enthielt und dadurch weit über ein Glyphosatverbot hinausging.10 Zum anderen unterbreitete das Special Committee on the Union’s authorisation procedure for pesticides (PEST) im vergangenen Jahr im Europaparlament zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Genehmigungsprozedur.11
Jedoch ist Transparenz nur eine notwendige, aber keine ausreichende Bedingung, um den Schutz der Gesundheit der 500 Millionen EU-Bürger*innen zu verbessern. Wenn durch Transparenz Fehlbewertungen der Behörden aufgedeckt werden, nützt das nur, wenn derartige Fehlbewertungen dann auch sanktioniert werden. Hier besteht für den Gesetzgeber Handlungsbedarf.
- 1www.de.wikipedia.org/wiki/Herrschaftswissen
- 2McGoey, Linsey (2012): Strategic unknowns: towards a sociology of ignorance. In: Economy and Society, 41, S.1-16.
- 3BfR (19.05.2016): Populäre Missverständnisse, Meinungen und Fragen im Zusammenhang mit der Risikobewertung des BfR zu Glyphosat. Online: www.bfr.bund.de oder www.kurzlink.de/gid250_i [letzter Zugriff: 19.07.2019].
- 4Clausing, Peter (2017): Krebsgefahr durch Glyphosat: Der „Weight of Evidence Approach“ des BfR. In: Umwelt – Hygiene – Arbeitsmedizin 22, S.27-34.
- 5Die umfassende Berücksichtigung der wissenschaftlichen Literatur wird durch die EU-Pestizidverordnung 1107/2009 vorgeschrieben.
- 6Die Glyphosate Task Force bestand aus 26 Glyphosat produzierenden Unternehmen, die gemeinsam die Wiedergenehmigung von Glyphosat in der EU beantragt hatten.
- 7Clausing, Peter (2014): „Klimisch-Kriterien“ – ein Instrument zur Diskreditierung unabhängiger Studien. In: Agrarkoordination und PAN Germany (Hg.): Roundup & Co. – unterschätzte Gefahren, Hamburg, S.32-33.
- 8N. N. (2919): Neue Studie bestätigt: BfR kopierte Monsanto bei der Bewertung von Glyphosat. Online: www.global2000.at oder www.kurzlink.de/gid250_o [letzter Zugriff: 19.07.2019].
- 9Europäischer Gerichtshof: Hautala and Others v. EFSA. Online: www.justicepesticides.org oder www.kurzlink.de/gid250_k [letzter Zugriff: 16.07.2019].
- 10Europäische Bürgerinitiative (07.02.2017): Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden. Online: www.ec.europa.eu oder www.kurzlink.de/gid250_l [letzter Zugriff: 16.07.2019].
- 11European Parliament (18.12.2018): Report on the Union’s authorisation procedure for pesticides. Online: www.europarl.europa.eu oder www.kurzlink.de/gid250_m [letzter Zugriff: 16.07.2019].
Peter Clausing ist Toxikologe, arbeitet beim Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. und publiziert zu verschiedenen Themen unter anderem bei www.welt-ernaehrung.de.
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