Ein bedauernswertes Jubiläum

Bundesweiter Protest am 15. Mai - Schwangerschaftsabbruch seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch

(Berlin, 12.05.2021) - Bundesweite Proteste am 15. Mai.
Das Bestehen des Paragraphen 218 jährt sich zum 150. Mal.
So lange ist der Schwangerschaftsabbruch schon im Strafgesetzbuch geregelt.

150 Jahre Widerstand gegen §218

150 Jahre Widerstand gegen §218 StGB.

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. 150 Jahre später feiern wir ein bitteres Jubiläum: Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Doch die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung. 150 Jahre Kriminalisierung haben außerdem ein gesellschaftliches Tabu geschaffen. Zusammen mit 120 Organisationen fordern wir: Der Schwangerschaftsabbruch muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden!

Mit einem bundesweiten Aktionstag am 15. Mai wollen wir auf dieses Unrecht und die immer schlechter werdende medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren aufmerksam machen. Von Flensburg bis Passau, von Aachen bis Cottbus: In über 30 Städten setzen Aktivist*innen und Organisationen um den 15. Mai ein Zeichen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.

“Der Schwangerschaftsabbruch ist eine Gesundheitsleistung, die für die Selbstbestimmung elementar ist und im Strafgesetzbuch nichts zu suchen hat! Wir fordern eine Absicherung dieses Rechts, statt einer  grundsätzlichen Kriminalisierung, die zu Stigmatisierung und einer immer schlechter werdenden medizinischen Versorgung führt,” so Ines Scheibe von der Kampagne “150 Jahre Widerstand gegen §218 - Es reicht” und des Berliner Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.

Die Aktionsformen sind vielfältig trotz Pandemie: In Berlin bilden die Aktivist*innen und Freund*innen vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und dem Netzwerk Frauengesundheit Berlin am 15. Mai ab 11 Uhr in eine Menschenkette rund um das Berliner Reichstagsgebäude. Von Kundgebungen und Demonstrationen in Stuttgart und Frankfurt über Onlineformate wie Filmvorführungen mit Podiumsdiskussion in Hannover bis hin zu Guerilla-Aktionen, die das Stadtbild von Mainz und Marburg verschönern, ist alles dabei. Alle Veranstaltungen rund um dem 15. Mai werden laufend ergänzt und sind hier zu finden: wegmit218.de/termine

120 Organisationen haben sich zudem anlässlich des Aktionstages mit einem Aufruf für die Streichung von § 218 StGB positioniert, darunter verschiedene Verbände, feministische und politische Gruppen sowie Parteien. Das GeN, UN Women Deutschland, profamilia, Humanistischer Verband Deutschlands, OMAS GEGEN RECHTS, Grüne Jugend, Jusos, LINKE und viele weitere fordern darin u.a. die Parteien auf, die Streichung von § 218 und §219 a aus dem Strafgesetzbuch und eine Neuregelung in ihren Wahlprogrammen zu verankern und durchzusetzen. Den vollständigen Aufruf mit den  Erstunterzeichner*innen finden Sie hier: wegmit218.de/aufruf

Der Aktionstag ist der Teil der diesjährigen Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen Paragraf 218 - Es reicht!“, die das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung gemeinsam mit vielen Aktivist*innen und Partnerorganisationen durchführt. In den sozialen Netzwerken werden die Hashtags #wegmit218, #1505 und #150JahreWiderstand verwendet.

12. Mai 2021

Gen-ethisches Netzwerk e.V.

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Pressekontakte:

0160 – 377 22 08 | presse[at]sexuelle-selbstbestimmung.de | Facebook | Twitter | Instagram:
@prochoice_de | www.sexuelle-selbstbestimmung.de/presse
Für die aktivistische Perspektive, für Informationen zur Geschichte des §218 und Kontakt zu
Betroffenen

069 – 26 95 77 922 | regine.wlassitschau@profamilia.de
Für die Perspektive der Beratungsstellen
0170 – 540 54 39 | artus[at]pro-choice.de | https://doctorsforchoice.de/kontakt
Für die Perspektive der Ärzt*innenschaft

Für konkrete Fragen zur Kampagne können Sie sich natürlich auch an das Kampagnenteam
wenden unter kampagne[at]wegmit218.de

Die Kampagne “150 Jahre Widerstand gegen § 218” wird von Aktivist*innen aus ganz Deutschland zusammen mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung organisiert. Zum
150-jährigen Bestehen des § 218 StGB fordern wir die Streichung des
Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuches. Diese Forderung wird von 120
Organisationen, Beratungsstellen, feministischen und allgemeinpolitischen Gruppen,
Verbände und Parteien unterstützt. (Stand 5.5.21)