"Der Erfolg ist bisher begrenzt"

Interview über das geplante Schweizer DNA-Gesetz

Am 4. Mai diskutierte der Schweizer Nationalrat über die Reform des DNA-Profil-Gesetzes das „DNA-Phänotypisierung“ in polizeilichen Ermittlungen erlauben soll. Im Vorfeld gab die GeN-Mitarbeiterin Isabelle Bartram ein kritisches Interview in der Schweizer Wochenzeitung WOZ (17/2021, 29.04.2021).

WOZ: Frau Bartram, Sie sind Molekularbiologin und stehen der Phänotypisierung kritisch gegenüber. Warum?

Isabelle Bartram: Es ist ein schwerer Eingriff in den Datenschutz von allen potenziell Betroffenen – das heisst, von allen Bürgerinnen und Bürgern. Denn DNA ist etwas, das man jederzeit hinterlässt. Man kann nicht kontrollieren, ob man ein Haar oder Hautschuppen verliert. Wenn man Sachen anfasst, bleiben daran Abriebspuren mit DNA. So kann man schnell in Ermittlungen reingezogen werden, indem beispielsweise ein Gegenstand, den man angefasst hat, woanders landet.
Das gesamte Interview ist auf der Seite der WOZ nachzulesen.

Das Interview wurde am 4. Mai in einem Bericht des Schweizer Radiosenders SRF zitiert, der pro und contro-Argumente der Debatte um das Gesetz zusammenstellt.

5. Mai 2021

Gen-ethisches Netzwerk e.V.

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