Kurz notiert: Landwirtschaft und Lebensmittel

Regionen zu GVO

Auf einer Konferenz in Florenz haben die Mitglieder des europäischen Netzwerkes der Regionen eine gemeinsame Charta der Rolle der Regionen im europäischen Gentechnikrecht verabschiedet. Mit dieser "Charta regionaler Regierungen und kommunaler Autoritäten" soll die bestehende Kooperation in der traditionellen Landwirtschaft gepflegt und die Rolle der Regionen gestärkt werden. Gleichzeitig steht der Schutz von regionalen und Hoch-Qualitätsprodukten vor der Verunreinigung mit gentechnisch verändertem Material im Mittelpunkt der Initiative. Auf diese Weise sollen die Landwirte in ihrer Unabhängigkeit unterstützt werden. Mittlerweile wurde die Initiative von 19 europäischen Regionen unterzeichnet, aus Deutschland ist das Land Schleswig-Holstein der einzige Vertreter. Die Petition steht für gewählte oder administrative regionale Organisationen zur Unterstützung frei. Sie ist zu finden auf den Internetseiten www.saveourseeds.org. (Siehe auch die Dokumentation zu der Konferenz der gentechnikfreien Regionen "Regionen gegen GVO" in diesem Heft) (pau)

Gv-Raps bleibt ohne Zulassung

Die gentechnisch veränderten (gv) Rapssorten mit der Bezeichnung GT73 bleiben weiter ohne Zulassung für den europäischen Lebens- und Futtermittelmarkt. Auf einer Sitzung der Umweltminister der EU-Mitgliedsstaaten am 20. Dezember des vergangenen Jahres verfehlte der Antrag auf Import-Zulassung der US-Biotech-Firma Monsanto die notwendige Mehrheit. Ausschlaggebend waren laut einer Pressemitteilung der Umweltorganisation Friends of the Earth Europe zwei Gründe. Einerseits sei die britische Regierung, namentlich deren Beratungsgremien ACRE (Advisory Committee on Releases to the Environment) und ACAF (Advisory Committee on Animal Feedingstuffs) mit den von Monsato bereitgestellten Informationen zur Lebensmittelsicherheit nicht zufrieden. In Tests waren bei Ratten vergrößerte Organe festgestellt worden, nachdem sie mit GT73-Raps gefüttert worden waren. ACAF beklagte, dass es über die Lebensmittelsicherheit erst entscheiden könne, wenn es Ergebnisse weiterer Fütterungsstudien präsentiert bekäme, die mit Futter durchgeführt worden seien, das einen 15-Prozent-Anteil der besagten gv-Rapssorte enthalte. Das britische Berater-Gremium stellt sich damit gegen die Aussage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA. Die EFSA hatte in ihrer Stellungnahme geschrieben, der Raps sei genauso sicher, wie nicht-gentechnisch veränderte Rapssorten - sowohl für die Gesundheit von Mensch und Tier, als auch im Sinne der Sicherheit für die Umwelt. Der zweite Grund, der gegen die Zulassung vorgebracht wurde, war, dass es trotz der geplanten Verwendung für den Import für den menschlichen Verzehr und/ oder als Futter für Tiere wahrscheinlich sei, dass es zur ungewollten Verbreitung von Samen kommen werde. Dies wäre nicht nur illegal, weil keine Genehmigung für den Anbau beantragt worden sei, sondern außerdem mit Gefahren für die europäische Biologische Vielfalt verbunden. Da es in der Sitzung nicht zu einer Ablehnung des Antrages mit der so genannten qualifizierten Mehrheit (Mehrheit der Länder und Mehrheit der - nach Ländergrößen unterschiedlich verteilten - Stimmen) gekommen ist, wird sich nun, entsprechend des Reglements der Europäischen Union, die EU-Kommission mit der Sache beschäftigen. (PM Friends of the Earth Europe, 20.12.05, www.foeeurope.org) (pau)

Standortregister für Gentech-Anbau

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat - entsprechend den Neuregelungen im Gentechnikgesetz - auf seiner Internetseite das Anbauregister für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen eröffnet. In dem Register werden - flurstückgenau - alle Flächen angegeben, auf denen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) angepflanzt werden, die in Deutschland in den Verkehr gebracht worden sind. Die Freisetzungsrichtlinie der EU schreibt ein solches öffentliches Register vor. In der Richtlinie wird unterschieden zwischen "freigesetzt, um in den Verkehr gebracht zu werden" und "freigesetzt zu allen anderen Zwecken außer dem Inverkehrbringen". Letzteres meint zum Beispiel die Freisetzungsversuche, die mit einem gentechnisch veränderten Organismus durchgeführt werden müssen, damit dieser nach dem europäischen Gentechnikrecht seine Zulassung bekommen kann. Das Standortregister ist öffentlich zugänglich. Es finden sich darin auf der ersten Seite: Postleitzahl, Ortsname und eine so genannte Flächenkennziffer. Details können durch Weiterklicken geöffnet werden: Gemarkung, Flur, Flurstück, Schlag, Größe der GVO-Anbaufläche, Aussaatjahr, Aussaatmonat, der so genannte spezifische Erkennungsmarker (ein international übliches Kürzel für die gentechnische Veränderung, zum Beispiel "Mon 00810-6", das bedeutet, dass es sich um einen Bt-Mais handelt, der von der Firma Monsanto entwickelt wurde) und der Name des Organismus (zum Beispiel Mais). Am 12. Februar waren in dem Register 102 Flächen mit einem geplanten Anbau auf etwa 1.000 Hektar gemeldet. Davon die Hälfte und somit die größte Fläche in einem Bundesland, wird in Brandenburg liegen, die meisten Flächen, knapp 40 Stück, befinden sich in Bayern. Es soll nur gentechnisch veränderter Mais ausgebracht werden. (PM BVL, 03.02.05, www.bvl.bund.de) (pau)

Monsanto kauft Ernte

Nach Angaben des Innoplanta e.V. wird der Biotech-Konzern Monsanto in Kooperation mit dem Futtermittelhändler Märka Kraftfutter GmbH die Körnermais-Ernte 2005 der Nachbarn von Gentech-Landwirten kaufen. Dabei soll der übliche Marktpreis bezahlt werden. Ob die Lieferungen gentechnisch verändert sind oder nicht, müssen die Landwirte nicht testen. Innoplanta - der Verein hatte im letzten Jahr den so genannten Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais veranstaltet - bezeichnet dieses Angebot als innovativen Lösungsvorschlag zur Sicherung der Koexistenz. Der Gentechnik-Experte Henning Strodthoff von Greenpeace erklärt dazu: "Dieses Angebot der Gentechnik-Industrie ist offensichtlich ein Ergebnis des Erprobungsanbaus im vergangenen Jahr. Der Gen-Mais scheint sich ausgebreitet zu haben, sonst würde dieses Angebot keinen Sinn machen. Die Ergebnisse des Probeanbaus müssen unbedingt veröffentlicht werden", fordert Strodthoff. "Das ist bisher nicht geschehen, denn der Anbau sollte der Werbung für die Gen-Konzerne dienen - da passt dann nicht jedes Forschungsergebnis ins Konzept." (www.greenpeace.de, 14.01.05; PM Innoplanta, 14.01.05) (pau)

Ungarn: Genmais verboten

Das ungarische Landwirtschaftsministerium hat den Import und den Anbau von Monsantos gentechnisch verändertem Mais MON810 verboten. Der Regierungssprecher Laszlo Boglar teilte mit, das Verbot gelte für Saatgut, nicht jedoch für Nahrungsmittel, die aus dem Mais hergestellt worden sind. Es handele sich hierbei um eine vorläufige Maßnahme, so der ungarische Agrarminister Imre Nemeth, die noch von wissenschaftlichen Tests untermauert werden müsse. Im September letzten Jahres sind 17 Ausprägungen der Maissorte MON810 von der EU-Kommission in den Sortenkatalog der EU aufgenomen worden und damit grundsätzlich in den Mitgliedstaaten der Union zum Anbau freigegeben worden. (Wiener Zeitung, 21.01.05) (ts)

Mammut-Patent

Syngenta beansprucht in einem jetzt bekannt gewordenen Patent DNA-Abschnitte, die in der Blütenbildung, Blühentwicklung und -zeitpunkt und bei der allgemeinen Pflanzenarchitektur zentrale Rollen spielen. Die Patentanmeldung bezieht sich zunächst nur auf die Abschnitte im Reis, könnte aber, so die Befürchtungen der ETC-Group, auch eine Relevanz für mindestens 40 weitere Pflanzen haben. Das Patent mit der Nummer WO03000904A2/3 könnte Gültigkeit in bis zu 115 Ländern bekommen. Um die Reichweite der Patentanmeldung zu unterstreichen, verweist ETC auf ein Gutachten von Dr. Paul Oldham von der Lancaster Universität in Großbritannien, aus dem hervorgeht, dass es sich auf Grund von so genannten Sequenzhomologien um ein praktisch grenzenloses - das heißt eine lange Reihe von Pflanzen umfassendes - Patent handele, wenn es erst einmal erteilt sei. Das Gutachten findet sich auf der Internetseite www.cesagen.lancs.ac.uk. Ein Kommuniqué dazu findet sich auf der Internetseite von ETC. (PM ETC, 10.01.05; www.etcgroup.org) (pau)

MON810 allergen!?!

In einem wissenschaftlichen Review-Artikel zu den Sicherheitstests und -regulierungen gentechnisch veränderter (gv) Nahrungsmittel in den USA vertreten die Autoren, William Freese und David Schubert, die Ansicht, dass es notwendig sei, die Regulierung in den USA zu einem verpflichtenden System umzubauen. Außerdem müsse der Prozess der Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln bindender und transparenter (... mandatory... more stringent and transparent...) gemacht werden. Dies begründen sie unter anderem mit einer detaillierten Analyse der wissenschaftlichen Untersuchung und der Zulasung von gv-Bt-Mais auf der Basis der gentechnischen Veränderung MON810. Für ihre Besorgnis über ein nicht-adäquates Zulassungsverfahren und eine möglicherweise allergene Wirkung von Pflanzen mit dieser gentechnischen Veränderung benennen sie vier Quellen: (1) sich andeutende Evidenz der Allerginität des so genannten Cry1ab-Proteins in Untersuchungen mit Menschen und Tieren, sowie ähnliche Eigenschaften des Bt-Proteins Cry1ab zu bekannten Allergen; (2) ungewollte Folgen der gentechnischen Veränderung; (3) Fehler im Regulierungs-Prozess und (4) Unterschiede zwischen dem insektiziden Protein, das in gentechnisch veränderten Pflanzen gefunden wird und dem Protein, das in Sprays zum Einsatz kommt. Maissorten auf der Basis der gentechnischen Veränderung MON810 sind auch in Deutschland verbreitet. So wurden sie zum Beispiel bei dem Erprobungsanbau zur Koexistenz im Jahre 2004 eingesetzt. Außerdem sollen auf einem Großteil der Flächen, die in 2005 mit gentechnisch verändertem Mais bestellt werden sollen, Maissorten mit dieser gentechnischen Veränderung zum Einsatz kommen. Letzteres geht aus den Eintragungen hervor, die bisher (Stand Anfang Februar) in dem Anbauregister zu finden sind. Die MON810-Sorten haben bisher keine sortenrechtliche Zulassung in Deutschland. Sie werden auf der Basis von Sondergenehmigungen zeitlich und mengenmäßig beschränkt vom Bundessortenamt zugelassen. (Biotechnology & Genetic Engineering Reviews, Vol. 21, 11/2004, Seiten 299 - 324 ) (pau)

Monsanto versus Bauern

Das US-amerikanische Zentrum für Nahrungsmittelsicherheit (Center for Food Safety - CFS) hat im Januar einen Bericht herausgegeben, in dem die jüngsten Entwicklungen beschrieben werden, wie der Biotech-Gigant Monsanto gegen Bauern vorgeht. Serienmäßig bringt der Konzern die Bauern aufgrund der angeblichen Verletzung des Patentrechtes vor Gericht. Ein Teil des Berichtes widmet sich der Frage, wie sich diese Strategie auf die Landwirtschaft in den USA auswirkt. Nach Ansicht des Geschäftsführers des CFS, Andrew Kimbrell, sind "diese Verfahren nichts anderes als die Erpressung der amerikanischen Landwirte durch die Konzerne. Monsanto verunreinigt die amerikanischen Farmen mit seinen gentechnisch veränderten Saaten und informiert die Landwirte nicht vernünftig über deren Eigenschaften. Und am Ende verdient der Konzern selber an seiner eigenen Verantwortungslosig- und Nachlässigkeit, wenn er die Bauern verklagt. Wir müssen diese Verfolgung der Bauern auf ihren eigenen Feldern stoppen." (CFS, 13.01.05, www. centerforfoodsafety.org; junge welt, 19.01.05, www.jungewelt.de) (pau)

Gentechnikgesetz 2

Die Bundesregierung hat das so genannte Gentechnikgesetz 2 auf die Agenda des Bundestages für Februar (nach Redaktionsschluss) gesetzt. In diesem Teil muss vor allem beschrieben werden, wie die Bundesländer die Kontrollen zur Einhaltung des Gesetzes zu regeln haben. Der Bundesrat muss zustimmen. Außerdem hat die Bundesregierung auch wieder Änderungen eingearbeitet, die die Deregulierung von Laborarbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen betrifft. So muss zum Beispiel eine Verschärfung der Sicherheitsstufe eines Labores von S1 auf S2 nicht mehr angemeldet, sondern nur noch angezeigt werden. KritikerInnen sind besorgt über mögliche Änderungen am ersten Teil des Gesetzes, so werden die derzeit restriktive Haftung und die Transparenz von verschiedener Seite als Verhandlungsmasse angesehen. (taz, 12.02.05) (pau)

KanadierInnen zweifeln an Genfood

Die Bevölkerung von Kanada traut gentechnisch verändertem Essen nicht über den Weg, obwohl es in dem nordamerikanischen Land seit Jahren auf den Tellern und in den Kühlschränken liegt und von den Menschen gegessen wird. Das geht aus einer Umfrage hervor, die vom Kanadischen Gesundheitsministerium (Health Canada) in Auftrag gegeben worden war. Fast 90 Prozent der Antwortenden waren wegen der Langzeit-Risiken gentechnisch veränderter Nahrungsprodukte besorgt, noch mehr machen sich in irgendeiner Art Sorgen, nämlich 92 Prozent. Die Umfrage führte die Firma Pollara durch, dabei wurden im März des vergangenen Jahres 1.430 KanadierInnen befragt. Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel müssen in Kanada nicht gekennzeichnet werden, obwohl ein Bericht, der bereits vor Jahren von der Akademie der Wissenschaften "Royal Canada" erstellt worden war, genau dieses gefordert hatte. (www.biotech.wisc.edu; http://non-gm-farmers.com, 25.01.05) (pau)

Gv-Reis in den USA

Die US-Biotech-Firma Ventria scheint den Anbau von gentechnisch verändertem (gv) Reis in diesem Jahr in den US-Bundesstaaten Missouri und/oder Arkansas zu planen. Beim Jahrestreffen der Reisbauern von Arkansas wurde eine Resolution gegen den gv-Reis verabschiedet, namentlich geht es in darin um ein Verbot des Anbaus von gv-Reis zur Herstellung von Pharma- und Industrie-Produkten. Im letzten Jahr hatte der Anbau noch in Kalifornien stattfinden sollen, war aber faktisch an dem großen Widerstand dort gescheitert. Juristisch hatten die Behörden auf die Durchführung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens bestanden, das den Aussaattermin so weit hinausgezögert hätte, dass der Anbau ganz ausgefallen ist. (The Rice Advocate, www.usriceproducers.com; zitiert nach gmwatch.org, 07.02.05) (pau)

Open Source-Biotechnologie

Australische WissenschaftlerInnen von CAMBIA wollen das in der Software-Entwicklung erfolgreiche Open-Source-Modell auf Biologie respektive Biotechnologie übertragen. Sie haben jetzt eine Methode zur Verfügung gestellt, mit der Pflanzen einfach und vor allem ohne patentrechtliche Konsequenzen gentechnisch verändert (gv) werden können. "Diese Alternative zu der Genübertragung durch Agrobacterium [siehe unten] kann zu einer neuen Nutzung natürlicher Bakterien-Pflanzen-Interaktionen führen, um Pflanzen-Transformationen zu erreichen. Sie ermöglicht die Verbesserung von (Nutz-) Pflanzen und ist verbunden mit einem flexiblen Open-Source-System für Biotechnologie", schreiben die Autoren um Wim Broothaerts in Nature. Die neue Methode baut darauf auf Bakterien gentechnisch zu veränderen, so dass mit ihnen der Gentransfer in Pflanzen möglich wird. Dazu wird das Transfer-System aus dem Agrobacterium (bei dem das so genannte Ti [Tumor-induzierendes] -Pasmid im Zentrum steht) in andere Bakterien übertragen. Während bisherige Technologien zum Gentransfer mit Bakterien den Typ Agrobakterium tumefaciens verwenden, der auch als Pflanzenkrebs bezeichnet wird, beziehungsweise ebensolchen auslöst (auslösen kann), setzen die australischen WissenschaftlerInnen auf symbiotische Bakterien. Die Nutzung der Technologie, TransBacter genannt, das heißt des Ansatzes das Ti-Plasmid in andere Bakterien zu übertragen, und diese neuen Bakterien als so genannte Genfähren zu nutzen, wird unter bestimmten Bedingungen für WissenschaftlerInnen frei zur Verfügung gestellt, ansonsten unter der so genannten BIOS-Lizenz vertrieben. Der Vertrieb der Lizenzen wird getragen von BioForge, einer zu diesem Zweck gegründeten Organisation. Bisher haben die WissenschaftlerInnen Versuche (gentechnische Veränderungen) mit drei Bakterien (aus den Gattungen Rhizobium, Sinorhizobium und Mesorhizobium) und drei Pflanzen (Reis, Tabak und Arabidopsis) durchgeführt, letztere ist eine wichtige Modellpflanze der Biologen. Gleichzeitig lancierten die WissenschaftlerInnen die Biological Innovation Open Society (BIOS). Mit ihr soll die biologische/biotechnologische Innovation durch die Schaffung von wissenschaftlichem Allgemeingut (commons) befördert werden. CAMBIA ist eine nicht am Profit orientierte internationale Wissenschaftsorganisation mit Hauptsitz in Australien. (W. Broothaerts et al: Gene transfer to plants by diverse species of bacteria, Nature 433, Seiten 629-633, 2005; www.bios.net (dort ist auch der Nature-Artikel zum download angeboten); www.bioforge.net; Teleopolis-Online, Florian Rözer: Open Source für biotechnologische Verfahren, 11.02.05, www.heise.de; www.cambia.org) (pau)

Gv-Wein loost

Der erste Freisetzungsversuch Deutschlands mit gentechnisch veränderten (gv) Weinreben ist im Januar zu Ende gegangen. Die Pflanzen zeigten keine erhöhte Widerstandskraft gegen Pilzerkrankungen. An zwei Standorten in Rheinland-Pfalz und Bayern testete das Institut für Rebenzüchtung Geilweilerhof die gv-Sorten. (www.biosicherheit.de, 07.01.05) (pau)

Wenzel loost

Der Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten (gv) Kartoffeln der Technischen Universität in München steht vor dem Aus. Nach Angaben von Prof. Helmar Schubert vom Institut für Lebensmittelverfahrenstechnik der Universität Karlsruhe, einem der Projektbeteiligten, werde das Bundesforschungsministerium kein weiteres Geld in das Projekt geben. Der Leiter des Projektes, Prof. Gerhard Wenzel, schiebt die Schuld für das Scheitern des Projektes der Politik in die Schuhe. Es fehle an Unterstützung und das geänderte Gentechnikgesetz habe Schwierigkeiten verursacht. Verschiedene Partner aus der Lebensmittelindustrie haben sich nach Informationen des Umweltinstitutes München von dem Projekt distanziert. Die gv-Kartoffeln produzieren einen höheren Anteil des Carotinoides Zeaxanthin, das vor Altersblindheit schützen soll. Zeaxanthin findet sich in aureichender Menge zum Beispiel in Bohnen, Salat und in Mais. "Es ist nicht sinnvoll, Fehlernährung mit einer Technologie zu bekämpfen, die Ökosystem und Verbraucher unakzeptablen Risiken aussetzt", erklärt Gentechnikexperte Andreas Bauer. "Das Umweltinstitut München e.V. begrüßt das zu erwartende Ende des Freisetzungsversuchs auf Gut Roggenstein. Zeaxanthin-Kartoffeln sind vollkommen überflüssig und in Europa aufgrund der Ablehnung der Verbraucher unverkäuflich. Industrie und Politik haben offenbar eingesehen, dass es für Genkartoffeln weder einen Markt noch gesellschaftliche Akzeptanz gibt. Mangelerscheinungen entstehen hierzulande nicht durch Unter-, sondern durch Fehlernährung." In Anspielung auf eine bei der Kartoffel zum Einsatz kommende molekularbiologische Methode stellt Bauer weiter fest: "Die Gen-Kartoffel der TU ist daher mehr als eine "Antisense"-Kartoffel: sie ist eine "Nonsens"-Kartoffel. Die TU sollte das Projekt "Zeaxanthin-Kartoffel" begraben und den Versuch freiwillig einstellen." (PM 31.01.05, Umweltinstitut München, www.umweltinstitut.org) (pau)

Saarland: Keine Verunreinigung

Der saarländische Umweltminister Stefan Mörsdorf gab am 24. Januar die Ergebnisse von 12.560 einzelnen Blattuntersuchungen von Raps bekannt, der im Verdacht stand, gentechnisch verändert zu sein. Im Herbst war im Saarland Saatgut beprobt worden, wobei geringfügige Verunreinigungen festgestellt worden waren. Da ein Großteil des Saatgutes bereits ausgesät war, bestand die Gefahr, dass im großen Stil mit gentechnisch verändertem Saatgut verunreinigte Rapssaat auf die Felder des Bundeslandes gekommen sein könnte. Diese Befürchtung hat sich nun nicht bestätigt. Nach den Worten des Umweltministers gibt es nun "die hinreichende Sicherheit, dass auf den fraglichen Feldern kein Genraps wächst". Er bezeichnete das Vorgehen als richtig, zunächst einmal mit dem möglichen Umbrechen (Unterpflügen) der Felder gewartet zu haben, bis die Beprobung abgeschlossen sei. "Im Lichte der eindeutigen Untersuchungsergebnisse besteht keine Veranlassung, den Raps unterzupflügen", sagte der Minister weiter. Der Untersuchungsleiter konkretisierte, es seien auch keine Spuren von gentechnisch verändertem Saatgut gefunden worden. Er vermutet, dass die positiv ausgefallenen Proben durch nicht-vermehrungsfähiges Material verursacht gewesen sein könnten. Für die Beprobung der Rapspflanzen hatte das Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitschutz (LVGA) ein eigenes, statistisch abgesichertes Probeentnahmeverfahren entwickelt, da es ein Verfahren für Verunreinigungen mit genmanipulierten Bestandteilen im Spurenbereich bislang noch nicht gegeben hat. Dieses Verfahren soll im zuständigen Ausschuss der Bundesländer vorgestellt werden. (PM Umweltministerium Saarland, 24.01.05, www.umwelt.saarland.de) (pau)

EWSA für sauberes Saatgut

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union (EWSA) hat sich im Dezember des vergangenen Jahres in einer Initiativstellungnahme für die Reinhaltung des Saatgutes von gentechnisch verändertem Material an der Nachweisgrenze ausgesprochen. Nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und Mitglied im EWSA, Bernd Voss, sei es "einfacher, z.B. 4.000 Tonnen Raps-Saatgut sauber zu halten, als fünf Millionen Tonnen Ernteware mit unbekanntem Reinheitsgrad zu kontrollieren und zu kennzeichnen". Im Weiteren spricht sich der Ausschuss für Europa-weit gültige Haftungsregeln aus. Voss, der in Schleswig-Holstein selber einen Hof bewirtschaftet, sagte außerdem: "Regionen, in denen geografisch, klimatisch, biologisch oder strukturell die Koexistenz nicht möglich ist, müssen sich zu gentechnikfreien Zonen erklären können. Hier besteht legislativer Handlungsbedarf auf EU-Ebene." Die Stellung-nahme des EWSA kann auf der Internet-Seite www.saveourseeds.org aus dem Netz geladen werden. (PM Bernd Voss, MdEP und Mitglied des EWSA, 16.12.04) (pau)

Kennzeichnung

Die Bundesregierung befürwortet die Kennzeichnung von bestimmten Fermentationsprodukten (zum Beispiel Käse), zu deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen verwendet wurden, auch wenn die Organismen selber im Endprodukt nicht mehr nachgewiesen werden können. Der zentrale Grund für diese Ansicht liegt darin, dass ansonsten keine vorsorgende Sicherheitsüberprüfung vorgenommen werden kann. Eine Kennzeichnungspflicht sei in ähnlicher Weise machbar wie für Erzeuger anderer Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO), bei denen die gentechnische Veränderung des Ausgangsmaterials ebenfalls nicht mehr nachweisbar ist. Um diese Kennzeichnungspflicht zu überwachen, müsse jedoch ein System der Rückverfolgbarkeit geschaffen werden. Diesen Standpunkt machte die Bundesregierung - namentlich das Bundesverbraucherministerium - in der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag deutlich. Da die verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU diesen Punkt unterschiedlich interpretieren, bemüht sich die Bundesministerin, Renate Künast, um eine Klärung in Brüssel, insbesondere um Kontrollmöglichkeiten zu gewährleisten. (Bundestagsdrucksache 156594 vom 23.12.04; Informationsdienst Heute im Bundestag, 06.01.05 - beide im Netz unter: www.bundestag.de) (ts/pau)

Europäer und Genfood

40 Prozent der europäischen Verbraucher wollen unter keinen Umständen Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen kaufen. Dies ergab eine Studie der Nürnberger Marktforschungsgruppe GfK, bei der rund 9400 Verbraucher aus acht europäischen Ländern befragt wurden. 27 Prozent der Befragten gaben an, keine Meinung dazu zu haben, weil sie sich nicht ausreichend informiert fühlen und rund 15 Prozent bekundeten ihr generelles Desinteresse an diesem Thema. Die österreichischen und französischen Konsumenten zeigten die meisten Vorbehalte, für 59 beziehungsweise 51 Prozent der Konsumenten kommt Gentechnik in Lebensmitteln überhaupt nicht in Frage. In Deutschland liegt dieser Anteil bei 44 Prozent der Befragten, vor drei Jahren waren es hierzulande zwei Drittel. In Polen und Großbritannien gab es am wenigsten Interesse an diesem Thema, jeder vierte Pole und Brite gab an, dass ihn die Frage nach gentechnisch veränderten Produkten nicht interessiere. Für rund 18 Prozent der europäischen Verbraucher ist es laut Studie vorstellbar, gentechnisch veränderte Nahrungsmittel zu kaufen, falls diese im Handel angeboten werden. In Großbritannien ist dies für jeden fünften, in den Niederlanden sogar für jeden vierten der Befragten denkbar. (PM GfK, 21.12.04; Salzburger Nachrichten, 23.12.04) (ts)

Keine Kennzeichnung

Gentechnisch veränderte Sojaöle werden in deutschen Restaurants, Imbissbuden und Kantinen verwendet, ohne dass auf Speisekarten entsprechende Hinweise zu finden wären. Dies ergaben Recherchen von Greenpeace. Es handelt sich dabei vor allem um die Marken "Sedina", "Selsana" und "Gerlicher". Seit April 2004 müssen Restaurants laut Kennzeichnungsverordnung ihre Kunden auf die Verwendung gentechnisch veränderter Zutaten hinweisen. Sie machen sich im Falle einer Nicht-Kennzeichnung strafbar und müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. (PM Greenpeace, 10.01.05) (ts)

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
168
vom Februar 2005
Seite 17 - 20

GID-Redaktion

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