„Unternehmen juristisch haftbar machen“

Monsanto wird „Ökozid" vorgeworfen. Was ist das?

Das Monsanto-Tribunal, das Mitte Oktober in Den Haag stattfand, ist mit dem Ziel angetreten, den Agrarkonzern Monsanto für Menschenrechtsverletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Ökozid zur Verantwortung zu ziehen. Insbesondere der Begriff „Ökozid“ sorgte zum Teil für Verwirrung, Skepsis und offene Fragen. Nach dem Tribunal traf sich der GID mit der Initiative End Ecocide on Earth, deren Ziel es ist, großflächige Umweltzerstörung völkerrechtlich strafbar zu machen.

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Viele, die sich mit dem Monsanto-Tribunal beschäftigen wollten - auch das GeN-, wurden in diesem Kontext zum ersten Mal mit dem Begriff „Ökozid“ konfrontiert. Ihre Initiative beschäftigt sich seit Jahren damit. Was meinen Sie damit?

Ökozid ist eine Tat oder Unterlassung, die zur erheblichen und langfristigen Beschädigung von Ökosystemen oder Gemeinschaftsgütern führt. Dieser Schaden muss für mindestens ein Jahr bestehen, und er muss das Ökosystem schwer beeinträchtigen oder dazu beitragen, dass die Grenzen des Planeten überschritten werden. Wir schauen also auf Fälle mit besonderer Schwere und internationaler Relevanz. Ein konkretes Beispiel ist die Gewinnung von Rohöl aus Ölsand in Kanada, aber auch die großflächige Abholzung des Regenwalds oder die Zerstörung genetischer Lebensgrundlagen.

 

Mein Eindruck war, dass das Tribunal in der deutschen Öffentlichkeit und den Medien weniger Aufmerksamkeit erhalten hat als in anderen Ländern. Und die Berichte, die es gab ...

... waren auch nicht so positiv wie beispielsweise in Frankreich.

 

Was war da los?

Ich glaube wir hatten von Anfang an ein großes Problem in Deutschland. Teilweise liegt es daran, dass wir hier kein richtiges Team haben - ich selbst wohne in Großbritannien -, und zweitens ist das Problem historisch bedingt. Der Begriff Ökozid ruft bei vielen Assoziationen mit Genozid hervor, es gibt viel Kritik, dass wir das nicht auf eine Stufe stellen können mit Völkermord und den Verbrechen der Nazis. Das müssen wir in Deutschland auf jeden Fall angehen, mehr Infos bereitstellen und den Dialog suchen. Die Bedenken sind wichtig und wir wollen sie ernst nehmen, aber es geht uns ja nicht darum diese Verbrechen als weniger schlimm darzustellen, sondern wir wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass wir momentan die Grundlagen des Lebens auf der Erde zerstören.

 

Manche Medien sprachen von einer „inszenierten Veranstaltung“ oder einem „Schauprozess“ und übernahmen damit die Begriffe, die Monsanto selbst in seinem Offenen Brief zum Tribunal verwendet hatte.

Ein Ziel des Tribunals war es, zu zeigen, dass das momentane internationale Recht nicht ausreicht, um Monsanto und andere Firmen mit ähnlichen Praktiken zur Verantwortung zu ziehen. Ökozid zum Beispiel ist bisher völkerrechtlich nicht als Verbrechen anerkannt. Unser Ziel ist, das zu ändern. Das war für uns auch das Interessante am Monsanto-Tribunal: Das war nicht nur eine Plattform für die Opfer und auch kein PR-Gag, sondern ein Ort, um juristische Fragen zu diskutieren. Die „Richter“ sind ja fünf anerkannte Völkerrechtler, die sich jetzt erstmal Zeit nehmen, um ein juristisches Gutachten zu erstellen. Wir sind sehr gespannt darauf zu erfahren, welche Lücken sie im internationalen Recht identifizieren und wie Ökozid da reinpassen kann.

 

Ihr Vorschlag ist ein internationales Ökozidgesetz. Welches Gericht würde dann über konkrete Ökozidfälle verhandeln?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir haben 2013 und 2014 eine Europäische Bürgerinitiative durchgeführt mit dem Ziel, eine EU-Richtlinie einzuführen, die Ökozid als Verbrechen anerkennt. Dann wären in erster Linie die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten zuständig gewesen. Mittlerweile haben wir die Strategie geändert und konzentrieren uns auf die internationale Ebene. Der wichtigste Strang, den wir gerade verfolgen, ist eine Erweiterung des Römischen Statuts, also des völkerrechtlichen Vertrags, auf dem der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ruht. Denn dort können einzelne Personen verklagt werden - theoretisch auch Firmenbosse. Im Falle einer Aufnahme des Ökozids in das Römische Statut müssten alle Unterzeichner dieses auch in nationales Recht umsetzen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen wieder eine Umweltkammer bekommt. Derzeit gibt es unter den Vereinten Nationen zudem eine Diskussion darüber, dass die Haftbarkeit von Firmen bei Menschenrechtsverletzungen verstärkt werden soll. Auch diese Route könnte man eventuell verfolgen.

 

Was sind die Kernpunkte Ihrer Forderungen?

Wir sind nicht darauf versessen, eine bestimmte Definition von Ökozid in einem bestimmten Vertragswerk zu verankern. Uns geht es ganz grundsätzlich darum, dass Menschen in hohen Positionen Verantwortung übernehmen für den Schaden, den sie der Umwelt zufügen und dass Entscheidungsträger für ihre Entscheidungen haftbar gemacht werden können. Und zwar nicht nur für vorsätzliche Handlungen, sondern auch dann, wenn sie sich über zu erwartende Schäden hätten informieren können. Auch die kollektive Haftung ist uns wichtig: Wenn nur die Pflanzenschutzmittel eines Herstellers in ein Ökosystem eingebracht werden, ist das vielleicht noch akzeptabel. Wenn aber mehrere Hersteller Pflanzenschutzmittel ausbringen, und die Gesamtmenge zu einer Zerstörung des Ökosystems führt, muss jeder Hersteller für seinen Anteil haftbar gemacht werden können. Ich möchte jedoch betonen, dass es uns nicht darum geht, möglichst viele Geschäftsführer hinter Gitter zu bringen. Sondern: Wenn großflächige Umweltzerstörung illegal ist, werden viele Firmen solche Aktivitäten nicht mehr durchführen, und andere werden keine Finanzierung mehr dafür bekommen.

 

Gab es in der Vergangenheit bereits juristische Debatten zum Ökozid, an die Sie anküpfen können?

Der Ökozid-Begriff tauchte erstmals in den 1950er/60er Jahren auf und die Diskussionen verstärkten sich, als die Kriegsverbrechen während des Vietnamkriegs juristisch aufgearbeitet wurden. Monsanto war übrigens eine der Firmen, die an der Produktion des Nervengiftes Agent Orange beteiligt waren, welches zur Entlaubung des Regenwaldes in Vietnam eingesetzt wurde. In den darauffolgenden Jahrzehnten wurde in juristischen Fachkreisen und in der Öffentlichkeit viel darüber diskutiert, wie Verbrechen gegen die Umwelt völkerrechtlich strafrechtlich verfolgt werden könnten. Dabei ging es in erster Linie um Umweltzerstörung mit dem Ziel, einen militärischen Vorteil zu erreichen - was heute als Kriegsverbrechen im Römischen Statut verankert ist. Aber die Umweltzerstörung in Friedenszeiten war auch integraler Bestandteil der Diskussionen. In den Entwürfen des Römischen Statuts waren Verbrechen gegen die Umwelt zwanzig Jahre lang als Straftatbestand vorgesehen. Wenige Jahre vor der Verabschiedung verschwand das dann plötzlich aus dem Text - wahrscheinlich deshalb, weil Atomenergie und Atomwaffen sonst strafbar gewesen wären. Ende der 2000er Jahre hat dann Polly Higgins, eine britische Rechtsanwältin, das Konzept „wiederentdeckt“ und unter dem Namen Ökozid bekannt gemacht. Da alle relevanten UN-Komitees das Konzept bereits ausgiebig diskutiert haben, braucht es nur politischen Willen, um es durchzusetzen.

 

Wie erfolgreich sind Sie bisher mit Ihren Forderungen gewesen und wie geht es weiter?

In den letzten Jahren wird mehr und mehr darüber diskutiert, wie Unternehmen juristisch haftbar gemacht werden können, wenn sie Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Ecuador und Bolivien haben in ihrer Verfassung bereits Rechte der Natur anerkannt, und Bolivien hat im Rahmen des Pariser Klimaprozesses einen internationalen Gerichtshof für die Umwelt gefordert. Der Vorschlag wurde leider nicht angenommen, aber er zeigt, dass sich da gerade ein Momentum aufbaut. Außerdem wurde die niederländische Regierung aufgrund einer zivilgesellschaftlichen Initiative letztes Jahr dazu verurteilt, ihre CO2-Emissionen um 25-40 Prozent zu senken. Ich denke, dass gerade in der Umwelt- und Klimapolitik vielen Menschen klar wird, dass ein Lösungsansatz, der rein auf wirtschaftliche Anreize setzt - wie beispielswiese der Emissionshandel - nicht funktioniert. Und dass gerade deshalb jetzt auch eine verstärkte Suche nach juristischen Ansätzen stattfindet. Vor ein paar Wochen hat der Internationale Strafgerichtshof übrigens verkündet, dass er künftig auch Umweltverbrechen stärker in den Fokus nehmen will: Er will prüfen, ob Landgrabbing und die massenhafte Vertreibung von Menschen von ihrem Land als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzusehen sind. Das ist noch keine Ausweitung der Gesetze wie wir sie fordern, aber immerhin ein Mini-Schritt vorwärts.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und bedanken uns für das Gespräch.

Das Interview führte Anne Bundschuh.

 

Zum Monsanto-Tribunal siehe auch S. 4 in diesem Heft sowie den Artikel „Das Monsanto Tribunal kommt!“ in GID 237.

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
239
vom Dezember 2016
Seite 25 - 26

Prisca Merz ist die Initiatorin der European Citizens' Initiative End Ecocide in Europe.

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